15.04.2024
Im Rahmen der Vorbereitungen auf einen möglichen längeren Stromausfall (sog. „Blackout“) haben viele Feuerwehren begonnen, ihre Gerätehäuser auf den Ernstfall vorzubereiten. Neben der Möglichkeit einer Notstromeinspeisung und dem Vorhalten von Notstromaggregaten ist auch das Vorhalten eines eigenen Kraftstoffkontingents von großer Bedeutung.
Im Rahmen der Vorbereitungen auf einen möglichen längeren Stromausfall (sog. „Blackout“) haben viele Feuerwehren begonnen, ihre Gerätehäuser auf den Ernstfall vorzubereiten. Neben der Möglichkeit einer Notstromeinspeisung und dem Vorhalten von Notstromaggregaten ist auch das Vorhalten eines eigenen Kraftstoffkontingents von großer Bedeutung.
Rechtliche Lage
Die Garagenverordnung des jeweiligen Landes schränkt die zulässigen Lagermengen für Diesel und Benzin ein. Danach dürfen in Garagen bis 100 qm maximal 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in entsprechenden Gefäßen gelagert werden. In Garagen größer als 100 m2 darf kein Benzin oder Diesel gelagert werden. Diese Mengen gelten auch für Lagerräume, Werkstätten und Fahrzeughallen in Feuerwehrhäusern. Der Tankinhalt der Fahrzeuge und der zur Fahrzeugbeladung gehörenden Geräte und Aggregate sowie die ebenfalls zur Beladung gehörenden Reservekanister zählen hierbei nicht mit. Sollen größere Mengen gelagert werden, muss dies entweder in speziellen Gefahrstofflagerräumen oder außerhalb des Feuerwehrhauses geschehen.
Neben der Garagenverordnung sind folgende weitere Regelungen für die Lagerung und den Umgang (z.B. Umfüllen) von bzw. mit Kraftstoffen zu beachten:
Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen
Eine sehr wichtige Anforderung im Umgang mit Gefahrstoffen ist, dass weder bei der Lagerung durch zum Beispiel undichte Gebinde noch bei der Handhabung, beispielsweise beim Umfüllen, Gefahrstoffe ins Erdreich und somit in Gewässer bzw. das Grundwasser gelangen. Für die Lagerung und den Umgang müssen daher die Grundsatzanforderungen des § 17 der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2 (AwSV)“ beachtet werden. Zu den Gefahren für die Umwelt kommen beim Umgang (z.B. Tanken oder Umfüllen) Gefahren durch das Auftreten gesundheitsschädigender und brennbarer Gase. Diese Gase können über die Atemwege in den Körper gelangen und für Übelkeit, Erbrechen, Reizung der Schleimhäute bis hin zu Bewusstlosigkeit führen. Ebenso können explosionsfähige Atmosphären entstehen. Es muss daher immer eine ausreichende Belüftung in Lagerräumen und an Umfüllstellen vorhanden sein.
Da es aufgrund der verschiedenen Regelungen der einzelnen Länder nicht möglich ist, eine universell gültige Checkliste für die Lagerung und den Umgang mit Kraftstoffen zu erstellen, empfiehlt es sich, dieser Thematik nach folgendem Schema zu widmen.
Weiterhin ist es wichtig, die Qualität und die Haltbarkeit des gelagerten Kraftstoffes im Auge zu behalten. So ist es nicht nur von Bedeutung, der Jahreszeit entsprechenden Kraftstoff vorzuhalten, den sog. Sommer- und Winterdiesel, sondern die eingelagerte Menge Kraftstoff so zu kalkulieren, dass diese regelmäßig verbraucht und erneuert wird.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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