Lernen aus Unfällen: Fahrzeug-Seilwinden sicher betreiben

27.10.2020

Der richtige und sichere Einsatz einer Fahrzeug-Seilwinde kann das Leben eines Verunfallten retten oder sonstige wichtige technische Hilfe leisten. In diesem Artikel berichten wir, wie die Handhabung für unerfahrene wie auch erfahrene Einsatzkräfte Risiken bergen kann, und geben Hinweise für den sicheren Umgang mit diesem Einsatzmittel.

Die Seilwinde am Feuerwehrfahrzeug (Bild: Toni Ullbrich / FUK Brandenburg)zoom
Die Seilwinde am Feuerwehrfahrzeug (Bild: Toni Ullbrich / FUK Brandenburg)

Der richtige und sichere Einsatz einer Fahrzeug-Seilwinde kann das Leben eines Verunfallten retten oder bedeutende Sachwerte erhalten. Doch birgt dieses Einsatzmittel in seiner Handhabung für unerfahrene wie auch erfahrene Einsatzkräfte Risiken, die zu schweren Verletzungen führen können. So ereignete sich bei einer Feuerwehr im Bundesland Brandenburg im vergangenen Jahr ein schwerer Unfall mit einer Fahrzeug-Seilwinde. Im Unfallverlauf wurde ein Seileinzug anstatt einer Ausfahrbewegung gestartet. Im Affekt hielt der Feuerwehrangehörige, der als Anschläger fungierte, das Seil weiterhin fest, wodurch seine Hände zwischen die Führungsrollen des Seilzuges gerieten.

Bedienende von Winden, Hub- und Zugeinrichtungen müssen unterwiesen sein. Zur Unterweisung gehört immer eine Einweisung in das jeweilige Gerät. Die Einweisung der Feuerwehrangehörigen auf eine neue Seilwinde muss bei der Übergabe durch den Hersteller erfolgen. Nur er ist mit allen Bedienelementen und Besonderheiten vertraut. Später kann die Einweisung dann durch erfahrene Einsatzkräfte (sogenannte Multiplikatoren), im Auftrag des Trägers des Brandschutzes, erfolgen.

Winden, Hub- und Zuggeräte dürfen des Weiteren nur entsprechend ihrem Verwendungszweck genutzt werden. Den vorgesehenen Verwendungszweck findet man in der Bedienungsanleitung zum Gerät. Folglich hat der Träger des Brandschutzes dafür zu sorgen, dass die vom Hersteller mitgelieferte Betriebsanleitung vorhanden und den, mit dem selbstständigen Betätigen der Geräte, beauftragten Feuerwehrangehörigen zugänglich ist. Sollten die betrieblichen Verhältnisse es erfordern, so ist zusätzlich eine Betriebsanweisung zu erstellen. Hier werden ergänzende Maßnahmen für den sicheren Betrieb geregelt. Durch den in den meisten Feuerwehren seltenen Einsatz und der damit verbundenen fehlenden Praxis im Umgang mit der Seilwinde ist eine Betriebsanweisung immer zu empfehlen.

Am Beispiel des Unfalls im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg wurden als ergänzende Sicherheitsmaßnahmen folgende Festlegungen durch den Aufgabenträger getroffen:

1.   Am Seilkopf wird an der Vollkausche eine Bandschlinge angebracht, um den Sicherheitsabstand zur Einzugsstelle der Winde zu vergrößern.

2.   Der Seileinzug und auch die Ausfahrbewegung aus der Ruhestellung heraus werden nur im „Kriechgang“ durchgeführt.

Der Geräteführende darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Last sicher angeschlagen ist und sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten oder nachdem er vom (Haupt-) Anschläger ein Zeichen bekommen hat. Es ist eine feste Regelung zu treffen. In der Praxis hat es sich bewährt, dass der (Haupt-) Anschläger das Zeichen für die Lastbewegung gibt, da dieser in der Regel auf Grund seiner Position eine bessere Gesamtübersicht vor Ort hat. Es ist zu beachten, dass zu unter Last stehenden Seilen ein Sicherheitsabstand von mindestens dem 1,5-fachen der wirksamen Seillänge einzuhalten ist.

Allgemeine Grundsätze und Hinweise zur Sicherheit zum Betrieb von Seilwinden findet man im Abschnitt 12.4 der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 „Grundtätigkeiten – Lösch und Hilfeleistungseinsatz“. Konkretisierte Anforderungen an Seilwinden finden sich in der DGUV Vorschrift 55 „Winden, Hub- und Zuggeräte“.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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