17.06.2024
Für die Kinder und Jugendlichen in den Jugendfeuerwehren ist es wahrscheinlich die schönste Zeit: Das gemeinsame Erleben von Lagern und Fahrten. Nachdem es im ersten Teil unserer Miniserie um das richtige Verhalten u.a. beim Auftreten von Starkregen, Gewitter und Hagel ging, haben wir hier im zweiten Teil einige Verhaltensregeln, Ratschläge und Tipps für Badeausflüge aufgestellt, damit einer abwechslungsreichen und schönen Zeit nichts mehr im Wege steht.
Für die Kinder und Jugendlichen in den Jugendfeuerwehren ist es wahrscheinlich die schönste Zeit: Das gemeinsame Erleben von Lagern und Fahrten mit Badeausflügen, Zeltlagerromantik, Abenteuer ohne Eltern usw. Nachdem es im ersten Teil unserer Miniserie um das richtige Verhalten u.a. beim Auftreten von Starkregen, Gewitter und Hagel ging, haben wir hier im zweiten Teil einige Verhaltensregeln, Ratschläge und Tipps für Badeausflüge aufgestellt, damit einer abwechslungsreichen und schönen Zeit nichts mehr im Wege steht.
Wichtige Sicherheitstipps erleichtern den Badespaß
Steigende Temperaturen wecken die Lust auf Abkühlung! Daher stehen bei vielen Kinder- und Jugendfeuerwehren Badeausflüge auf dem Dienstplan. Bevor es ans Gewässer geht, muss unbedingt der Schwimmstatus der beteiligten Kinder und Jugendlichen geklärt sein. Vor Ort empfiehlt es sich je nach Größe der Badegruppe kleinere Teilgruppen zu bilden, die von entsprechenden Aufsichtspersonen betreut werden.
Die Beteiligten müssen in diesem Zuge vor Badebeginn über die allgemeinen Baderegeln aufgeklärt werden:
In diesem Zusammenhang muss auf die Besonderheiten im Schwimmbad und im offenen Gewässer hingewiesen werden:
Des Weiteren sind Sonnenschutz, regelmäßige Pausen und Flüssigkeitsaufnahme äußerst wichtig, damit der Körper geschützt ist, sich ausreichend erholen kann und kein Durstgefühl aufkommt.
Apropos Betreuung: Auch an „bewachten“ Badestellen haben die Betreuer die volle Verantwortung für die Badegruppe und können diese nicht an den Bademeister abtreten. Im Idealfall sollten Betreuer eine Rettungsschwimmerfähigkeit vorweisen können. Ist dies nicht gegeben, ist es ratsam, „rettungsfähige“ Personen unter den Betreuern zu haben. Das heißt: Rettungsschwimmerabzeichen oder Schwimmabzeichen in Bronze und Erste-Hilfe-Ausbildung. Sie müssen jederzeit unter den jeweiligen Gegebenheiten der Badestelle, wie z.B. die Wassertiefe, in Not geratene Kinder bzw. Jugendliche erkennen, retten und wiederbeleben können. Hierzu ist es erforderlich, dass sie den Rettungsablauf beherrschen.
Auf
unserer Sonderseite „ Die Feuerwehr im Sommer“
erfahren Sie im StichpunktSicherheit „Badeausflüge in der Kinder- und Jugendfeuerwehr“ mehr zum Thema. Oben
angesprochene Punkte werden in dem Infoschreiben ausführlich dargestellt.
Die wichtigsten Baderegeln sind in einem Merkblatt der Feuerwehr-Unfallkassen kompakt zusammengefasst.
Das
Thema „Rettungsfähigkeit“ und „Rettungsablauf“ kann unter dem Link Materialien zum Schwimmen in der Schule (lehrerfortbildung-bw.de) mit Lehrvideos und anschaulichen Bildern
sowie auf der Seite der DGUV "Sichere Schule: Rettungsablauf" genauer betrachtet werden.
Umfangreiche Informationen zur Planung und Durchführung von Lager und Fahrten mit der Kinder- und Jugendfeuerwehr finden Sie auf unserer Homepage:
Wir wünschen schon jetzt allen Kindern und Jugendlichen, aber auch allen Betreuern eine erfolgreiche und unfallfreie Zeit bei Lagern und Fahrten der Jugendfeuerwehr!
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
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