Analyse nach Frühjahrsstürmen im Jahr 2022: Aus Unfällen lernen!

21.09.2022

Mit den Stürmen Ylenia und Zeynep sind im Frühjahr 2022 zwei starke Unwetter in kurzer Zeit über das Geschäftsgebiet der HFUK Nord gezogen. Leider war bei beiden Stürmen ein entsprechendes Unfallgeschehen bei den beteiligten Einsatzkräften zu verzeichnen. Bevor die nächsten Herbststürme aufziehen, möchten wir die Gelegenheit nutzen, auf einige durch uns näher untersuchte Unfälle einzugehen und Möglichkeiten der Unfallverhütung aufzeigen.

Die Feuerwehren hatten im Jahr 2022 bereits viele Einsätze durch Sturmschäden zu bewältigen. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)zoom
Die Feuerwehren hatten im Jahr 2022 bereits viele Einsätze durch Sturmschäden zu bewältigen. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)

Mit den Stürmen Ylenia und Zeynep sind im Frühjahr 2022 zwei starke Unwetter in kurzer Zeit über das Geschäftsgebiet der HFUK Nord gezogen. Die Feuerwehren mussten zu vielen witterungsbedingten Einsätzen ausrücken. Leider war bei beiden Stürmen ein entsprechendes Unfallgeschehen zu verzeichnen. Dabei kam es zum Teil zu typischen und vor allem vermeidbaren Unfällen, deren Folgen zwar glimpflich waren, die jedoch weitaus schlimmer hätten enden können. Bevor die nächsten Herbststürme aufziehen, möchten wir die Gelegenheit nutzen, auf einige durch uns näher untersuchte Unfälle einzugehen und Möglichkeiten der Unfallverhütung aufzeigen.

Insgesamt wurden der HFUK Nord nach den Stürmen Ylenia und Zeynep über 50 Unfälle gemeldet, die im Zusammenhang mit den witterungsbedingten Einsätzen stehen. Auf die Gesamtzahl der Unfälle über das Jahr bezogen, klingt das noch nicht viel, jedoch fielen diese Unfälle in einen kurzen Zeitraum und sind sich immer wieder ähnlich in ihren Abläufen.

Bei der Ausbildung für das Arbeiten mit der Motorkettensäge liegt ein starkes Augenmerk auf der Verhütung von Schnittverletzungen. Schnittverletzungen durch die Motorkettensäge haben in der Regel erhebliche Verletzungsfolgen, treten im Feuerwehrdienst aber recht selten auf. Gründe sind z.B. das konsequente Tragen der PSA und eine gute Ausbildung. Erheblich häufiger kommt es bei Sägeeinsätzen zu anderen Unfallabläufen. Um auf diese hinzuweisen, möchten wir hier ein paar Unfallschilderungen wiedergeben.

Unter Baum geraten

Durch die starken Windböen und aufgrund des aufgeweichten Bodens fiel eine ca. 15 Meter hohe Birke mit ca. 36-38 cm Stammdurchmesser um. Der Baum legte sich quer über einen Bach und verfing sich auf der anderen Seite in einer weiteren Birke, die sich in der Höhe von ca. 1,50 Metern Y-förmig in zwei Baumteile aufgabelte. Die umgestürzte Birke drohte im weiteren Verlauf in eine Überlandstromleitung und auf ein kleines Gebäude zu fallen.

Situation vor dem Sägen - in gelb sind die Schnitte markiert (Bild: Franz Albertz)zoom
Situation vor dem Sägen - in gelb sind die Schnitte markiert (Bild: Franz Albertz)

Für die betroffene Feuerwehr war es einer von vielen Einsätzen in zwei Tagen. Um zu verhindern, dass die Birke in die Oberleitung oder auf das Gebäude fällt, sägte der Sägenführende zunächst den haltenden Stamm der Y-Birke durch (Schnitt 1). Hierdurch sollte der die umgestürzte große Birke haltende Stammteil herunterfallen und die große Birke herunterrutschen. Entgegen der Erwartung stellte sich der abgesägte Teil jedoch senkrecht auf. Die große Birke rutschte dennoch bis auf Brusthöhe herunter.

