16.12.2024
Die Befürchtungen vor einem längeren Stromausfall durch Unwetterereignisse wie 2005 im Münsterland oder durch Sabotage werden nicht überall als eine Bedrohung oder eine Vorstufe eines Blackouts wahrgenommen. Die Feuerwehr wird zudem eher selten für die Einspeisung von Notstrom in Gebäude gerufen, obwohl derartige Szenarien denkbar sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die Situation unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, wenn eine Einspeisung durch die Feuerwehr erfolgen soll.
Die Stromversorgung in Deutschland ist grundsätzlich stabil. Die Befürchtungen vor einem längeren Stromausfall durch Unwetterereignisse wie 2005 im Münsterland oder durch Sabotage werden nicht überall als eine Bedrohung oder eine Vorstufe eines Blackouts wahrgenommen. Die Feuerwehr wird zudem eher selten für die Einspeisung von Notstrom in Gebäude gerufen, obwohl derartige Szenarien denkbar sind. In diesem Beitrag beleuchten wir die Situation unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes, wenn eine Einspeisung durch die Feuerwehr erfolgen soll.
Die Stromerzeuger der Feuerwehr werden auf den Fahrzeugen für
Einsatzzwecke benötigt. Dennoch kann es vorkommen, dass vereinzelt eine
Notstromversorgung in Gebäude durch die Feuerwehr erfolgen soll, z.B.
wenn das eigene Feuerwehrhaus, das ja als Element der kritischen
Infrastruktur gilt, noch keine eigene Notstromversorgung hat.
Kann ein genormter Stromerzeuger der Feuerwehr zur Gebäudeeinspeisung benutzt werden?
Stromerzeuger
der Feuerwehr nach DIN 14685 – 14687 sind in der Schutzart
„Schutztrennung“ ausgeführt. Man spricht bei dieser Art von einem
IT-Netz und es ist anders aufgebaut als das Haus-Stromnetz, das
üblicherweise als TN-Netz ausgebildet ist. Diese beiden Netze kann man
nicht einfach miteinander verbinden. Auf erläuternde elektrische
Zeichnungen oder tiefgreifende Erklärungen verzichten wir an dieser
Stelle. Wir wollen den Feuerwehren nur kurz deutlich machen, warum es
nicht funktioniert und eine Lösungsmöglichkeit für die
Gebäudeeinspeisung darstellen.
An dieser Stelle noch ein Grundsatz vorweg: „Genormte Stromerzeuger der Feuerwehr sind anders aufgebaut als die Stromerzeuger auf Baustellen“. Also auch hier gibt es deutliche Unterschiede. Auf Baustellen muss z.B. das komplette elektrische System, bestehend aus Stromerzeuger, Leitungsnetz und Betriebsmittel, durch eine Elektrofachkraft geprüft und freigegeben werden.
Bei Stromerzeugern der Feuerwehr arbeiten unterwiesene Feuerwehrangehörige mit den elektrischen Betriebsmitteln und dem Leitungsnetz eigenverantwortlich und ohne weitere Abnahme.
Die Stromerzeuger der Feuerwehr arbeiten mit einer Schutztrennung mit Potentialausgleich. Dieses System ist nicht geerdet. Auch wenn an den Stromerzeuger ein „sogenannter Erdungspunkt“ mit Flügelschraube sowie ein Erdungsanker vorhanden sind, so ist dies keine funktionierende Erdung. Es dient nur dem Potentialausgleich, um eine statische Aufladung des Stromerzeugers oder des Systems abzuleiten.
Um noch einige den Feuerwehren bekannte Vorgaben zum Betrieb von Feuerwehr-Stromerzeugern ins Gedächtnis zu rufen, haben wir hier einen Teil einer Betriebsanleitung eines Stromerzeugers nach DIN 14685-1 dargestellt:
„Der Stromerzeuger ist werksmäßig für die Versorgung von Einzelverbrauchern vorgesehen (Betrieb im IT-Netz). Der Neutralleiter ist nicht mit dem Gehäuse und dem Schutzleiter verbunden. Der Anschluss der Einzelverbraucher erfolgt ausschließlich an den am Stromerzeuger angebauten Steckdosen. Werden Verlängerungsleitungen verwendet, darf die Schleifenimpedanz (Gesamtwiderstand) nicht mehr als 1,5 Ω betragen. Um dies auch ohne Messung sicherzustellen, ergeben sich folgende maximale Leitungslängen: 1,5 qmm - max. 60 m / 2,5 qmm – max. 100 m.
