25.04.2023
Kontrollieren Unternehmer (Bürgermeister oder Bürgermeisterin) oder durch Aufgabenübertragung verantwortliche Vertretende (Wehrführung) regelmäßig die Führerscheine der Fahrer und Fahrerinnen von Einsatzfahrzeugen? Warum ist das so wichtig? Wir erklären es im nachfolgenden Beitrag.
Kontrollieren Unternehmer (Bürgermeister oder Bürgermeisterin) oder durch Aufgabenübertragung verantwortliche Vertretende (Wehrführung) regelmäßig die Führerscheine der Fahrer und Fahrerinnen von Einsatzfahrzeugen? Warum ist das so wichtig? Wir erklären es im nachfolgenden Beitrag.
Als Unternehmerin und Trägerin des Brandschutzes ist die Stadt bzw. Gemeinde verantwortlich für die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften. Dazu zählt neben den Unfallverhütungsvorschriften auch das Straßenverkehrsrecht. Beide Rechtsnormen stellen Anforderungen an den Betrieb von Fahrzeugen und an die Personen, die Dienstfahrzeuge führen. Die Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 71) sowie das Straßenverkehrsgesetz besagen vor allem, dass die eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer
Von all diesen Punkten muss sich die Unternehmerin beziehungsweise bei Aufgabenübertragung, die Wehrführung regelmäßig überzeugen. Wird dies unterlassen, können daraus rechtliche Konsequenzen für die Verantwortungsträger entstehen.
In der Praxis bedeutet das, dass die Feuerwehrangehörigen regelmäßig die Einsatzfahrzeuge fahren müssen, um Fahrpraxis zu erlangen bzw. zu erhalten und die Unternehmerin bzw. die Wehrführung sich auch von der Eignung überzeugen muss.
Bestehen Zweifel, muss dem Fahrer oder der Fahrerin die Erlaubnis zum Fahren von Dienstfahrzeugen entzogen werden.
Wie oft muss der Führerschein kontrolliert werden?
Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5.1.1968, VRS 34, 354) ist eine Kontrolle des Führerscheins verpflichtend. Es wird eine zweimalige Kontrolle pro Jahr als angemessen und ausreichend angesehen. Der Führerschein sollte häufiger eingesehen werden bei bevorstehendem Ablauf einer Fahrerlaubnisklasse oder Schlüsselzahl oder bei einem Verdacht auf ein bestehendes Fahrverbot.
Was ist, wenn der Fahrer oder die Fahrerin die Einsicht verweigert?
Auf Grund der vorstehenden gesetzlichen Regelungen liegt die Haftung beim Fahren ohne Führerschein in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Die in diesem Rahmen notwendige Kontrolle des Führerscheins unterliegt daher nicht dem Datenschutz, auch wenn persönliche Daten wie zum Beispiel das Geburtsdatum des Fahrers oder der Fahrerin bekannt werden.
Die Zuordnung von Führerscheinkopien zu den Personalunterlagen unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es ist dafür zu sorgen, dass nur berechtigte Personen Einsicht erhalten. Es wird empfohlen, keine Kopien oder Scans zu speichern, da an die Speicherung hohe Hürden gesetzt werden. Es reicht ein Kataster zu führen.
Wenn die Feuerwehangehörigen auf die Kontrolle des Führerscheins verzichten, muss unverzüglich reagiert werden. Letztes Mittel ist hierbei der Entzug der Fahrerlaubnis für Dienstfahrzeuge.
Die Einsatzkräfte sollten darüber hinaus mindestens einmal im Jahr darüber unterwiesen werden, dass sie Veränderungen in den Führerscheineintragungen oder den Verlust des Führerscheins eigenständig und unverzüglich zu melden haben.
§ 2 StVG: Fahrerlaubnis und
Führerschein (Auszug)
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug
führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde
(Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen
erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein)
nachzuweisen.
§ 21 StVG: „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ (Auszug)
(1) Mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann
das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn
der Täter
§ 31 StVZO „Verantwortung für den
Betrieb der Fahrzeuge“ (Auszug)
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme
nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein
muss, dass der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das
Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht
vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Zusätzlich stellen das
Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die UVV Fahrzeuge § 35 folgende
Anforderungen an die Fahrenden:
§ 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz)
(2) Die Fahrerlaubnis ist für
die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber
(5) Befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer
§
35 UVV Fahrzeuge
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen
von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
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