Eignung für den Feuerwehrdienst: Gesundheit geht vor

19.04.2022

Gesund in den Einsatz oder zum Dienst – und danach gesund wieder nach Hause kommen. Das ist das Ziel aller Bemühungen, Unfälle und Krankheiten von Feuerwehrangehörigen zu verhüten. Wir gehen in diesem Artikel auf den Faktor Mensch ein und beschäftigen uns mit Fragen der gesundheitlichen Eignung, die Feuerwehrangehörige als wichtige Voraussetzung mitbringen müssen, um nach dem Einsatz oder dem Dienst gesund nach Hause zu den Lieben zurückzukehren.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nordzoom
Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

„Kommt gesund von Euren Einsätzen zurück“, ist gefühlt einer der am meisten geäußerten Wünsche für Feuerwehrleute. Gesund in den Einsatz oder zum Dienst – und danach gesund wieder nach Hause kommen. Das ist das Ziel aller Bemühungen, Unfälle und Krankheiten von Feuerwehrangehörigen zu verhüten. Wie kann das funktionieren? Schließlich ist der Feuerwehrdienst eine gefahrvolle Tätigkeit. Wir gehen in diesem Beitrag auf den Faktor Mensch ein und beschäftigen uns mit Fragen der gesundheitlichen Eignung, die Feuerwehrangehörige als wichtige Voraussetzung mitbringen müssen, um nach dem Einsatz oder dem Dienst gesund nach Hause zu den Lieben zurückzukehren.

Schutz für Menschen im Ehrenamt
Der Schutz und der Erhalt der Gesundheit hat in unserer Gesell­schaft einen sehr hohen Stellen­wert: Jeder will möglichst lange gesund bleiben und keine Krank­heit oder einen Unfall erleiden. Hat man ein Ehrenamt und enga­giert sich z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, ist es auch gesellschaftliche Aufgabe und Anlie­gen, diese Menschen zu schüt­zen und ihnen eine soziale Absi­cherung zu gewähren. Bei den freiwilligen Feuerwehren sind alle Menschen willkommen, die sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten. Die Tätig­keiten in der Feuerwehr sind viel­ fältig, aber auch gefahrvoll. Damit gehen gesundheitliche Risiken einher. Nicht jeder in der Feuer­wehr kann und darf alles machen. Voraussetzung für die jeweilige Tätigkeit ist die Eignung.

Gesund im Feuerwehrdienst – wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich ist die Organisati­on des Brandschutzes in unserem föderalen System Angelegenheit der Länder. Die Brandschutzgesetze fordern von den Kommunen als Träger des Brandschutzes, eine leistungs­fähige Feuerwehr zu errichten und zu unterhalten. Die Verant­wortung und Organisation des Arbeits­ und Gesundheitsschut­zes in der Gemeinde, also auch in der Feuerwehr als „Betrieb“ der Gemeinde, obliegt dem Trä­ger des Brandschutzes. Die Lei­tung der Feuerwehr überwacht die Einhalt ung der Arbeits­schutzbestimmungen und legt letztendlich fest, welche Untersuchungen auf körperliche Eig­nung bei welchen Feuerwehran­gehörigen durchgeführt werden müssen.

Wie fit muss man eigentlich für den Feuerwehrdienst sein? Nun, es kommt darauf an, welche Tätigkeiten durchgeführt werden. Antworten gibt z.B. die Unfallver­hütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) mit der dazugehörigen DGUV Regel 105­-049. Im § 6 der Vorschrift wird auf die Eignung eingegangen. Gene­rell müssen gemäß Absatz 1 Feu­erwehrangehörige für die Tätig­keiten im Feuerwehrdienst kör­perlich (und auch geistig und fachlich) geeignet sein. Für eine erste, grobe Einschätzung eignet sich der „Fragebogen zur gesundheitlichen Selbsteinschät­zung“ der DGUV. Hiermit können Feuerwehrangehörige ihren gesundheitlichen Zustand und ihre Leistungsfähigkeit selbst ein­ schätzen. Der Bogen kann einfach heruntergeladen werden, siehe Infokasten am Ende des Beitrages.

