19.04.2022
Gesund in den Einsatz oder zum Dienst – und danach gesund wieder nach Hause kommen. Das ist das Ziel aller Bemühungen, Unfälle und Krankheiten von Feuerwehrangehörigen zu verhüten. Wir gehen in diesem Artikel auf den Faktor Mensch ein und beschäftigen uns mit Fragen der gesundheitlichen Eignung, die Feuerwehrangehörige als wichtige Voraussetzung mitbringen müssen, um nach dem Einsatz oder dem Dienst gesund nach Hause zu den Lieben zurückzukehren.
„Kommt gesund von Euren Einsätzen zurück“, ist gefühlt einer der am meisten geäußerten Wünsche für Feuerwehrleute. Gesund in den Einsatz oder zum Dienst – und danach gesund wieder nach Hause kommen. Das ist das Ziel aller Bemühungen, Unfälle und Krankheiten von Feuerwehrangehörigen zu verhüten. Wie kann das funktionieren? Schließlich ist der Feuerwehrdienst eine gefahrvolle Tätigkeit. Wir gehen in diesem Beitrag auf den Faktor Mensch ein und beschäftigen uns mit Fragen der gesundheitlichen Eignung, die Feuerwehrangehörige als wichtige Voraussetzung mitbringen müssen, um nach dem Einsatz oder dem Dienst gesund nach Hause zu den Lieben zurückzukehren.
Schutz für Menschen im Ehrenamt
Der Schutz und der Erhalt der Gesundheit hat in unserer Gesellschaft einen sehr hohen Stellenwert: Jeder will möglichst lange gesund bleiben und keine Krankheit oder einen Unfall erleiden. Hat man ein Ehrenamt und engagiert sich z.B. bei der freiwilligen Feuerwehr, ist es auch gesellschaftliche Aufgabe und Anliegen, diese Menschen zu schützen und ihnen eine soziale Absicherung zu gewähren. Bei den freiwilligen Feuerwehren sind alle Menschen willkommen, die sich für das Allgemeinwohl engagieren möchten. Die Tätigkeiten in der Feuerwehr sind viel fältig, aber auch gefahrvoll. Damit gehen gesundheitliche Risiken einher. Nicht jeder in der Feuerwehr kann und darf alles machen. Voraussetzung für die jeweilige Tätigkeit ist die Eignung.
Gesund im Feuerwehrdienst – wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich ist die Organisation des Brandschutzes in unserem föderalen System Angelegenheit der Länder. Die Brandschutzgesetze fordern von den Kommunen als Träger des Brandschutzes, eine leistungsfähige Feuerwehr zu errichten und zu unterhalten. Die Verantwortung und Organisation des Arbeits und Gesundheitsschutzes in der Gemeinde, also auch in der Feuerwehr als „Betrieb“ der Gemeinde, obliegt dem Träger des Brandschutzes. Die Leitung der Feuerwehr überwacht die Einhalt ung der Arbeitsschutzbestimmungen und legt letztendlich fest, welche Untersuchungen auf körperliche Eignung bei welchen Feuerwehrangehörigen durchgeführt werden müssen.
Wie fit muss man eigentlich für den Feuerwehrdienst sein? Nun, es kommt darauf an, welche Tätigkeiten durchgeführt werden. Antworten gibt z.B. die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) mit der dazugehörigen DGUV Regel 105-049. Im § 6 der Vorschrift wird auf die Eignung eingegangen. Generell müssen gemäß Absatz 1 Feuerwehrangehörige für die Tätigkeiten im Feuerwehrdienst körperlich (und auch geistig und fachlich) geeignet sein. Für eine erste, grobe Einschätzung eignet sich der „Fragebogen zur gesundheitlichen Selbsteinschätzung“ der DGUV. Hiermit können Feuerwehrangehörige ihren gesundheitlichen Zustand und ihre Leistungsfähigkeit selbst ein schätzen. Der Bogen kann einfach heruntergeladen werden, siehe Infokasten am Ende des Beitrages.
Besondere Tätigkeiten erfordern besondere Eignung
Bei Atemschutzgeräteträgerinnen bzw. trägern, die die „Speerspitze“
der Feuerwehr im Brandeinsatz sind und z.B. in brennende Gebäude
eindringen, muss eine besondere gesundheitliche Eignung vorliegen.
