08.02.2024
Eine Kinder- und / oder Jugendfeuerwehr ist ein fester Bestandteil vieler freiwilliger Feuerwehren. Sie dient der Nachwuchsgewinnung und ist ein wesentlicher Baustein für die Zukunftsentwicklung der Wehren. Der Dienst sollte dabei so spannend und abwechslungsreich wie möglich gestaltet werden, um den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen Genüge zu tun und auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein. Hilfreiche Tipps und Medien haben wir in diesem Artikel zusammengestellt.
Eine Kinder- und / oder Jugendfeuerwehr ist ein fester Bestandteil vieler freiwilliger Feuerwehren. Sie dient der Nachwuchsgewinnung und ist ein wesentlicher Baustein für die Zukunftsentwicklung der Wehren. Der Dienst sollte dabei so spannend und abwechslungsreich wie möglich gestaltet werden, um den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen Genüge zu tun und auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein.
Auch wenn die Jugendfeuerwehren nicht denselben Gefährdungen ausgesetzt sind wie die Mitglieder der aktiven Abteilung, so bestehen dennoch auch für sie im Rahmen der Ausbildung, dem Übungs- und Schulungsdienst, der Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Fahrten und Zeltlagern Gefährdungen und Belastungen. Viele Unfälle sind im Feuerwehrbereich auf die fehlende Kenntnis zum sicheren und gesundheitsgerechten Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen zurückzuführen. Daher sind in der geltenden DGUV Vorschrift 49 (Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“) regelmäßige Sicherheitsunterweisungen verbindlich vorgeschrieben und somit klar geregelt. Diese verbindliche Vorgabe gilt nicht nur für den aktiven Einsatzdienst, sondern auch gleichermaßen für die Kinder- und Jugendfeuerwehr. Die DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ führt dazu weiter aus:
Gemäß § 8 DGUV Vorschrift 49 sind die Feuerwehrangehörigen im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Verantwortlich ist dafür grundsätzlich die Unternehmerin (z.B. Trägerin des Brandschutzes, Aufgabenträgerin). Sie kann die Verantwortung im Rahmen einer ordnungsgemäßen Pflichtenübertragung auf bestimmte zuverlässige und fachkundige Personen übertragen (z.B. die Leitung der Feuerwehr, Fach- und Führungskräfte, Jugendfeuerwehrleitung).
Dieser Verantwortung nachzukommen, ist nicht ganz so einfach, denn schließlich sind dabei die persönlichen Leistungsvoraussetzungen von den Kleinsten bis zu den Größten zu beachten, wie z.B. das Alter, der Ausbildungsstand, der körperliche Zustand oder die intellektuellen Fähigkeiten. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendgruppen ist die Bandbreite riesig.
Kindgerecht muss es, langweilig darf es nicht sein
Durch nicht kindgerechte und pädagogisch bzw. didaktisch falsche Herangehensweisen kann das Thema „Sicherheit und Gesundheit in der Kinder- und Jugendfeuerwehr“ daher schnell langweilig werden und ist alles andere als zielorientiert. Es bietet sich daher an, anders als im aktiven Einsatzdienst, das Thema kindlich und spielerisch darzustellen. Dazu müssen keine für die Zielgruppe langweiligen und zeitraubenden Vorträge der Ausbilder gehalten, sondern praxisorientierte und motivierende Zeitanteile in die einzelnen Ausbildungs-, Übungs- und Schulungsdienste integriert werden, z.B. Sicherheitsregel als Merksatz oder Gedicht formulieren, wie allseits bekannt, „Bei Rot bleibe stehen, bei Grün kannst du gehen“. Denn Unfallverhütung kann, wenn die richtigen Ausbildungsmethoden dafür gewählt werden, auch Spaß machen.
Die Summe des Ausbildungs- und Schulungsdienstes ergibt sich aus einem Teil fachlicher Ausbildung und einem Teil sicherheitstechnischer Aspekte. Nach dem Motto: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!“ sollen die Kinder- und Jugendlichen im frühen Alter lernen, Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Dies kann durch Spiele, Vorführungen/Experimente, Übungen, Brandschutzerziehung, Begehungen (z.B. des eigenen Feuerwehrhauses mit Außenanlagen oder dem Gelände im Zeltlager und auf Fahrten) oder Festlegung von Spielregeln erfolgen. Denn wer Gefährdungen selbst entdeckt und sogar Lösungsansätze bringen kann, schärft seinen Blick für die Unfallverhütung. Dieser präventionsorientierte Ansatz bereitet die Zielgruppe auf den späteren sicheren und gesunden Einsatzdienst vor und stärkt das Gefahrenbewusstsein frühzeitig.
Zentral hierbei ist es, die Kenntnisse der betreuenden Personen auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheit durch Unterweisung zu schärfen, damit wichtige Aspekte an die Kinder und Jugendlichen weitergetragen werden.
Folgender Grundsatz gilt:
„Kinder und Jugendliche sind als Feuerwehrangehörige geeignet zu betreuen und zu beaufsichtigen. Ihr körperlicher und geistiger Entwicklungsstand sowie der Ausbildungsstand sind beim Feuerwehrdienst zu berücksichtigen (§ 17 DGUV Vorschrift 49).“
Auch die weiteren Absätze des § 17 beinhalten ergänzende Ausführungen und heben den Grundgedanken des Schutzes der Kinder und Jugendlichen besonders hervor.
Nach diesem Grundsatz dürfen Kinder und Jugendliche u.a. nicht schwer heben und tragen sowie geistig und körperlich nicht überfordert werden. Die Mädchen und Jungen stehen in den unterschiedlichen Entwicklungsstufen ihres Lebens und bedürfen daher einer besonderen Fürsorge der Verantwortlichen. Der Fürsorgegedanke muss daher immer an erster Stelle stehen.
Alle Tätigkeiten müssen vorab durch eine Gefährdungsbeurteilung bewertet und entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet werden (§ 4 DGUV Vorschrift 49). Sind hierzu keine greifbaren Angaben vorhanden, ist mit gesundem Menschenverstand heranzugehen. Diese Maßnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung so zu dokumentieren, dass ein jeder diesen Standpunkt nachvollziehen kann. Durch eine zusätzliche Anzahl an Betreuenden, welche z.B. beim Tragen der feuerwehrtechnischen Geräte oder beim Absteigen aus dem Fahrzeug unterstützen, können eine Vielzahl an Gefährdungen und Belastungen für unsere Jüngsten vermieden werden. Darüber und über alle anderen Schutzmaßnahmen, wie z.B. Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege, Sicherheitskennzeichnungen, Erste Hilfe, Verhalten bei Unfällen, Hygienemaßnahmen, Verhaltensregeln im Feuerwehrhaus und im Alarmfall, Anschnallpflicht im Feuerwehrfahrzeug sowie Verbotsbereiche müssen Kinder und Jugendliche nachweislich altersgerecht unterwiesen werden.
Weitere Informationen und Anregungen finden Sie dazu u.a. in der Broschüre der Kooperationsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen mit dem Titel: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt! Unfallverhütung bei Kindern und Jugendlichen in der Feuerwehr!".
Im Medienpaket der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen „Kinder in der Feuerwehr“ sind ebenfalls wertvolle Anregungen und Praxisbeispiele für ein sicheres Tätigwerden in der Kinder- und Jugendfeuerwehr enthalten.
Eine umfangreiche Sammlung an Informationen und Medien für Jugend- und Kinderfeuerwehr finden Sie auf der Fachthemenseite "Jugend- und Kinderfeuerwehr" auf unserer Homepage.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
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