Einsatz an und auf Gewässern: Rettungswesten – was ist zu beachten?

17.07.2023

Die Standard-Schutzausrüstung für Feuerwehrangehörige schützt vor vielen Gefahren an den Einsatzstellen, doch bei besonderen Gefahren sind zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen erforderlich. Beim Dienst an und auf Gewässern zum Schutz vor dem Ertrinken sind geeignete Auftriebsmittel zu tragen. Was ist dabei besonders zu beachten?

Kennzeichnung einer normgerechten Rettungsweste (Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord)zoom
Kennzeichnung einer normgerechten Rettungsweste (Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord)

Die Standard-Schutzausrüstung für Feuerwehrangehörige schützt vor vielen Gefahren an den Einsatzstellen, doch bei besonderen Gefahren sind zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen erforderlich. Beim Dienst an und auf Gewässern zum Schutz vor dem Ertrinken sind geeignete Auftriebsmittel zu tragen. Was ist dabei besonders zu beachten?

Grundsätzlich sollten die als Auftriebsmittel bereitgestellten Rettungswesten der Norm DIN EN ISO 12402 entsprechen. Was bedeuten aber überhaupt die Kennzeichnung auf den Rettungswesten und welchen Einfluss haben bestimmte Merkmale der Rettungswesten auf die Nutzung durch die Feuerwehr?

Die erste Abbildung zeigt die Kennzeichnung einer normgerechten Rettungsweste. Neben der CE Kennzeichnung mit Nummer der Zertifizierungsstelle, sind diverse andere Symbole zur Information der Nutzenden vorhanden.

Das erste Symbol dürfte den meisten in der Bedeutung bekannt sein und weist auf die Einordnung der Rettungsweste zur Leistungsstufe 275 hin. Es bedeutet, dass die Rettungsweste für Erwachsene mit einem Körpergewicht über 70 kg eine Mindest-Auftriebskraft von 275 N aufweist. Sie ist geeignet für Benutzende, die Bekleidung tragen, in der sich Luft ansammeln kann und dadurch die Fähigkeit der Rettungsweste zur Selbstaufrichtung beeinträchtigt wird. Sie ist zudem vorgesehen für Personen, die ein hohes Maß an Auftrieb benötigen, zum Beispiel beim Tragen schwerer Gegenstände. Womit sie den grundlegenden Anforderungen im Feuerwehrdienst entspricht.

Teilweise gibt es auf dem Etikett weitere Symbole mit Hinweisen zur Benutzung. Durch die 2016 in Kraft gesetzte EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind die PSA gegen Ertrinkender Kategorie 3 zugeordnet worden. Dies ist die höchste Kategorie zum Schutz gegen tödliche Gesundheitsrisiken. Mit Auslieferung einer Rettungsweste müssen über diese Kennzeichnung hinaus Benutzerinformationen an die Beschaffende übergeben werden. Darauf weist im allgemeinen dieses Symbol.

Durch die PSA kann der Brustumfang schnell größer werden als die maximal vorgegebene Größe von 135 cm. (Bild: Ulf Heller / HFUK Nord)zoom
Durch die PSA kann der Brustumfang schnell größer werden als die maximal vorgegebene Größe von 135 cm. (Bild: Ulf Heller / HFUK Nord)

Passen muss die Weste
Das zweite Symbol weist auf den Einsatzbereich in Abhängigkeit vom Körpergewicht hin. Was heißt, dass diese Rettungsweste von Personen ab 50 kg und einer Körpergröße von 1,55 m aufwärts getragen werden kann. Hier gilt es, den Einsatzbereich zu beachten, insbesondere wenn Jugendfeuerwehrangehörige Westen tragen sollen.

Wird das ganz rechts stehende Symbol betrachtet, legt dieses die Einsatzgrenzen im Bezug zur Brustweite fest. Hier liegt eine Eignung zwischen 85 und 135 cm vor, die durch den Leibgurt eingestellt werden kann. Alte im Bestand befindliche Rettungswesten können hier an ihre Grenzen kommen. Mit angelegter Schutzkleidung kann die Brustweite auch 135 cm überschreiten, wie das Foto zeigt.

Grundsätzlich gilt auch für Rettungswesten, dass diese den Tragenden persönlich passen muss. Hierbei müssen körperliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen berücksichtigt werden.

Unterweisung ist Pflicht
Da es sich bei Rettungswesten um PSA gegen schwere Verletzungen und tödliche Gefahren handelt, müssen die Nutzenden in die PSA eingewiesen und regelmäßig unterwiesen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass die eine PSA begleitenden Unterlagen verständlich und in deutscher Sprache den Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden, um diese in die Unterweisung einbinden zu können.

Unterlagen, wie z.B. Bedienungsanleitungen, geben darüber hinaus Auskunft zu Einsatzgrenzen sowie Wartungs-, Prüfungs- und Aussonderungsvorgaben. Grundsätzlich bestimmt dabei der vorgesehene Einsatzweck die Leistungsanforderung an die Rettungsweste.

Ist der Einsatz mit dem Tragen von Atemschutz und Brandbekämpfung verbunden, sollte die Rettungsweste über eine flammwiderstandsfähige Schutzhaube verfügen und mit dem Hersteller die Kombination mit Schutzkleidung sowie Atemschutzgerät abgestimmt und bestätigt worden sein. Ist hingegen vorgesehen, dass Jugendfeuerwehrangehörige Westen tragen, ist sicherzustellen, dass die dafür zur Verfügung stehenden Rettungswesten entsprechend geeignet sind.

Neben dem korrekten Einsatz müssen die regelmäßigen Wartungen und Prüfungen erfolgen. Neben der Sichtprüfung durch die Nutzenden kann die Pflege und Prüfung z.B. durch einen oder eine nach FwDV 2 geschulten Gerätewart oder Gerätewartin entsprechend der Herstellervorgabe erfolgen. In der Regel ist hier eine zweijährige Frist vorgegeben. Dieses kann mit Anbringung einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet werden.

Da die Materialien, aus denen Rettungswesten gefertigt werden, Witterungsbedingungen und anderen Einflüssen ausgesetzt sind, die sich negativ auswirken, ist die Lebensdauer von Rettungswesten begrenzt. Hier sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten. Der Fachverband Seenot-Rettungsmittel (FSR) hat sich dazu auf eine Lebensdauer von zehn Jahren geeinigt, was als Stand der Technik angesehen wird. Dieses gilt nicht nur für aufblasbare Rettungswesten, sondern auch für Feststoff-Rettungswesten. Auch wenn deren Einsatz in der Feuerwehr nicht zu empfehlen ist, werden sie immer mal wieder vorgefunden. Allein aufgrund der dick auftragenden Westenform sind die Feuerwehrangehörigen in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich beeinträchtigt. Dieser Westentyp ist zwar nahezu wartungsfrei, jedoch auch jährlich einer Sichtprüfung zu unterziehen.

Jede Beschädigung der Materialien (z.B. Risse, Durchscheuern, Einschnitte des Stoffes oder der Gurtbänder, Farbveränderungen, beschädigte Beschläge) sowie Veränderungen des Auftriebs (z.B. durch Hitzeentwicklung, Sonneneinwirkung, falsche Lagerung und falsche Handhabung) können zur einer lebensgefährlichen Beeinträchtigung der Sicherheit einer Rettungsweste führen, so dass eine umgehende Aussonderung erfolgen muss.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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