Mit dem 2. Schnitt sägte der Sägenführende die große Birke auf Höhe der Auflagefläche durch, so dass zwei Teile entstanden. Der untere Teil der großen Birke fiel herunter und bildete eine Brücke über den Bach. Der obere Teil enthielt die Krone von knapp 5 Metern Länge, 36 cm Durchmesser und ca. 430 Kg Gewicht. Dieser Teil rutschte nicht herunter, da sich die Krone zum Teil in weiteren Ästen verfangen hatte und auf den eigenen Kronenästen stand.

Als der Sägenführende einen haltenden Ast absägen wollte (Schnitt 3), verklemmte sich die Führungsschiene der Motorkettensäge in dem unter Spannung stehenden Ast. Um die Säge wieder frei zu bekommen, hatte der Sägenführende für solche Fälle immer eine Handsäge (klappbarer Fuchsschwanz) dabei. Noch bevor er diese einsetzen konnte, begab sich der später verunfallte Feuerwehrangehörige unter den schon abgesägten, jedoch noch hängenden Kronenteil und versuchte diesen in Schwingung zu versetzen, damit die Führungsschiene der Motorkettensäge wieder freikommt.

Situation nach dem Sägen (Bild: Franz Albertz)zoom
Situation nach dem Sägen (Bild: Franz Albertz)

Leider gelang die Aktion auch, so dass zwar die Säge wieder freikam, jedoch der Kronenteil vollständig herunterrutsche. Der Feuerwehrangehörige versuchte zwar noch, nach hinten auszuweichen, stolperte jedoch beim Rückwärtsgehen, fiel zu Boden und geriet unter den abgesägten, ca. 430 Kg schweren Baumteil. Glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass sich der Baumteil zusätzlich über andere abgesägte oder abgebrochene Äste legte, so dass die begrabene Einsatzkraft nicht schwer eingeklemmt wurde und lediglich Quetschungen des Rumpfes und eines Oberschenkels davontrug.

Im beschriebenen Fall kommen mehrere unfallauslösende und -begünstigende Bedingungen zusammen. Zunächst einmal war es der letzte einer größeren Zahl an Einsätzen für die betroffene Feuerwehr in zwei Tagen. Dadurch bedingt, entstand zum einen eine gewisse Routine, aber auch Nachlässigkeit. Darüber hinaus stand das Einsatzende kurz bevor und alle wollten eigentlich nur noch nach Hause. Als ein unfallbegünstigender Umstand kann also Nachlässigkeit durch Routine benannt werden. § 15 der UVV Feuerwehren fordert, dass im Feuerwehrdienst nur Maßnahmen getroffen werden dürfen, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Hierbei sind die sich bei Einsätzen ständig ändernden Bedingungen zu berücksichtigen. Gerade bei so langandauernden Sturmeinsätzen muss daher geschaut werden, dass rechtzeitig eine Ablösung für die Einsatzkräfte eingeplant wird.

Ein weiterer unfallbegünstigender Punkt war die fehlende Rückweiche. Bäume unter Spannung können unvorhersehbar reagieren. Es ist daher wichtig, immer eine sichere und stolperfreie Rückzugsmöglichkeit zu haben. Diese war hier durch auf dem Boden liegende Äste nicht gegeben, so dass der Feuerwehrangehörige beim Zurückgehen stolperte und fiel. Die DGUV-Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“ führt hierzu unter 6.2.4 „Sicherer Stand, Rückweiche“ folgendes aus:

Quelle: DGUV Information 2014-046 "Sichere Waldarbeiten", Seite 47zoom
Quelle: DGUV Information 2014-046 "Sichere Waldarbeiten", Seite 47

Es ist mindestens eine hindernisfreie Fluchtmöglichkeit (Rückweiche) festzulegen oder zu schaffen (z.B. Reisig, Steine beseitigen). Rückweichen sind in der Regel schräg rückwärts und bis außerhalb der Kronenprojektionsfläche anzulegen (Entfernung geht vor Richtung).