Diese ist durch eine spezielle medizinische Untersuchung regelmäßig
festzustellen (§ 6 Abs. 3 UVV „Feuerwehren“). Dr. Patricia Bunke,
Landesfeuerwehrärztin in Mecklenburg Vorpommern, erklärt: „Die gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten unter Atemschutz muss
alle drei Jahre, ab dem 50. Lebensjahr jährlich, durch die Untersuchung
nach dem Grundsatz G 26 festgestellt werden. Dazu werden mittels
Spirometrie die Lungenfunktion, verschiedene Blut- und Urinwerte, die
Sehschärfe in der Ferne und Nähe und das Hörvermögen untersucht. Zur
Einschätzung der Leistungsfähigkeit des HerzKreislauf-Systems werden außerdem ein Ruhe-EKG und ein Fahrradbelastungstest durchgeführt.
Aus allen Untersuchungsergebnissen stellt der durchführende Arzt
fest, ob eine gesundheitliche Eignung besteht.“
Gleiches gilt für
Menschen, die in den Feuerwehren z.B. als Taucherinnen und Taucher
tätig werden. Auch hier ist gemäß UVV und nach Feuerwehrdienstvorschrift
8 „Tauchen“ eine regelmäßige Untersuchung nach dem Grundsatz G 31
„Überdruck“ verpflichtend.
„Fakt ist: Liegt keine ärztlich festgestellte Eignung für die genannten Tätigkeiten vor oder die Untersuchungen wurden nicht fristgemäß durchgeführt bzw. wiederholt, darf
kein Einsatz unter Atemschutz oder im Tauchdienst erfolgen“, macht
Dr. Stefan Paululat, Landesfeuerwehrarzt in SchleswigHolstein,
deutlich.
Darüber hinaus können weitere Tätigkeiten im Feuerwehrdienst
Anlass geben, dass von Feuerwehrangehörigen gemäß den Bestimmungen zur
arbeitsmedizinischen Vorsorge im staatlichen Arbeitsschutzrecht
(Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, kurz ArbMedVV) ärztliche
Vorsorge vom Unternehmen verlangt werden kann bzw. bei besonders
gefährdenden Tätigkeiten diese Vorsorge angeboten oder veranlasst
werden muss (siehe § 7 Abs. 2 UVV „Feuerwehren“).
Nicht den Superhelden
spielen
Man muss nicht unbedingt ein Triathlet sein, um
fit genug für
den Feuerwehrdienst zu sein. Gerade in der heutigen Zeit ist es
durchaus gewünscht, auch Interessierte mit Handicaps oder
Leistungseinschränkungen in die Feuerwehren aufzunehmen.
Grundsätzlich müssen
aber alle Feuerwehrangehörigen, die Einsatzdienst verrichten, so viel
Gesundheit mitbringen, dass die Belastungen eines Einsatzes gesund
überstanden werden. Dazu kommt der wichtige Grundsatz der
Eigenverantwortung. Liegen persönlich aktuelle, akute gesundheitliche
Einschränkungen vor, müssen die Feuerwehrange hörigen diese
eigenverantwortlich an die Vorgesetzten melden. In solchen Momenten ist
es nicht angebracht, den Superhelden zu spielen, sondern ehrlich und
verantwortungsvoll zu handeln. „Liegt z.B. eine gesundheitliche Beeinträchtigung nach einer durchgemachten Erkrankung vor, muss dies mitgeteilt werden“, macht Dr. Patricia Bunke deutlich. „Gleiches
gilt für das Vorliegen von Frühwarnzeichen für
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie zum Beispiel eine eingeschränkte
Leistungsfähigkeit im Alltag, Luftnot in Ruhe oder bei Belastung,
Schmerzen im Brustkorb. Eine unverzügliche ärztliche Abklärung ist
unabdingbar. Auch, wenn es bei manchen den Anschein erweckt: Frauen und
Männer, die in den Einsatzabteilungen ihren Dienst verrichten, sind
nicht unverwundbar“, resümiert Dr. Patricia Bunke.
Jedem muss klar sein: Die Pflicht, eigenverantwortlich zu handeln,
ist sehr ernst zu nehmen: Denn wenn es im Atemschutzeinsatz zu einem
medizinischen Notfall kommt, kann es sehr gefährlich werden, nicht nur
für betroffene Feuerwehrangehörige selbst, sondern auch für die mit
eingesetzten Kameradinnen und Kameraden. Dann gerät ein Einsatz
schnell aus den Fugen und die Feuerwehr ist in erster Linie damit
beschäftigt, die eigenen Leute zu retten.