Besondere Tätigkeiten erfordern besondere Eignung

Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger auf der Endlosleiter (Bild: Kerstin Lämmerhirt / FUK Mitte)zoom
Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger auf der Endlosleiter (Bild: Kerstin Lämmerhirt / FUK Mitte)

Bei Atemschutzgeräteträgerinnen bzw. ­trägern, die die „Speerspit­ze“ der Feuerwehr im Brandein­satz sind und z.B. in brennende Gebäude eindringen, muss eine besondere gesundheitliche Eig­nung vorliegen. Diese ist durch eine spezielle medizinische Untersuchung regelmäßig festzustellen (§ 6 Abs. 3 UVV „Feuerweh­ren“). Dr. Patricia Bunke, Landes­feuerwehrärztin in Mecklenburg­ Vorpommern, erklärt: „Die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten unter Atemschutz muss alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich, durch die Untersuchung nach dem Grundsatz G 26 festgestellt werden. Dazu werden mittels Spirometrie die Lungenfunktion, verschiedene Blut- und Urinwerte, die Sehschärfe in der Ferne und Nähe und das Hörvermögen untersucht. Zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit des HerzKreislauf-Systems werden außerdem ein Ruhe-EKG und ein Fahrradbelastungstest durchgeführt. Aus allen Untersuchungsergebnissen stellt der durchführende Arzt fest, ob eine gesundheitliche Eignung besteht.“

Gleiches gilt für Menschen, die in den Feuerwehren z.B. als Tauche­rinnen und Taucher tätig werden. Auch hier ist gemäß UVV und nach Feuerwehrdienstvorschrift 8 „Tau­chen“ eine regelmäßige Untersuchung nach dem Grundsatz G 31 „Überdruck“ verpflichtend.

„Fakt ist: Liegt keine ärztlich festgestellte Eignung für die genannten Tätigkeiten vor oder die Untersuchungen wurden nicht fristgemäß durchgeführt bzw. wiederholt, darf kein Einsatz unter Atemschutz oder im Tauchdienst erfolgen“, macht Dr. Stefan Paululat, Landesfeuerwehrarzt in Schles­wig­Holstein, deutlich.

Darüber hinaus können weitere Tätigkeiten im Feuerwehrdienst Anlass geben, dass von Feuerwehrangehörigen gemäß den Bestimmungen zur arbeitsmedi­zinischen Vorsorge im staatlichen Arbeitsschutzrecht (Arbeitsmedi­zinische Vorsorgeverordnung, kurz ArbMedVV) ärztliche Vorsor­ge vom Unternehmen verlangt werden kann bzw. bei besonders gefährdenden Tätigkeiten diese Vorsorge angeboten oder veran­lasst werden muss (siehe § 7 Abs. 2 UVV „Feuerwehren“).

Bilder: Patricia Bunke / Stefan Paululatzoom

Nicht den Superhelden spielen
Man muss nicht unbedingt ein Tri­athlet sein, um fit genug für den Feuerwehrdienst zu sein. Gerade in der heutigen Zeit ist es durch­aus gewünscht, auch Interessier­te mit Handicaps oder Leistungseinschränkungen in die Feuer­wehren aufzunehmen.

Grundsätzlich müssen aber alle Feuerwehrangehörigen, die Ein­satzdienst verrichten, so viel Gesundheit mitbringen, dass die Belastungen eines Einsatzes gesund überstanden werden. Dazu kommt der wichtige Grund­satz der Eigenverantwortung. Lie­gen persönlich aktuelle, akute gesundheitliche Einschränkungen vor, müssen die Feuerwehrange­ hörigen diese eigenverantwort­lich an die Vorgesetzten melden. In solchen Momenten ist es nicht angebracht, den Superhelden zu spielen, sondern ehrlich und ver­antwortungsvoll zu handeln. „Liegt z.B. eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach einer durchgemachten Erkrankung vor, muss dies mitgeteilt werden“, macht Dr. Patricia Bunke deut­lich. „Gleiches gilt für das Vorliegen von Frühwarnzeichen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie zum Beispiel eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit im Alltag, Luftnot in Ruhe oder bei Belastung, Schmerzen im Brustkorb. Eine unverzügliche ärztliche Abklärung ist unabdingbar. Auch, wenn es bei manchen den Anschein erweckt: Frauen und Männer, die in den Einsatzabteilungen ihren Dienst verrichten, sind nicht unverwundbar“, resü­miert Dr. Patricia Bunke.

