Vordruck für Bescheinigung: Eignungsuntersuchung Atemschutz - G26.3

14.02.2020

Mit Einführung der neuen UVV „Feuerwehren“ wurde die Mustervorlage zur „Ärztlichen Bescheinigung über die Untersuchung von Einsatzkräften der Feuerwehr“ angepasst und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Bild: Christian Heinz / HFUK Nordzoom
Bild: Christian Heinz / HFUK Nord

Allgemein bekannt ist, dass sich Atemschutzgeräteträger wiederkehrend einer entsprechenden Untersuchung gemäß DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen „G 26“ unterziehen müssen. Dass die Bescheinigungen für diese Untersuchung an keine spezielle Form gebunden sind, ist hingegen wenig verbreitet. Dabei hatten sich entsprechende Vorlagen, zumeist in grün gehalten, als Bescheinigung etabliert und wurden nicht in Frage gestellt.

Mit Änderungen in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) 2013 kam es dann allerdings zu Irritationen in Bezug auf die Durchführung und vor allem die Bescheinigung der G 26 – Untersuchung für Atemschutzgeräteträger. Teilweise haben Untersuchende die Eignung formlos auf einem Kopfbogen der Arztpraxis bestätigt. Diese Bescheinigungen wurden in einigen Fällen von anderen Stellen, wie z.B. Atemschutz-Übungsanlagen, nicht anerkannt.

Um auf diese Irritationen zu reagieren hat das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisation“ der DGUV bereits 2014 das Infoblatt Nr. 03 inklusive einer Mustervorlage zur „Ärztlichen Bescheinigung über die Untersuchung von Einsatzkräften der Feuerwehr“ veröffentlicht und zur Nutzung durch die untersuchenden Stellen empfohlen. Mit Einführung der neuen UVV „Feuerwehren“ (2019) wurde diese Mustervorlage entsprechend der nun gültigen Vorschriften angepasst. Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord empfiehlt einheitlich nur diesen Vordruck zu verwenden und bietet diesen in ausfüllbarer Version zum Herunterladen auf ihren Internetseiten (im Downloadbereich Prävention nach Themen geordnet unter "Gesundheitliche Eignung) an.

Da die Form der Bestätigung der Atemschutztauglichkeit nicht vorgeschrieben ist, sollten die Träger der Feuerwehren bei der Beauftragung von Ärzten gemäß § 7 UVV „Feuerwehren“ die Nutzung des bereitgestellten Vordrucks vertraglich vereinbaren. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Feuerwehrangehörigen eine einheitliche Tauglichkeitsbescheinigung vorlegen können und diese ohne Probleme Anerkennung bei anderen Organisationen findet. Ein Musterschreiben für die Beauftragung inklusive angehängtem Fragebogen zur Auskunft der Ärztin bzw. des Arztes bezüglich der fachlichen Eignung und der technischen Ausstattung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der HFUK Nord zum Herunterladen (im Downloadbereich Prävention nach Themen geordnet unter "Gesundheitliche Eignung).

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059