12.04.2023
Es geschehen glücklicherweise nur wenige Unfälle, die auf fehlerhafte Atemschutzgeräte zurückzuführen sind. Dieser Sicherheitsstandard darf nicht durch Nachlässigkeit gefährdet werden. Dabei ist es nicht nur damit getan, die Reserveflaschen in die Atemschutzgeräte einzusetzen und die Atemschutzgeräte wieder zu verstauen. Was ist noch zu tun?
Es geschehen glücklicherweise nur wenige Unfälle, die auf fehlerhafte Atemschutzgeräte zurückzuführen sind. Dieser Sicherheitsstandard darf nicht durch Nachlässigkeit gefährdet werden.
So ist es üblich, die Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte nach Übungen oder Einsätzen vor Ort gleich wiederherzustellen und in den Halterungen der Feuerwehrfahrzeuge zu befestigen. Allerdings ist es nicht nur damit getan, die Reserveflaschen in die Atemschutzgeräte einzusetzen und die Atemschutzgeräte wieder zu verstauen. Was ist noch zu tun?
Die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte muss auf jeden Fall schriftlich dokumentiert und zur regelmäßigen Wartung und Prüfung der Atemschutzgeräte in die Atemschutzwerkstatt weitergereicht werden. Hier der komplette Ablauf:
Bei Mehrfachnutzung eines Pressluftatmers während eines Einsatzes durch die gleiche Einsatzkraft, kann auf das Ersetzen des Lungenautomaten verzichtet werden.
In folgenden Fällen darf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern ausschließlich in Atemschutzwerkstätten stattfinden:
Der Pressluftatmer
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059