Der schwerwiegendste Punkt war jedoch, dass sich der Feuerwehrangehörige in den Gefahrenbereich begeben und versucht hatte, das ca. 430 Kg schwere Baumteil per Hand aufzuschaukeln. Hierbei stand er genau dort, wo der Baum hinfallen sollte. Das stellt ebenfalls einen Verstoß gegen § 15 „Verhalten im Feuerwehrdienst“ DGUV Vorschrift 49 (UVV "Feuerwehren") dar.

Die DGUV-Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten" gibt auch hier den Hinweis, auf das richtige Verhalten: Fallende Bäume können andere Bäume mitreißen. Deshalb wird als Fallbereich in der Regel die doppelte Baumlänge rundum angenommen. Hier dürfen sich nur die mit dem Fällen des Baumes Beschäftigten aufhalten.

 
 

Sägespäne im Auge

Ein Feuerwehrangehöriger war eingeteilt, um abgesägte Äste abzunehmen und stand einige Meter hinter dem Sägenführenden. Er hatte dabei das Visier hochgeklappt. Bedingt durch den starken Wind flogen die Sägespäne sehr weit und gerieten in die Augen des Feuerwehrangehörigen.

Auch hier kamen mehrere unfallbegünstigende Umstände zusammen. Die astabnehmende Einsatzkraft stand im Auswurfbereich der Säge und zu dicht hinter dem Sägenführenden. § 15 der UVV Feuerwehren fordert sicheres Tätigwerden. Dazu zählt, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Gefahr einzuhalten. Ein Abstand von 2 Metern gilt hier als zweckmäßig.

Die Späne flogen durch den starken Wind weiter als üblich. Im genannten Fall wurde das Visier nicht heruntergeklappt. Hier hilft die beste PSA nichts, wenn der Anwendende sie nicht nutzt. Die persönliche Schutzausrüstung muss den entsprechenden Gefahren in Art und Anzahl abgestimmt sein (siehe § 14 UVV Feuerwehren). Die Einsatzkräfte sind jedoch ebenso verpflichtet, die PSA bestimmungsgemäß zu nutzen (siehe UVV Feuerwehren § 16 „Benutzung persönlicher Schutzausrüstung“ sowie UVV Grundsätze der Prävention § 30 Abs. 2).

Helm mit Gittervisier für Sägenführende: Durch das Gitter können Abgase durchströmen. Ebenso erfolgt keine Sichtbehinderung durch verkratzte Visiere aus Polycarbonat bei nächtlichen Einsätzen mit Scheinwerfern. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)zoom
Helm mit Gittervisier für Sägenführende: Durch das Gitter können Abgase durchströmen. Ebenso erfolgt keine Sichtbehinderung durch verkratzte Visiere aus Polycarbonat bei nächtlichen Einsätzen mit Scheinwerfern. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)
Helmvisier mit zusätzlicher Schutzbrille (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)zoom
Helmvisier mit zusätzlicher Schutzbrille (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)
 

Um ähnliche Unfälle zu vermeiden, müssen die Feuerwehrangehörigen, die Äste abnehmen, einen ausreichenden Abstand zur Motorkettensäge haben und immer das Visier heruntergeklappt lassen. Zusätzliche Schutzbrillen können die Sicherheit noch weiter erhöhen. Diese müssen allerdings in Kombination mit dem Helm und ggf. auch bei der Verwendung von Sehhilfen passen und dürfen nicht beschlagen.

Rücken verhoben

Wie im ersten Fall berichtet, können abgesägte Baumteile ein hohes Gewicht haben. Es ist zwar nicht die Aufgabe der Feuerwehr, die Bäume in „ofengerechte“ Stücke zu zersägen, jedoch müssen die Stücke so klein sein, dass sie gut zu handhaben sind. Im vorliegenden Fall versuchte eine Kameradin, ein Stück anzuheben und verspürte kurz nach dem Anheben einen stechenden Schmerz im Rücken.

