Beschaffenheit von Tritt- und Fahrflächen rund um das Feuerwehrhaus: Kleine Ursachen - große Probleme

28.09.2021

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, kurz S-R-S, sind die häufigste Unfallursache im Feuerwehrdienst. Dabei ereignet sich auch eine große Anzahl von Unfällen auf dem Weg zu Fuß vom Parkplatz des Privat-PKW bzw. Fahrradstellplatz ins Feuerwehrhaus und somit auf Flächen, die der Gemeinde gehören und auf die Einfluss genommen werden kann. Dieser Artikel soll Probleme ungeeigneter Parkplatz- und Alarmwege-Oberflächen am Feuerwehrhaus verdeutlichen und Möglichkeiten tritt- und fahrsicherer Flächen aufzeigen.

Bild: Dirk Rixen / HFUK Nordzoom
Bild: Dirk Rixen / HFUK Nord

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, kurz S-R-S, sind die häufigste Unfallursache im Feuerwehrdienst. Dabei ereignet sich auch eine große Anzahl von Unfällen auf dem Weg zu Fuß vom Parkplatz des Privat-PKW bzw. Fahrradstellplatz ins Feuerwehrhaus und somit auf Flächen, die der Gemeinde gehören und auf die Einfluss genommen werden kann. Besonders unfallträchtig sind hier Schotterflächen und Flächen mit Rasengittersteinen. Dieser Artikel soll Probleme ungeeigneter Parkplatz- und Alarmwege-Oberflächen am Feuerwehrhaus verdeutlichen und Möglichkeiten tritt- und fahrsicherer Flächen aufzeigen.

642 Unfälle mit Beteiligung der Füße und Beine gab es 2019 alleine im Geschäftsgebiet der HFUK Nord. Das macht 38 % der gesamten Unfälle aus und beinhaltet nur die Primärverletzungen der unteren Gliedmaßen. Sekundärverletzungen können zusätzlich an den Händen entstehen, z.B. beim Abfangen eines Sturzes. Diese Zahlen verdeutlichen, welchen Stellenwert die SRS-Unfälle im Unfallgeschehen haben.

Viele Unfälle ereignen sich an unübersichtlichen und unebenen Einsatzstellen. Stolpern z.B. über Äste bei einem Sturmeinsatz oder Schläuche beim Brandeinsatz gehören dabei zu den Hauptursachen. Aber auch die Unfallschilderung „Auf dem Weg vom Privat-PKW ins Feuerwehrhaus ausge-rutscht/umgeknickt“ findet sich immer wieder in den Unfallanzeigen. Hier kommen zwei Aspekte zusammen: Zum einen die unzureichende Beschaffenheit des Untergrundes am Feuerwehrhaus und zum anderen oftmals unzureichendes Schuhwerk der Einsatzkräfte.

Auf das private Schuhwerk der Einsatzkräfte kann durch Unterweisung und Überzeugungsarbeit eingewirkt werden. Befestigte und sichere Laufwege liegen jedoch im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Städte und Gemeinden als Trägerinnen der Feuerwehren. Die häufigsten Gefahrenquellen und unfallbegünstigenden Umstände für SRS-Unfälle zwischen Parkplatz / Stellplatz und Feuerwehrhaus und deren Folgen sind:

  • Löcher und Senken in wassergebundenen Deckschichten (z.B. Schotter- oder Kiesflächen) -> umknicken
  • Unebene Flächen aus Rasengitterstein -> Umknicken durch Löcher oder Ausrutschen durch Überwucherung mit Gras und Unkraut
  • Feuchtes Laub -> ausrutschen
  • Äste und Totholz -> stolpern über Äste, umknicken beim Drauftreten
  • Feuchte Rasenflächen als Parkflächen -> ausrutschen
  • Abgesackte, löchrige Pflasterung oder Asphaltierung -> stolpern, umknicken
  • Stufen im Laufweg -> stolpern
  • Unzureichende Beleuchtung der Laufwege -> stolpern, umknicken
  • Unzulässiges Abkürzen des Laufweges -> stolpern, ausrutschen und umknicken

Neben den genannten Gefahrenquellen kommt im Winter hinzu, dass sich in den Senken Eis auf Pfützen bilden kann, was die Rutschgefahr noch einmal erheblich steigert.

Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nordzoom
Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord

Anforderungen an tritt- und fahrsichere Flächen
Gemäß UVV Feuerwehren § 12 ist der Unternehmer oder die Unternehmerin dafür verantwortlich, „dass bauliche Anlagen so eingerichtet sind und betrieben werden, dass insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden sowie Feuerwehreinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können.“

Konkretisiert wird die Forderung durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 1.8 Verkehrswege:

„Verkehrswege müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können.“

„Verkehrswege müssen eine ebene und trittsichere Oberfläche aufweisen, um Gefährdungen durch z.B. Stolpern, Umstürzen oder Wegrutschen zu vermeiden. Einbauten, z.B. Schachtabdeckungen, Roste, Abläufe, sind bündig in die Verkehrswege einzupassen.“

Nun werden Rasengittersteine und Schotter-/Kiesflächen zwar nicht explizit als ungenügende Oberfläche genannt, die bisher geschehenen Unfälle lassen jedoch den Schluss zu, dass die Verwendung dieser Materialien ungeeignet ist.

Problem der Risikowahrnehmung
In Gesprächen mit verantwortlichen Gemeindevertretungen und Wehrführungen kristallisiert sich immer wieder heraus, dass die Risikowahrnehmung hinsichtlich der Unfälle auf unbefestigten Flächen anders ist als die reale Gefahr. Häufig herrscht die Meinung vor, dass Unfälle auf unbefestigten Flächen am Feuerwehrhaus selten sind. Und schon gar nicht gibt es sie in der eigenen Wehr.

Die Realität sieht anders aus. SRS-Unfälle kommen sehr wohl recht häufig vor. Und die entstehenden Kosten können, neben dem körperlichen Leid durch Schmerzen und gegebenenfalls längerfristigem Ausfall, ebenfalls hoch sein. Der Grund liegt darin, dass neben den reinen direkten Behandlungskosten unter Umständen auch Operationen, Lohnersatzzahlungen, Mehrleistungen, Reha-Behandlungen etc. zu leisten sind. War der Unfall schwerwiegend und erwachsen aus den Unfällen Rentenansprüche, so sind die Leistungen über Jahre weiter zu gewähren. Das sind dann doch erhebliche Folgen – vom persönlichen Leid der Betroffenen einmal abgesehen. Umknickunfälle führen zudem nicht selten zu Schwächungen des Bandapparats, was spätere Unfälle begünstigt. Hier können weitere Kosten für dauerhaft zu tragende Bandagen oder spezielles Schuhwerk hinzukommen. Schließlich gehen die Unfallkosten zu Lasten aller Städte und Gemeinden, die ihre Beiträge an die Feuerwehr-Unfallkassen zu zahlen haben. Alle Städte und Gemeinden sollten daher ein großes Interesse daran haben, die Park- und Laufflächen rund um ihre Feuerwehrhäuser gut in Schuss sowie tritt- und fahrsicher zu halten.

Was ist zu tun?
Auf die Gegebenheiten an der Einsatzstelle hat die Feuerwehr nur bedingt Einflussmöglichkeiten. Hier ist schon viel getan, wenn die Einsatzstelle gut ausgeleuchtet ist, nach Stolperstellen Ausschau gehalten und vor ihnen gewarnt wird, Feuerwehrsicherheitsschuhwerk getragen wird und gegebenenfalls Schläuche so verlegt werden, dass sie kaum Stolperstellen bilden.

Einfluss kann die Gemeinde oder Stadt jedoch auf die Gegebenheiten am Feuerwehrhaus nehmen. Neben einer ausreichenden und blendfreien Beleuchtung ist es hier vor allem wichtig, Park- und Laufflächen trittsicher und eben zu gestalten. Als Trittsicher gelten Flächen aus z.B. Betonpflaster oder Asphalt. Diese Flächen lassen sich im Winter auch gut räumen.

Auch diese Materialien unterliegen einem Alterungs- und Veränderungsprozess und müssen regelmäßig hinsichtlich auftretender Stolperstellen überprüft werden.

Werden regelmäßig auf dem Weg zwischen PKW und Feuerwehrhaus Abkürzungen über z.B. Grünflächen genommen, muss man sich grundsätzlich die Frage stellen, ob die bisherigen Laufwege optimal angelegt sind. Sind die Laufwege gut gelegen und einzelne Einsatzkräfte nehmen dennoch Abkürzungen, müssen die Feuerwehrangehörigen unterwiesen werden oder es muss gegebenenfalls ein Zaun gezogen werden.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059