Im Zweifel Abklärung veranlassen
Zur
Einschätzung der gesundheitlichen Eignung von Feuerwehrangehörigen
erreichen die Feuerwehr-Unfallkassen regelmäßig Anfragen. Die meisten
zielen darauf ab, welche Tätigkeiten Feuerwehrangehörige, die
gesundheitliche Einschränkungen z.B. durch Erkrankungen oder Unfälle
erlitten haben, im Feuerwehrdienst noch ausführen dürfen. Dr. Stefan
Paululat nennt einige Beispiele: „Feuerwehrangehörige mit
eingeschränktem Hörvermögen sind in der Regel nicht mehr
atemschutztauglich, wenn das räumliche Hören (zwingend notwendig zum
Aufsuchen von hilflosen Personen) oder die Wahrnehmung von Warnsignalen
(z.B . des Atemschutzgerätes) eingeschränkt sind. Auch die Verwendung
von Hilfsmitteln (Cochlea-Implantate, Hörgeräte) verbietet den Einsatz
in heißer Atmosphäre und bei Kontakt mit schädlichen Gasen, weil die
Geräte dafür nicht ausgelegt sind.“
Feuerwehrangehörige, die größere Operationen hinter sich gebracht
haben (z.B. Leistenbruchoperationen), können nach Abschluss des
Heilungsprozesses und Wiederherstellung der vollen körperlichen
Belastbarkeit durchaus wieder atemschutztauglich werden.
Ein neu aufgetretener Typ 1 Diabetes ist hingegen ein dauerhaftes Ausschlusskriterium. Die betroffene Einsatzkraft kann im Atemschutzeinsatz unter schwerster körperlicher Belastung weder den Blutzuckerspiegel messen noch korrigieren. Auch technische Hilfsmittel wie Blutzuckersensoren oder Insulinpumpen sind nicht für den Einsatz unter Atemschutz in einem brennenden Gebäude vorgesehen.
Eine fehlende Atemschutztauglichkeit ist aber nicht mit einer grundsätzlichen Untauglichkeit für den Feuerwehrdienst gleichzusetzen. „Es gibt viele andere Aufgaben, die Menschen in der Feuerwehr wahrnehmen können. Sie bleiben damit trotzdem ein wertvolles Mitglied der Feuerwehrfamilie, denn die Verwendung folgt der körperlichen Eignung“, führt Dr. Paululat aus.
Bestehen an der Eignung Zweifel, muss ein Arzt bzw. eine Ärztin
hinzugezogen werden, die eine Beurteilung vornehmen. Die Untersuchung
ist im Auftrag und auf Kosten des Trägers des Brandschutzes gemäß § 6 Abs. 5 der DGUV Vorschrift 49 durch sogenannte geeignete Ärztinnen
oder Ärzte durchzuführen. In der Praxis können hier z.B. die
Landesfeuerwehrärzte beratend tätig werden. Dr. Stefan Paululat
erklärt das Verfahren wie folgt: „Generell sind für die Durchführung
einer Untersuchung der Eignung beispielsweise Arbeits-
und Betriebsmedizinerinnen und -mediziner oder Ärzte, die mit den
Aufgaben der Feuerwehren vertraut sind und über entsprechende
Kenntnisse und die erforderliche apparative Ausstattung verfügen,
geeignet.“ Mit den Aufgaben der Feuerwehr ist man grundsätzlich
vertraut, wenn man als Arzt selbst aktives Mitglied einer Feuerwehr ist
oder an einem zertifizierten Seminar für Ärztinnen und Ärzte
teilgenommen hat, das einige Feuerwehr-Unfallkassen anbieten, um sich
fachlich zum Thema Eignungsuntersuchung Feuerwehr fortzubilden. „Bei
Fragen zu den Aufgaben in der Feuerwehr und der gesundheitlichen
Eignung stehen die Landesfeuerwehrärzte den untersuchenden Kollegen
stets für eine Beratung zur Verfügung“, erläutert der Feuerwehrarzt.
Eine wichtige Hilfestellung bei der ärztlichen Begutachtung kann die
„Entscheidungshilfe Eignung und Funktion in der Feuerwehr“ geben. Sie
wurde von Experten gemeinsam mit der HFUK Nord entwickelt und bietet
quasi einen roten Faden zur Beurteilung an. Die Entscheidungshilfe
kann einfach und kostenlos vom Internetauftritt der HFUK Nord heruntergeladen werden, siehe Infokasten.
„Die Entscheidungshilfe kann auch wegweisend sein, wenn es darum geht, sich im Zuge des Inklusionsgedankens damit zu beschäftigen, welche Betätigungsmöglichkeiten Menschen mit Behinderungen in den Feuerwehren haben können. Nicht jeder muss jede Funktion ausüben können, und Mittel und Wege, trotz eines Handicaps in der Feuerwehr zu helfen, gibt es“, beschreibt Dr. Patricia Bunke die Einsatzmöglichkeit des Hilfsmittels.