Unfallbegünstigend bzw. Unfallursache war hier das hohe Gewicht des Baumstücks sowie das falsche Anheben. In weiteren ähnlichen Unfallschilderungen kam hinzu, dass die Baumstücke aufgrund der Nässe der Baumoberfläche nicht richtig gegriffen werden konnten und die Einsatzkräfte sich beim Nachfassen verhoben haben. Die Folge waren Schmerzen und Schäden an Rücken oder Schultern.

Für die Prävention kann man hier festhalten, dass die abgesägten Baumstücke nur so groß sein sollen, dass sie ohne Probleme angehoben und transportiert werden können. Darüber hinaus müssen die tragenden Personen immer darauf achten, die Baumstücke so sicher anzufassen und zu halten, dass sie nicht herunterfallen.

Von plötzlich umherschlagenden Ästen getroffen

Durch Sturm umgestürzte oder hängende Bäume stehen häufig unter Spannung. Das gilt für den Stamm, wie auch für die Äste. Als der Sägenführende an einem Ast sägte, schlug dieser plötzlich um und ihm auf die Hand. Die Folge war eine Prellung des Handrückens.

Eine genaue Beurteilung der Spannungsverhältnisse des Baumes und der Äste ist hier im Vorwege des Einsatzes der Motorkettensäge notwendig. Weiterführende Informationen zur Beurteilung von Bäumen und der richtigen Sägetechniken gibt die DGUV Information 214-046 „Sichere Waldarbeiten“.

SRS-Unfälle

Ergänzend zum geschilderten Unfallgeschehen muss auch auf die Vielzahl an Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen (SRS) eingegangen werden. Bedingt durch unebene Oberflächen auf Freiflächen, im Weg liegende Äste sowie die Feuchtigkeit des Bodens kam es zu etlichen Unfällen, bei denen die Einsatzkräfte ausgerutscht sind. Diese Unfälle führten zu verdrehten Knien, verletzten Sprung- und Handgelenken, Prellungen am Brustkorb sowie in einem Fall zu einem gebrochenen Ellenbogen.

Zusammengefasst: Was waren die Unfallursachen?

Insgesamt kommen als Ursachen für das Unfallgeschehen vor allem in Betracht:

  • Unachtsamkeit als Folge von Routine
  • Nichtbeachtung von Gefahren- und Absperrbereichen
  • Fehlende bzw. unzureichende Rückweiche
  • Nichtbenutzung von PSA (Visieren)
  • Ausrutschen auf nassem Untergrund
  • Fehltritte auf unebenen Oberflächen
  • Hohes Gewicht abgesägter Baumteile
  • Falsche Technik beim Anheben von Baumteilen
  • Schlechte Griffmöglichkeit beim Anheben, Nachfassen beim Abrutschen
  • Fehlerhafte Beurteilung der Lage insgesamt und der Spannungsverhältnisse am Baum
  • Unkonzentriertes oder zu schnelles Arbeiten (Stress, Hektik)

Zu den beschriebenen Unfällen bei Motorsägearbeiten kam es zu anderen Unfällen, die ebenfalls im Zusammenhang mit den Stürmen standen. So wurden beispielsweise einige Einsatzkräfte von Türen, die durch den starken Wind plötzlich auf- oder zuwehten, getroffen oder haben sich die Finger geklemmt.

Was muss in Bezug auf die Unfallverhütung getan werden?

Zunächst einmal steht bei jedem Einsatz die Frage im Raum, ob eine Zuständigkeit der Feuerwehr überhaupt vorliegt. Nicht jeder schief hängende Ast oder umgestürzte Baum stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit oder die öffentliche Sicherheit dar. Die Brandschutzgesetze der Länder legen die Zuständigkeiten der Feuerwehren fest. Üblicherweise darf nur zur Beseitigung akuter Gefahren durch die Feuerwehren eingegriffen werden.