Jedem muss klar sein: Die Pflicht, eigenverantwortlich zu handeln, ist sehr ernst zu nehmen: Denn wenn es im Atemschutzeinsatz zu einem medizinischen Notfall kommt, kann es sehr gefährlich werden, nicht nur für betroffene Feuerwehrangehörige selbst, sondern auch für die mit eingesetzten Kameradinnen und Kameraden. Dann gerät ein Ein­satz schnell aus den Fugen und die Feuerwehr ist in erster Linie damit beschäftigt, die eigenen Leute zu retten.

Im Zweifel Abklärung veranlassen
Zur Einschätzung der gesund­heitlichen Eignung von Feuer­wehrangehörigen erreichen die Feuerwehr-Unfallkassen regel­mäßig Anfragen. Die meisten zie­len darauf ab, welche Tätigkeiten Feuerwehrangehörige, die gesundheitliche Einschränkun­gen z.B. durch Erkrankungen oder Unfälle erlitten haben, im Feuerwehrdienst noch ausfüh­ren dürfen. Dr. Stefan Paululat nennt einige Beispiele: „Feuerwehrangehörige mit eingeschränktem Hörvermögen sind in der Regel nicht mehr atemschutztauglich, wenn das räumliche Hören (zwingend notwendig zum Aufsuchen von hilflosen Personen) oder die Wahrnehmung von Warnsignalen (z.B . des Atemschutzgerätes) eingeschränkt sind. Auch die Verwendung von Hilfsmitteln (Cochlea-Implantate, Hörgeräte) verbietet den Einsatz in heißer Atmosphäre und bei Kontakt mit schädlichen Gasen, weil die Geräte dafür nicht ausgelegt sind.“ 

Feuerwehrangehörige, die größe­re Operationen hinter sich gebracht haben (z.B. Leistenbruchoperationen), können nach Abschluss des Heilungsprozes­ses und Wiederherstellung der vollen körperlichen Belastbarkeit durchaus wieder atemschutz­tauglich werden.

Ein neu aufgetretener Typ 1 Diabe­tes ist hingegen ein dauerhaftes Ausschlusskriterium. Die betrof­fene Einsatzkraft kann im Atem­schutzeinsatz unter schwerster körperlicher Belastung weder den Blutzuckerspiegel messen noch korrigieren. Auch technische Hilfsmittel wie Blutzuckersen­soren oder Insulinpumpen sind nicht für den Einsatz unter Atem­schutz in einem brennenden Gebäude vorgesehen.

Eine fehlende Atemschutztaug­lichkeit ist aber nicht mit einer grundsätzlichen Untauglichkeit für den Feuerwehrdienst gleich­zusetzen. „Es gibt viele andere Aufgaben, die Menschen in der Feuerwehr wahrnehmen können. Sie bleiben damit trotzdem ein wertvolles Mitglied der Feuerwehrfamilie, denn die Verwendung folgt der körperlichen Eignung“, führt Dr. Paululat aus.

Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten Seminare für Ärztinnen und Ärzte, die Eigungsuntersuchungen durchführen, an. (Hier Foto eines Seminares der HFUK Nord, aufgenommen vor den Corona-Einschränkungen, Bild: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nord)zoom
Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten Seminare für Ärztinnen und Ärzte, die Eigungsuntersuchungen durchführen, an. (Hier Foto eines Seminares der HFUK Nord, aufgenommen vor den Corona-Einschränkungen, Bild: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nord)

Bestehen an der Eignung Zweifel, muss ein Arzt bzw. eine Ärztin hinzugezogen werden, die eine Beurteilung vornehmen. Die Untersuchung ist im Auftrag und auf Kosten des Trägers des Brandschutzes gemäß § 6 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 49 durch soge­nannte geeignete Ärztinnen oder Ärzte durchzuführen. In der Praxis können hier z.B. die Landesfeuer­wehrärzte beratend tätig werden. Dr. Stefan Paululat erklärt das Verfahren wie folgt: „Generell sind für die Durchführung einer Untersuchung der Eignung beispielsweise Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und -mediziner oder Ärzte, die mit den Aufgaben der Feuerwehren vertraut sind und über entsprechende Kenntnisse und die erforderliche apparative Ausstattung verfügen, geeignet.“ Mit den Auf­gaben der Feuerwehr ist man grundsätzlich vertraut, wenn man als Arzt selbst aktives Mitglied einer Feuerwehr ist oder an einem zertifizierten Seminar für Ärz­tinnen und Ärzte teilgenommen hat, das einige Feuerwehr-­Unfall­kassen anbieten, um sich fach­lich zum Thema Eignungsuntersu­chung Feuerwehr fortzubilden. „Bei Fragen zu den Aufgaben in der Feuerwehr und der gesundheitlichen Eignung stehen die Landesfeuerwehrärzte den untersuchenden Kollegen stets für eine Beratung zur Verfügung“, erläu­tert der Feuerwehrarzt.

Eine wichtige Hilfestellung bei der ärztlichen Begutachtung kann die „Entscheidungshilfe Eignung und Funktion in der Feuerwehr“ geben. Sie wurde von Experten gemein­sam mit der HFUK Nord entwickelt und bietet quasi einen roten Faden zur Beurteilung an. Die Ent­scheidungshilfe kann einfach und kostenlos vom Internetauftritt der HFUK Nord heruntergeladen wer­den, siehe Infokasten.

„Die Entscheidungshilfe kann auch wegweisend sein, wenn es darum geht, sich im Zuge des Inklusionsgedankens damit zu beschäftigen, welche Betätigungsmöglichkeiten Menschen mit Behinderungen in den Feuerwehren haben können. Nicht jeder muss jede Funktion ausüben können, und Mittel und Wege, trotz eines Handicaps in der Feuerwehr zu helfen, gibt es“, beschreibt Dr. Patricia Bunke die Einsatzmög­lichkeit des Hilfsmittels.

Schutzimpfungen sind Gesundheitsvorsorge
Gesundheitliche Eignung bedeu­tet auch, notwendige Vorsorge zu treffen. In den letzten Mona­ten war das Thema Schutzimp­fungen überall präsent. Neben der Empfehlung, sich gegen die COVID-­19 Erkrankung impfen zu lassen, gibt es weitere Schutz­impfungen, die für den Gesund­heitsschutz im Feuerwehrdienst elementar wichtig sind. „Gedacht werden muss beim Impfschutz an elementare Dinge wie Tetanusvorsorge. Wichtige Impfungen für Feuerwehreinsatzkräfte sind zudem Hepatitis A und B sowie gegebenenfalls gegen die durch Zecken über tragbare FSME“, erklärt Dr. Patricia Bunke und ergänzt: „Auch die jährliche Grippeschutzimpfung ist ein wichtiger Beitrag in der Gesundheitsvorsorge der Feuerwehrangehörigen.“ Die wichtigsten Impfempfehlungen finden Sie hier zusammengefasst.

