Während der warmen Jahreszeit: Allergien im Feuerwehrdienst

21.04.2023

Allergische Reaktionen stellen für betroffene Feuerwehreinsatzkräfte ein Risiko dar, welches mit gesundheitlichen Einschränkungen und möglichen Leistungseinbußen im Feuerwehrdienst verbunden ist. Aufgrund unterschiedlicher Übungs- und Schulungsformen oder Einsätze stehen Feuerwehrangehörige ständig mit der Umwelt in Kontakt und sind somit unmittelbar verschiedenen externen Faktoren ausgesetzt.

Bild: Sonja Ruge / HFUK Nordzoom
Bild: Sonja Ruge / HFUK Nord

Unter Allergie versteht man im Allgemeinen eine übermäßige Reaktion des Immunsystems auf bestimmte, normalerweise harmlose Umweltstoffe bzw. nicht infektiöse Fremdstoffe. Allergien werden oftmals als „kleine Ausfälle“ oder „persönliche Wehwehchen“ von Außenstehenden oder gar Betroffenen heruntergespielt. Dabei sind Allergien vielfältig, dementsprechende Reaktionen reichen von leicht bis heftig und können zu lebensbedrohlichen Umständen führen.

Im Wesentlichen konzentrieren sich allergische Reaktionen auf die Atemwege, Haut, Augen, den Magen-Darm-Trakt oder führen zu allgemeinen Reaktionen wie beispielsweise Fieber oder Müdigkeit. Auch die Reaktionszeiten sind unterschiedlich lang und können je nach Allergietyp sofort oder zeitlich verzögert auftreten. Am häufigsten betroffen von allergischen Erkrankungen sind die Atemwege, z.B. bei Asthma bronchiale (Verengung der Atemwege).

Folglich stellen allergische Reaktionen für betroffene Feuerwehreinsatzkräfte ein Risiko dar, welches mit gesundheitlichen Einschränkungen und möglichen Leistungseinbußen im Feuerwehrdienst verbunden ist. Aufgrund unterschiedlicher Übungs- und Schulungsformen oder Einsätze stehen Feuerwehrangehörige ständig mit der Umwelt in Kontakt und sind somit unmittelbar verschiedenen externen Faktoren ausgesetzt. Dies bedeutet zugleich ein erhöhtes Risiko für die Auslösung einer allergischen Reaktion, denn schon beim ersten Kontakt mit einer körperfremden Substanz kann das Immunsystem innerhalb kurzer Zeit mit Entzündungszeichen antworten. Erschwerend kommt hinzu, dass allergische Reaktionen vielfältig sind und sich somit nicht nur auf eine bestimmte Jahreszeit konzentrieren, sondern auch ganzjährig auftreten (wie bspw. beim Pollenflug, der aufgrund klimatischer Veränderungen sich mittlerweile von März bis Oktober erstreckt).
Ob Gräser- oder Blütenpollen, Tierhaare, Insektenstich bzw. -haare oder eine Lebensmittelunverträglichkeit. Allergische Reaktionen basieren auf einer Vielzahl von Ursachen und können daher in verschiedenen Situationen auftreten. Kritische Momente sind vor allem jene, wenn die von Allergie betroffene Person „vor Einsatzeifer“ erste allergische Anzeichen ignoriert, weitermacht und damit sich und andere gefährdet.

Besondere Vorsicht bei Atemschutztragenden
Insbesondere Atemschutzgeräteträger und -trägerinnen stehen in der Eigenverantwortung, wenn es um das Thema persönliche Gesundheit geht. Fühlt sich die betroffene Person selbst nicht in der Lage, die Einsatzfähigkeit einzuschätzen, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen. Gesundheitliche Bedenken können also ein Ausschlussgrund hinsichtlich des Tragens von Atemschutzgeräten sein. Sollten Allergien zu einem späteren Zeitpunkt erworben sein, kann dies auch ein Grund für eine vorzeitige Nachuntersuchung sein. Vor allem das Asthma bronchiale, eine durch Luftverschmutzung oder besondere körperliche Anstrengung hervorgerufene Atemwegsverengung, stellt hier eine besondere Gefahr dar und ist laut DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte (ehemals G 26) ein Ausschlusskriterium.

Vorsorge treffen und handlungsfähig bleiben
Sind Allergien bekannt, sollte der Kontakt mit allergieauslösenden Stoffen möglichst vermieden werden. Als betroffene Person ist es ratsam, stets Medikamente und ein Notfallset bei sich zu tragen. Zudem sind ein offenes Gespräch mit der Wehrführung sowie die Mitteilung an vertraute Kameradinnen und Kameraden anzustreben, damit bei einer allergischen Reaktion die Kameraden und Kameradinnen wissen, was zu tun ist.

Von einer Allergie betroffen zu sein, muss jedoch nicht automatisch das Ende der jeweiligen Tätigkeit im Einsatzdienst bedeuten. Gegebenenfalls muss über eine (neue) adäquate Funktion mit der Wehrführung gesprochen werden, um die betroffene Person vor möglichen gesundheitsgefährdenden Risiken während des Dienstes zu bewahren und sie als voll einsatzfähiges Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr zu erhalten.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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