Schutzimpfungen sind Gesundheitsvorsorge
Gesundheitliche Eignung bedeutet auch, notwendige Vorsorge zu treffen. In den letzten Monaten war das Thema Schutzimpfungen überall präsent. Neben der Empfehlung, sich gegen die COVID-19 Erkrankung impfen zu lassen, gibt es weitere Schutzimpfungen, die für den Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst elementar wichtig sind. „Gedacht werden muss beim Impfschutz an elementare Dinge wie Tetanusvorsorge. Wichtige Impfungen für Feuerwehreinsatzkräfte sind zudem Hepatitis A und B sowie gegebenenfalls gegen die durch Zecken über tragbare FSME“, erklärt Dr. Patricia Bunke und ergänzt: „Auch die jährliche Grippeschutzimpfung ist ein wichtiger Beitrag in der Gesundheitsvorsorge der Feuerwehrangehörigen.“ Die wichtigsten Impfempfehlungen finden Sie hier zusammengefasst.
Ist bekannt, dass Feuerwehrangehörige keinen ausreichenden Impfschutz beispielsweise gegen Hepatitis aufweisen, sollten diese für bestimmte Tätigkeiten wie bei einem Hochwassereinsatz in kontaminierten Bereichen oder mit unmittelbarem Kontakt zu Verletzten nicht eingesetzt werden. Was die häufig gestellte Frage nach dem Umgang mit COVID-19-geimpften und -ungeimpften Feuerwehrangehörigen betrifft, gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung (staatliches Arbeitsschutzrecht) in der jeweils aktuellen Fassung auch für den Bereich der Feuerwehren. Eine generelle Impfpflicht gibt es (Stand April 2022) nicht.
Fit werden und fit bleiben
Die Eignung für den Feuerwehrdienst ist eng verbunden mit Gesundheit
und Fitness. Regelmäßige Bewegung ist einer der wichtigsten
Bausteine für eine gesundheitsförderliche Lebensweise und hält fit für
den Einsatz. Gesundheitsprojekte für Feuerwehrangehörige wie das
„FitForFire“Präventionsprogramm der HFUK Nord bieten eine gute Grundlage sowie Anreiz und
Motivation, um innerhalb der Organisation Feuerwehr regelmäßig Sport
zu treiben. Materialien und Anleitungen, die die Feuerwehr-Unfallkassen kostenlos anbieten, liefern eine gute fachliche
Grundlage dafür.
„Feuerwehrleute sollten sich laufend fit halten und nicht erst mit dem Trainieren anfangen, wenn z.B. eine Untersuchung wie die G 26 ansteht“, erklärt Dr. Stefan Paululat. „Die Eignung für den Feuerwehrdienst untersuchen geeignete Ärzte und stellen sie fest. Das ist dann immer eine Momentaufnahme. Entscheidend ist es, grundsätzlich auf gesunde Lebensweise und Fitness zu achten, um bei Extrembelastungen im Feuerwehrdienst zu bestehen“, resümiert der Landesfeuerwehrarzt.
Die folgenden Medien und Informationen bietet die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord zum Thema Gesundheit im Feuerwehrdienst an:
Unterstützt uns beim Fit bleiben!
Es ist ganz einfach: Wenn wir alarmiert werden, rennen wir da hin, wo andere wegrennen. Und wenn wir unsere Arbeit gemacht haben, wollen wir gesund wieder zu Hause ankommen. Weil wir dies tun, benötigen wir Gesundheit und Fitness, damit wir die Belastungen gut kompensieren können.
Ich rufe jeden Feuerwehrmann und jede Feuerwehrfrau auf, regelmäßig Sport für die eigene Fitness zu treiben! Gerade im Rahmen der eigenen freiwilligen Feuerwehr kann gemeinsamer Sport viel Spaß und Abwechslung bieten und neben der Gesundheit die Kameradschaft fördern. Lauter positive Effekte! Die Feuerwehr-Unfallkassen bieten eine Menge Unterstützung und Materialien, um gemeinsame Sportaktionen zu starten.
Ich rufe die Städte und Gemeinden als Träger des Brandschutzes auf, Gesundheits und Fitnessinitiativen der Feuerwehrangehörigen zu unterstützen. Kostenlosen Eintritt in öffentliche Bäder zu gewähren, ist nicht nur Anerkennung für das Ehrenamt, sondern gelebte Gesundheitsförderung. Und eine günstige Hallenzeit in einer gemeindeeigenen Sportstätte sollte der Feuerwehr ebenfalls gewährt werden. Alles in allem kleine Maßnahmen mit großer Wirkung, die die Träger des Brandschutzes leisten können, um die eigenen Feuerwehrleute fit und das Ehrenamt Feuerwehr attraktiv zu halten!
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059