Zentrale Expositionsdatenbank: Neuigkeiten in der sicheren Dokumentation von Gefahrstoffen

09.12.2024

In der kostenfrei verwendbaren Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) garantiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine Speicherung von Expositionsdaten DSGVO-konform über den langen Zeitraum von mindestens 40 Jahren. In 2025 treten zahlreiche Änderungen die ZED betreffend in Kraft, wie eine verbesserte Nutzerverwaltung, die Aktualisierung der Gefahrstoffliste und eine Änderung der Gefahrstoffverordnung, die auch das Expositionsverzeichnis berührt.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nordzoom
Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

In der kostenfrei verwendbaren Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Speicherung von Expositionsdaten DSGVO-konform über den langen Zeitraum von mindestens 40 Jahren, so dass diese im Falle einer späteres Erkrankung, die möglicherweise auf eine Exposition mit krebserzeigenden Gefahrstoffen im Feuerwehrdienst zurückzuführen wäre, genutzt werden können. In 2025 treten zahlreiche Änderungen die ZED betreffend in Kraft, wie eine verbesserte Nutzerverwaltung, die Aktualisierung der Gefahrstoffliste und eine Änderung der Gefahrstoffverordnung, die auch das Expositionsverzeichnis berührt. 

Um die Verwaltung und Organisation der Benutzenden zu erleichtern und diese auch sicherer zu machen, werden voraussichtlich Anfang 2025 zahlreiche Änderungen an der Nutzerverwaltung der ZED vorgenommen. Mit den neuen Funktionen können die Nutzerverwaltung effizienter gestaltet und die Daten noch besser geschützt werden. 

Darüber hinaus wird die Gefahrstoffliste aktualisiert, die in der ZED zur Auswahl hinterlegt ist. Ergänzt wurden u.a. viele Produkte der Rohöldestillation, zudem wurden die Bezeichnungen einiger bereits hinterlegter Stoffe um Alternativnamen erweitert.

Außerdem werden wichtige Änderungen der Gefahrstoffverordnung erwartet. Dies wird auch das Expositionsverzeichnis betreffen. Der derzeitige §14 entfällt in der bisherigen Form und alle Bestimmungen bzgl. des Expositionsverzeichnisses sind nun in §10a zu finden.

Weitere Änderungen können dem Informationsblatt entnommen werden.

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