20.04.2021
In den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen Vorstand und Vertreterversammlung werden bei der HFUK Nord alle wichtigen Entscheidungen getroffen. Sie setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kostenträger (Kommunen) und Versicherten (Feuerwehrangehörigen) zusammen.
In den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen Vorstand und
Vertreterversammlung werden bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse
Nord alle wichtigen Entscheidungen getroffen. Die
Selbstverwaltungsorgane setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern
der Kostenträger (Kommunen) und Versicherten (Feuerwehrangehörigen)
zusammen. Die Besetzung erfolgt paritätisch, d.h. jeweils zur gleichen
Hälfte sind Kostenträger- und Versichertenseite in den
Selbstverwaltungsorganen vertreten. Dies stellt sicher, dass alle
getroffenen Entscheidungen ausgewogen und auf Augenhöhe von
Versicherten- und Kostenträgervertretern gleichberechtigt getroffen
werden können.
Die Wahl der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane Vorstand und
Vertreterversammlung erfolgt alle sechs Jahre im Rahmen der Wahlen in
der Sozialversicherung. Der Vorsitz von Vertreterversammlung und
Vorstand wird bei der HFUK Nord alternierend ausgeführt, das heißt er
wechselt nach einem in der Satzung festgelegten Rhythmus.
Bei der HFUK Nord erfolgt der Wechsel nach der Hälfte einer
Legislaturperiode, also nach drei Jahren. Da diese „Halbzeit“ Ende
letzten Jahres gekommen war, wurde der Wechsel vollzogen:
Neuer Vorsitzender des Vorstandes der HFUK Nord ist Hannes Möller, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern als Vertreter der Versicherten. Sein Stellvertreter ist nun Olaf Plambeck, Bürgermeister der Gemeinde Flintbek als Vertreter der Kostenträger. Neuer Vorsitzender der Vertreterversammlung ist Walter Behrens, stellv. Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg als Vertreter der Kostenträger. Der bisherige Vorsitzende, Armin Schack von der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg, wechselt in die Funktion des Stellvertreters.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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