Gerade Motorsägeneinsätze bei Unwettern gehören zu den besonders gefährlichen und unfallträchtigen Tätigkeiten. Man muss sich hierbei deutlich vor Augen halten, dass die Feuerwehren zum Sägen herausfahren, wenn professionelle Anwender wie z.B. Forstwirte oder Garten-Landschaftsbauer und Baumpfleger aufgrund zu hoher Gefahren nicht mehr arbeiten dürfen. Geht von einem Baum keine akute Gefahr aus, kann die Arbeit später durch Fachfirmen erledigt werden.

Ist die Feuerwehr zuständig, gilt es zunächst - wie immer im Einsatzfall - ruhig und besonnen zu arbeiten. Neben der Erkundung der Lage und der Gefahren ist das Festlegen des Absperrbereichs sehr wichtig. Bei noch stehenden Bäumen ist dies mindestens die doppelte Baumlänge. Im Gefahrenbereich dürfen nur so viele Einsatzkräfte wie nötig und aber so wenige wie möglich tätig sein.

Nur eine geeignete, vollständig vorhandene und korrekt getragene PSA kann schützen. Das gilt insbesondere für den Sägenführenden, jedoch auch für alle weiteren Einsatzkräfte. Immer wieder ist zu beobachten, wie sich weitere Einsatzkräfte dicht am Sägenführenden und somit auch zu nah an der Säge aufhalten, um z.B. abgesägte Äste abzunehmen. Der Sägenführende ist durch Gehör-, Gesichts- und Schnittschutz geschützt. Die anderen Feuerwehrangehörigen sind es jedoch in der Regel nicht. Der Lärm der Sägen ist auf Dauer schädigend. Von daher müssen auch die Feuerwehrangehörigen in der näheren Umgebung geschützt werden. Gehörschützer sind hierbei jedoch unpraktisch, da Befehle und Absprachen schlecht wahrgenommen werden. Besser ist es hier, Abstand zu halten und die abgesägten Äste erst wegzutragen, wenn die Säge weit genug entfernt oder ausgeschaltet ist.

Helle Schutzkleidung erhöht die Sichtbarkeit des Sägenführenden. Zusätzlich ist hier gut zu erkennen, dass der Boden recht rutschig ist und überall Äste herumliegen. Ein sicherer Stand des Sägenführenden muss gewährleistet sein. Darüber hinaus muss ein mindestens zwei Meter großer Sicherheitsabstand zur Motorkettensäge eingehalten werden. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord) zoom
Helle Schutzkleidung erhöht die Sichtbarkeit des Sägenführenden. Zusätzlich ist hier gut zu erkennen, dass der Boden recht rutschig ist und überall Äste herumliegen. Ein sicherer Stand des Sägenführenden muss gewährleistet sein. Darüber hinaus muss ein mindestens zwei Meter großer Sicherheitsabstand zur Motorkettensäge eingehalten werden. (Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord)

Um die Augen zu schützen, müssen bei Bedarf auch die Feuerwehrangehörigen über ein Gesichtsschutzvisier verfügen und dieses verwenden, die z.B. Äste abnehmen.

Der Sägenführende selbst muss einen Forstarbeiterhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, eine rundumlaufende Schnittschutzhose Form C, Handschuhe für die technische Hilfeleistung sowie Sicherheitsschuhwerk tragen. Für kurzzeitige Sägeeinsätze zur Gefahrenbeseitigung kann das Feuerwehrsicherheitsschuhwerk getragen werden. Mittlerweile bietet der Fachhandel auch Schnittschutzgamaschen als Fußschutz an.

Zwar keine Pflicht, jedoch empfehlenswert, ist die Verwendung heller Schnittschutzkleidung. Somit wird die Sichtbarkeit erhöht.

Neben der persönlichen Schutzausrüstung kommt es darüber hinaus auf sicheres und geeignetes Werkzeug an. Werden zum Beispiel Motorkettensägen von den Einsatzkräften privat mitgebracht, muss sich die Einsatzleitung über den korrekten sicherheitstechnischen Stand der Sägen überzeugen. Gleiches gilt z.B. für privat mitgebrachte Schnittschutzkleidung.

