29.09.2022
Eine erfolgreich absolvierte ärztliche Untersuchung bescheinigt Feuerwehrangehörigen die gesundheitliche Eignung zum Tragen von Atemschutz. Hier kommt es mitunter allerdings vor, dass nicht das aktuell gültige Formular als Vorlage genutzt wird. Zudem hat die DGUV eine Neufassung des Standardwerkes für Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen herausgegeben. Was für Ärztinnen und Ärzte sowie die Feuerwehren vor diesem Hintergrund wichtig ist, beschreibt dieser Beitrag.
Eine erfolgreich absolvierte ärztliche Untersuchung bescheinigt Feuerwehrangehörigen die gesundheitliche Eignung zum Tragen von Atemschutz. Werden alle Teiluntersuchungen bestanden und gibt es keine Einschränkungen oder Bedenken seitens der Ärztin bzw. des Arztes, wird das entsprechende Formblatt mit dem Ergebnis ausgehändigt. Hier kommt es mitunter allerdings vor, dass nicht das aktuell gültige Formular als Vorlage genutzt wird. Zudem hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) eine Neufassung des Standardwerkes für Eignungs- und Vorsorgeuntersuchungen herausgegeben. In diesem finden sich unter anderem geänderte Begrifflichkeiten für die Untersuchungen. Was für Ärztinnen und Ärzte sowie die Feuerwehren vor diesem Hintergrund wichtig ist, beschreibt dieser Beitrag.
Die DGUV Vorschrift 49 (UVV „Feuerwehren“) fordert in § 6 die Feststellung der körperlichen Eignung für den Feuerwehrdienst. Insbesondere dann, wenn es darum geht, entsprechende Funktionen im Feuerwehrdienst zu übernehmen, die mit körperlichen Belastungen einhergehen. Hierzu zählen die Funktion zum Tragen von Atemschutz sowie Tätigkeiten als Taucher oder Taucherin. Um als Atemschutzgeräteträger oder Atemschutzgeräteträgerin in der freiwilligen Feuerwehr den Dienst zu verrichten, muss im Vorwege eine ärztliche Eignungsuntersuchung (bekannt als „G26“) durchgeführt werden. Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss sich die Eignung durch die Eignungsuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen ärztlich bescheinigen lassen. In diesem Falle erfolgt die Eignungsuntersuchung nicht nach den Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorge, orientiert sich aber bisher am Grundsatz 26 (G26) der DGUV.
Als Momentaufnahme gibt diese Untersuchung Aufschluss über den aktuellen Gesundheitszustand und bescheinigt der untersuchten Person die Eignung zum Tragen von Atemschutz. Entsprechend erfolgt am Ende der Untersuchung die Feststellung „geeignet/nicht geeignet/geeignet unter bestimmten Voraussetzungen“ mit der Aushändigung der ärztlichen Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis. „Verdeutlicht werden muss hier, dass die Eignung unter bestimmten Voraussetzungen nur im Falle der Verwendung einer Maskenbrille gelten darf“, erläutert der Landesfeuerwehrarzt von Schleswig-Holstein Dr. Stefan Paululat und ergänzt, dass „alle weiteren Einschränkungen wie bspw. Übergewicht oder schlechter Trainingszustand zu einer vorrübergehenden Nicht-Eignung und nicht zu einer Einschränkung der Eignung führen müssen.“
Und genau hier liegt nach aktuellen Erkenntnissen der Knackpunkt: Oftmals werden im Zusammenhang mit dem Ausfüllen und Weitergabe der G26-Bescheinigung ältere oder auch nicht gültige Formblätter genutzt. Am ehesten bekannt zu sein scheint hier das „grüne Formular“. Dieses Formular ist bzw. war als Vorlage für die Ergebnisniederschrift von Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen und ist daher grundsätzlich nicht geeignet für Eignungsuntersuchungen. Auch daran anschließende Formblätter, die mittlerweile in die Jahre gekommen und nicht mehr anzuwenden sind, werden teilweise aus der Schublade geholt. Seltener, aber nicht besser, sind formlose, selbst geschriebene Bescheinigungen, die bereits Anwendung fanden.
