06.11.2023
Regelmäßig, insbesondere im Herbst und Frühjahr, ziehen schwere Stürme über Deutschland, und insbesondere über das Geschäftsgebiet der HFUK Nord im Norden der Republik. Dabei müssen die Feuerwehren zu vielen witterungsbedingten Einsätzen ausrücken, bei denen leider auch immer wieder ein entsprechendes Unfallgeschehen zu verzeichnen ist. Bevor die nächsten Stürme aufziehen, möchten wir die Gelegenheit nutzen und auf diese Gefahren näher eingehen.
Regelmäßig, insbesondere im Herbst und Frühjahr, ziehen schwere Stürme über Deutschland, und insbesondere über das Geschäftsgebiet der HFUK Nord im Norden der Republik. Dabei müssen die Feuerwehren zu vielen witterungsbedingten Einsätzen ausrücken, bei denen leider auch immer wieder ein entsprechendes Unfallgeschehen zu verzeichnen ist. Es kommt dann zum Teil zu typischen und vor allem vermeidbaren Unfällen, die oft zum Glück glimpflich ausgehen, jedoch weitaus schlimmer hätten enden können. Bevor die nächsten Stürme aufziehen, möchten wir die Gelegenheit nutzen und auf diese Gefahren näher eingehen.
Zusammengefasst: Was sind die Unfallursachen?
Insgesamt kommen als Ursachen für das Unfallgeschehen vor allem in Betracht:
Was muss in Bezug auf die Unfallverhütung getan werden?
Zunächst einmal steht bei jedem Einsatz die Frage im Raum, ob eine Zuständigkeit der Feuerwehr überhaupt vorliegt. Nicht jeder schief hängende Ast oder umgestürzte Baum stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die öffentliche Sicherheit dar. Die Brandschutzgesetze der Länder legen die Zuständigkeiten der Feuerwehren fest. Üblicherweise darf nur zur Beseitigung akuter Gefahren durch die Feuerwehren eingegriffen werden.
Gerade Motorsägeneinsätze bei Unwettern gehören zu den besonders gefährlichen und unfallträchtigen Tätigkeiten. Man muss sich hierbei deutlich vor Augen halten, dass die Feuerwehren zum Sägen herausfahren, wenn professionelle Akteure wie z.B. Forstwirte oder Garten-Landschaftsbauer und Baumpfleger aufgrund zu hoher Gefahren nicht mehr arbeiten. Geht von einem Baum keine akute Gefahr aus, kann die Arbeit später durch Fachfirmen erledigt werden.
Ist die Feuerwehr zuständig, gilt es zunächst - wie immer im Einsatzfall - ruhig und besonnen zu arbeiten. Neben der Erkundung der Lage und der Gefahren ist das Festlegen des Absperrbereichs eine der ersten Maßnahmen. Bei noch stehenden Bäumen ist dies mindestens die doppelte Baumlänge. Im Gefahrenbereich dürfen nur so viele Einsatzkräfte wie nötig und nur so wenige wie möglich tätig sein.
Nur eine geeignete, vollständig vorhandene und korrekt getragene PSA kann schützen. Das gilt insbesondere für die Sägeführenden, jedoch auch für alle weiteren Einsatzkräfte. Immer wieder ist zu beobachten, wie sich weitere Einsatzkräfte dicht am Sägeführenden und somit auch zu nah an der Säge aufhalten, um z.B. abgesägte Äste abzunehmen. Der Sägeführende ist durch Gehör-, Gesichts- und Schnittschutz geschützt. Die anderen Feuerwehrangehörigen sind es jedoch in der Regel nicht. Der Lärm der Sägen ist auf Dauer schädigend. Von daher müssen auch die Feuerwehrangehörigen in der näheren Umgebung geschützt werden. Gehörschützer sind hierbei jedoch unpraktisch, da Befehle und Absprachen schlecht wahrgenommen werden. Besser ist es hier, Abstand zu halten und die abgesägten Äste erst wegzutragen, wenn die Säge weit genug entfernt oder ausgeschaltet ist.
Helle Schutzkleidung erhöht die Sichtbarkeit des Sägeführenden. Zusätzlich ist auf dem Bild gut zu erkennen, dass der Boden recht rutschig ist und überall Äste herumliegen. Ein sicherer Stand des Sägeführenden muss gewährleistet sein. Darüber hinaus muss von den Umstehenden ein mindestens zwei Meter großer Sicherheitsabstand zur Motorkettensäge eingehalten werden.
Um die Augen zu schützen, müssen bei Bedarf auch die Feuerwehrangehörigen, die z.B. Äste abnehmen, über ein Gesichtsschutzvisier verfügen und dieses verwenden.
Der Sägeführende selbst muss einen Forstarbeiterhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, eine rundumlaufende Schnittschutzhose Form C, Handschuhe für die technische Hilfeleistung sowie Sicherheitsschuhwerk tragen. Für kurzzeitige Sägeeinsätze zur Gefahrenbeseitigung kann das Feuerwehrsicherheitsschuhwerk getragen werden. Mittlerweile bietet der Fachhandel auch Schnittschutzgamaschen als Fußschutz an.
Zwar keine Pflicht, jedoch empfehlenswert, ist die Verwendung heller Schnittschutzkleidung. Somit wird die Sichtbarkeit erhöht.
Neben der persönlichen Schutzausrüstung kommt es darüber hinaus auf sicheres und geeignetes Werkzeug an. Werden zum Beispiel Motorkettensägen von den Einsatzkräften privat mitgebracht, muss sich die Einsatzleitung über den korrekten sicherheitstechnischen Stand der Sägen überzeugen. Gleiches gilt z.B. für privat mitgebrachte Schnittschutzkleidung.
Arbeiten an Bäumen unter Spannung
Soll an einem Baum
gearbeitet werden, der gerade noch steht, bereits liegt oder hängt, muss
sich der Sägeführende diesen genau anschauen und beurteilen. Die im
Baum auftretenden Spannungen aber auch die Umgebung sind bei der
Beurteilung besonders wichtig. Können beispielsweise weitere noch lose
Äste oder gar ganze Bäume fallen? Im Zweifel muss der Bereich gesperrt
werden und es darf erst bei Windstille gearbeitet werden.
Sind die Zug- und Druckzonen bekannt und kann ausgeschlossen werden, dass weitere Äste oder Bäume fallen, kann mit den Sägearbeiten begonnen werden. Wichtig ist hierbei ein sicherer Stand. Das Sägen von Leitern ist in höchstem Maße gefährlich. In der Vergangenheit kam es dabei zu tödlichen Unfällen.
Arbeiten zwei oder mehr Sägeführende an einem Baum, so können sich diese gefährlich nahekommen. Es muss daher so gearbeitet werden, dass sich nur ein Sägeführender am Baum aufhält. Sollte es erforderlich sein, dass zwei Sägeführende parallel arbeiten, müssen diese einen ausreichenden Sicherheitsabstand zueinander einhalten.
Maßnahmen zusammengefasst:
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059