Ist bekannt, dass Feuerwehran­gehörige keinen ausreichenden Impfschutz beispielsweise gegen Hepatitis aufweisen, sollten die­se für bestimmte Tätigkeiten wie bei einem Hochwassereinsatz in kontaminierten Bereichen oder mit unmittelbarem Kontakt zu Verletzten nicht eingesetzt wer­den. Was die häufig gestellte Fra­ge nach dem Umgang mit COVID­-19-­geimpften und -­ungeimpften Feuerwehrangehörigen betrifft, gilt die Corona­-Arbeitsschutzver­ordnung (staatliches Arbeitsschutzrecht) in der jeweils aktu­ellen Fassung auch für den Bereich der Feuerwehren. Eine generelle Impfpflicht gibt es (Stand April 2022) nicht.

Der Dienstsport zum Erholt der Fitness macht in der Feuerwehrgruppe gemeinsam umso mehr Spaß. (Bild: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nord)zoom
Der Dienstsport zum Erholt der Fitness macht in der Feuerwehrgruppe gemeinsam umso mehr Spaß. (Bild: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nord)

Fit werden und fit bleiben
Die Eignung für den Feuerwehr­dienst ist eng verbunden mit Gesundheit und Fitness. Regelmä­ßige Bewegung ist einer der wich­tigsten Bausteine für eine gesund­heitsförderliche Lebensweise und hält fit für den Einsatz. Gesund­heitsprojekte für Feuerwehrange­hörige wie das FitForFire“­Präventionsprogramm der HFUK Nord bieten eine gute Grundlage sowie Anreiz und Motivation, um innerhalb der Organisation Feuerwehr regelmäßig Sport zu treiben. Materialien und Anleitungen, die die Feuer­wehr­-Unfallkassen kostenlos anbieten, liefern eine gute fach­liche Grundlage dafür.

„Feuerwehrleute sollten sich laufend fit halten und nicht erst mit dem Trainieren anfangen, wenn z.B. eine Untersuchung wie die G 26 ansteht“, erklärt Dr. Stefan Paululat. „Die Eignung für den Feuerwehrdienst untersuchen geeignete Ärzte und stellen sie fest. Das ist dann immer eine Momentaufnahme. Entscheidend ist es, grundsätzlich auf gesunde Lebensweise und Fitness zu achten, um bei Extrembelastungen im Feuerwehrdienst zu bestehen“, resümiert der Landesfeuer­wehrarzt.

 
 
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Die folgenden Medien und Informationen bietet die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord zum Thema Gesundheit im Feuerwehrdienst an:

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Stefan Jenke, Fachleiter Fitness, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (Bild: Stefan Jenke)zoom
Stefan Jenke, Fachleiter Fitness, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (Bild: Stefan Jenke)

Unterstützt uns beim Fit bleiben!
Es ist ganz einfach: Wenn wir alar­miert werden, rennen wir da hin, wo andere wegrennen. Und wenn wir unsere Arbeit gemacht haben, wollen wir gesund wieder zu Hau­se ankommen. Weil wir dies tun, benötigen wir Gesundheit und Fit­ness, damit wir die Belastungen gut kompensieren können.

Ich rufe jeden Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau auf, regelmäßig Sport für die eigene Fitness zu treiben! Gerade im Rahmen der eigenen freiwilligen Feuerwehr kann gemeinsamer Sport viel Spaß und Abwechs­lung bieten und neben der Gesundheit die Kameradschaft fördern. Lauter positive Effekte! Die Feuerwehr­-Unfallkassen bie­ten eine Menge Unterstützung und Materialien, um gemein­same Sportaktionen zu starten.

Ich rufe die Städte und Gemein­den als Träger des Brandschut­zes auf, Gesundheits­ und Fitnessinitiativen der Feuerwehran­gehörigen zu unterstützen. Kostenlosen Eintritt in öffent­liche Bäder zu gewähren, ist nicht nur Anerkennung für das Ehrenamt, sondern gelebte Gesundheitsförderung. Und eine günstige Hallenzeit in einer gemeindeeigenen Sportstätte sollte der Feuerwehr ebenfalls gewährt werden. Alles in allem kleine Maßnahmen mit großer Wirkung, die die Träger des Brandschutzes leisten können, um die eigenen Feuerwehrleute fit und das Ehrenamt Feuerwehr attraktiv zu halten!

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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