Abhilfe schafft hier eine Vorlage des Sachgebiets Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV. Im Fachbereich Feuerwehren und Hilfeleistungen Brandschutz wurde bereits 2019 das Formblatt „Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr“ erstellt und herausgegeben. Im Vergleich zu älteren Formularen ist diese Vorlage deutlich komprimierter und auf die wesentlichen Punkte beschränkt. Das schafft nach Untersuchungsabschluss formelle Übersicht und Klarheit für alle Beteiligten. Als Hilfestellung für die Ärztin oder den Arzt gibt es auf der Folgeseite der Vorlage Erläuterungen zu den Themen Eignungsuntersuchungen, Arbeitsmedizinische Vorsorge und Fristen für Eignungsuntersuchungen. Diese Ausführungen eignen sich auch für jene Ärztinnen und Ärzte, die die fachspezifische Schulung zur geeigneten Ärztin oder Arzt bei den Feuerwehr-Unfallkassen besucht haben.
Seitens der Feuerwehr-Unfallkassen wird daher dringend empfohlen, aus Gründen der Vereinheitlichung und Wahrung eines Qualitätsstandards bei der Ergebnisfeststellung von G26-Untersuchungen ausschließlich die „Ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehr“ zu nutzen. Das Dokument ist frei verfügbar und kann auf den Homepages der Feuerwehr-Unfallkassen kostenlos heruntergeladen werden. Dabei kann die Bescheinigung klassisch ausgedruckt und beschrieben oder als ausfüllbares PDF digital genutzt werden.
Neues Standardwerk für Arbeitsmedizin erschienen:
Das DGUV-Standardwerk für die Arbeitsmedizin wurde in einer
Neuauflage veröffentlicht. Es nennt sich nunmehr "DGUV Empfehlungen für
arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" und wurde
konzeptionell und strukturell aktualisiert. Das Kompendium wurde von
einem interdisziplinären Expertenteam erarbeitet und löst die bisherigen
"DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen" ab.
Die DGUV Empfehlungen richten sich in erster Linie an
Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie weitere Akteurinnen und
Akteure im jeweiligen betrieblichen Kontext. Das praxisnahe Werk soll
sie bei der inhaltlichen Gestaltung von arbeitsmedizinischen Beratungen
und Untersuchungen unterstützen. Für das Feuerwehrwesen bedeutet das
konkret, dass das neue Standardwerk insbesondere für jene Ärztinnen und
Ärzte von Relevanz ist, die bei Feuerwehrangehörigen die
Eignungsuntersuchungen (allem voran für Atemschutz und Taucherarbeiten)
durchführen.
Neu im Vergleich zum
Vorgängerwerk ist die getrennte Darstellung von Vorsorge und Eignung.
Während erstere der Verhütung und frühzeitigen Erkennung von
arbeitsbedingten Erkrankungen dient, sollen Eignungsbeurteilungen die
Frage beantworten, ob Versicherte mit ihren physischen und psychischen
Fähigkeiten die zu erledigenden Tätigkeiten ausüben können. Bei den DGUV
Empfehlungen wird zukünftig auf die Nummerierungen verzichtet und
lediglich die Bezeichnung genannt (zum Beispiel aus G 26
„Atemschutzgeräte“ wird DGUV Empfehlung „Atemschutzgeräte“).
Die "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" sind kostenpflichtig sowohl als gedruckte Version als auch als E-Book im Fachhandel erhältlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der DGUV (www.dguv.de) mit dem Webcode d1183873.
Mehr über die geänderte Grundlage für die Eignungsuntersuchung von Atemschutzgeräteträgern und Tauchern können Sie auch hier in einer gemeinsamen Information der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen nachlesen.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: infobreak@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059