Technische Anforderungen an eine Motorkettensäge (Quelle: DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten")zoom
Technische Anforderungen an eine Motorkettensäge (Quelle: DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten")
Technische Anforderungen an eine Motorkettensäge (Quelle: DGUV Information 214-046 "Sichere Waldarbeiten")zoom
Beispiel von Druck und Zugspannungen sowie möglichen Reaktionen beim Sägen. (Quelle: DGUV „Gewusst wie – Windwurfaufarbeitung", Albrecht-M. Wendlandt, Sauertal)zoom
Beispiel von Druck und Zugspannungen sowie möglichen Reaktionen beim Sägen. (Quelle: DGUV „Gewusst wie – Windwurfaufarbeitung", Albrecht-M. Wendlandt, Sauertal)

Soll an einem Baum gearbeitet werden, der gerade noch steht, bereits liegt oder hängt, muss sich der Sägenführende diesen genau anschauen und beurteilen. Die im Baum auftretenden Spannungen aber auch die Umgebung sind bei der Beurteilung besonders wichtig. Können beispielsweise weitere noch lose Äste oder gar ganze Bäume fallen? Im Zweifel muss der Bereich gesperrt werden und es darf erst bei Windstille gearbeitet werden.

Sind die Zug- und Druckzonen bekannt und kann ausgeschlossen werden, dass weitere Äste oder Bäume fallen, kann mit den Sägearbeiten begonnen werden. Wichtig ist hierbei ein sicherer Stand. Das Sägen von Leitern ist in höchstem Maße gefährlich. In der Vergangenheit kam es dabei zu tödlichen Unfällen.

Arbeiten zwei oder mehr Sägenführende an einem Baum, so können sich diese gefährlich nahekommen. Es muss daher so gearbeitet werden, dass sich nur ein Sägenführender am Baum aufhält. Sollte es erforderlich sein, dass zwei Sägenführende parallel arbeiten, müssen diese einen ausreichenden Sicherheitsabstand zueinander einhalten.

 
 

Maßnahmen zusammengefasst:

  • Überprüfen, ob die eigene Zuständigkeit gegeben ist
  • Gefahrenbereiche absperren
  • Die Gesamtlage, -umgebung und den Baum ausreichend erkunden und beurteilen
  • Auf herabfallende Äste und Totholz achten
  • Nur so viel Personal wie nötig und so wenig wie möglich im Gefahrenbereich zulassen
  • Ruhig, besonnen und ohne Hektik arbeiten
  • Alle Einsatzkräfte haben die komplette PSA zu tragen
  • Es sind Schnittschutzhosen der Form C zu verwenden - nur ausgebildete Einsatzkräfte dürfen mit der Motorkettensäge sägen
  • Es darf nur sicherheitstechnisch einwandfreie Ausrüstung verwendet werden
  • Es gilt ein Sicherheitsabstand von mind. 2 Meter um den Sägenführenden herum
  • Aus Gründen des Lärmschutzes müssen die Einsatzkräfte ausreichend Abstand zur laufenden Motorkettensäge halten
  • Bei Arbeit in der Nähe der laufenden Säge, müssen die Visiere heruntergeklappt sein
  • Die Druck- und Zugverhältnisse am Baum müssen erkundet und beurteilt werden - es sind geeignete Rückzugswege (Rückweichen) einzurichten. Notfalls müssen schon liegende Äste zunächst entfernt werden
  • Bei Dunkelheit muss die Einsatzstelle ausreichend und blendfrei ausgeleuchtet werden
  • Wird feuerwehrfremde Technik und PSA (z.B. mitgebrachte private Schnittschutzhosen und Motorkettensägen) verwendet, muss die Einsatzleitung die PSA und die Gerätschaften zu Beginn auf ihre Eignung und den sicherheitstechnischen Zustand kontrollieren
  • Ein Sägenführender darf nur bei ausreichend sicherem Stand arbeiten
  • Zusätzlich benötigte Werkzeuge müssen griffbereit und entgegen der Fällrichtung vorbereitet abgelegt werden

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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