Werden an mehr als einer Steckdose Verlängerungsleitungen angeschlossen, halbieren sich die zulässigen Leitungslängen. Als bewegliche Verlängerungsleitungen müssen mindestens Leitungen H07RN-F nach DIN VDE 57282 Teil 810 verwendet werden. Soll der Stromerzeuger an anderen Netzen betrieben werden, ist eine Anpassung der Schutzmaßnahme erforderlich. Diese Arbeiten, sowie der Eingriff in den Schaltkasten des Stromerzeugers darf nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Die Fachkraft ist für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme verantwortlich. Ferner sind die örtlichen Vorschriften zu beachten; gegebenenfalls ist eine Genehmigung des EVU einzuholen.“
Voraussetzung zur Einspeisung
Für die Notstrom-
bzw. Ersatzstromversorgung von Gebäuden gelten auf Basis der Norm DIN
VDE 0100-551 besondere Vorgaben an die Laienbedienbarkeit dieser
Einrichtungen. Dazu zählen Steckdosenkombinationen und
Steckvorrichtungen sowie spezielle Steckvorrichtungen für
Notstromeinspeisungen.
Gemäß der aktuellen Norm DIN VDE 0100- 551 sind unter anderem nur spezielle Steckdosen, Stecker und Kupplungen mit der Schutzleiterstellung auf der Sonderuhrzeit „1 h“ für diese Ersatzstromversorgung zulässig. Dadurch sind eine sichere Handhabung und Stromverteilung gewährleistet, da keine falschen Stecker versehentlich gekoppelt werden können.
Technische Spezifikation für mobile Stromerzeuger zur GebäudeeinspeisungEin solcher Stromerzeuger wird über einen Umschalter in Schalterstellung 1 in der Betriebsart „Direktversorgung“ betrieben. Dann funktioniert er wie ein üblicher Stromerzeuger der Feuerwehr nach DIN 14685.
In Schalterstellung 2 wird die Betriebsart „Einspeisebetrieb“
gewählt. Dadurch wird die Netzform TN-S System gewählt. Das bedeutet,
eine Direktversorgung ist nicht mehr möglich, da die Steckdosen allesamt
abgeschaltet werden und nur noch eine spezielle Steckdose (5-polige
CEE-Steckdose 400 V/1h, IP 67) in grauer Farbe mit 1 Uhr-Stellung
betrieben wird.
Erläuterung 1 Uhr-Stellung:
Eine rote CEE-Steckdose 400V hat fünf
Buchsen, die größte Buchse ist für den Schutzleiter (PE) und die
befindet sich auf der 6 Uhr-Stellung. Bei der grauen CEE-Steckdose
400V/1h befindet sich die größte Buchse auf der 1 Uhr-Stellung einer
analogen Uhr. Beim Gegenstück, dem Stecker, ist es beim direkten
Draufschauen die 11 Uhr-Stellung.
Umschaltbarer Stromerzeuger allein reicht nicht
Allerdings reicht diese
Ausstattung der Feuerwehr mit dem umschaltbaren Stromerzeuger allein
nicht aus. Das einzuspeisende Gebäude muss von einer Elektrofachkraft
vorbereitet und durchgemessen werden. Der Betreiber des Gebäudes muss
ein entsprechendes Kabel mit grauem Stecker und grauer Kupplung und
der 1h-Codierung für die Feuerwehr vorhalten. Ein weiteres Durchmessen
der Anlage ist dann nicht mehr nötig und die Feuerwehr kann mit dem
Einspeisen des Gebäudes nach der vorgegebenen Prozedur beginnen.
Die DIN/TS 14684 legt allerdings nur die Anforderungen an mobile Stromerzeuger mit CEE-Steckerverbinder bis 125 A (ca. 87 kVA) zur wahlweisen direkten Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln oder der Einspeisung in Gebäude fest, die ausschließlich als Netzersatzbetrieb bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung über einen definierten Einspeisepunkt in einem Gebäude erfolgt.
Dieser Artikel zeigt den Feuerwehren eine Einspeisemöglichkeit in einem Gebäude auf und soll davor warnen, einen genormten Stromerzeuger der Feuerwehr mit normalem IT-Netz dafür zu verwenden.
Der „Normalbetrieb“ von Stromerzeugern der Feuerwehr kann durch eingewiesene Feuerwehrangehörige unter der Beachtung der Vorgaben aus der Bedienungsanleitung, die auch Bestandteil der Feuerwehrausbildung ist, ohne weitere elektrische Kenntnisse erfolgen.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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