Dunkle Jahreszeit: Gut sichtbar bei Einsätzen auf der Straße

17.12.2020

Neben der fachgerechten Absicherung von Einsatzstellen geht es darum, dass Einsatzkräfte rechtzeitig und eindeutig im fließenden Verkehr wahrgenommen werden können. In diesem Artikel wird thematisiert, was für eine gute Sichtbarkeit wichtig ist.

Unerschiedliche Warnwirkung der PSA in der dunklen Jahreszeit (Foto: Martin Schulze / FF Döbbelin)zoom
Unerschiedliche Warnwirkung der PSA in der dunklen Jahreszeit (Foto: Martin Schulze / FF Döbbelin)

Neben der fachgerechten Absicherung von Einsatzstellen geht es darum, dass Einsatzkräfte rechtzeitig und eindeutig im fließenden Verkehr wahrgenommen werden können. In diesem Artikel wird thematisiert, was für eine gute Sichtbarkeit wichtig ist.

Zum Schutz vor den Gefährdungenbei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen nach § 14 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden. Bei besonderen Gefahren, wie z.B. die Gefährdung durch den fließenden Straßenverkehr, müssen zusätzliche spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein. Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat dabei nicht nur die Gefährdung durch den Straßenverkehr zu berücksichtigen, sondern ebenso weitere Gefährdungen, wie beispielsweise die Witterungsverhältnisse.

Die Trägerin oder der Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren (Unternehmer) hat bei der Auswahl geeigneter PSA insbesondere das Regelwerk der Unfallversicherungsträger heranzuziehen. Hilfestellung für die Auswahl geeigneter PSA können u.a. den Schriften

entnommen werden. Demnach ist bei Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen bzw. bei Gefährdungen durch den Straßenverkehr mind. Feuerwehrschutzkleidung nach DIN EN 469 mit Bestreifung nach Anhang 3 DGUV Information 205-020 zu tragen. Diese Bestreifung entspricht der HuPF-Bestreifung Stand 2006 an der Feuerwehr-Überbekleidung. Da ältere Varianten der DIN EN 469 nicht unbedingt die Anforderungen der DIN EN ISO 20471 „Hochsichtbare Warnkleidung“ hinsichtlich Design und Sichtflächen erfüllen, ist jeweils die Notwendigkeit zusätzlicher Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 zu prüfen.

Feuerwehrangehöriger mit gut sichtbarer Warnweste (Foto: Martin Schulze / FF Döbbelin)zoom
Feuerwehrangehöriger mit gut sichtbarer Warnweste (Foto: Martin Schulze / FF Döbbelin)

Feuerwehr-Überbekleidung mit einer Bestreifung nach der älteren Hupf-Ausgabe aus dem Jahre 1999 erfüllte bislang diese Forderung. Bei Nichterfüllung muss eine Warnweste, die die Anforderungen an die Sichtbarkeit erfüllt, getragen werden. Dies erhöht neben der Nachtsichtbarkeit ebenso die Tagessichtbarkeit der Feuerwehrangehörigen. Zudem kann das Anlegen der zusätzlichen Schutzkleidung die Feuerwehrangehörigen vor Aufnahme der Tätigkeit für die drohende Gefährdung durch den Straßenverkehr zusätzlich sensibilisieren.

Neubeschaffte Warnkleidung muss der DIN EN ISO 20471 „Hochsichtbare Warnkleidung“ in aktueller Ausführung entsprechen. Ältere Warnkleidung, vor Erscheinen der DIN EN ISO 20471 (alte Norm: DIN EN 471), kann noch aufgetragen werden, sofern die Aussonderungskriterien nach Herstelleranleitung noch nicht erreicht sind.

Feuerwehrangehörige sind während ihrer Tätigkeit den Witterungsverhältnissen im Freien ausgesetzt. Die Warnkleidung muss auch dem Wetter angepasst sein (§ 14 DGUV Vorschrift 49 i. V. m. § 23 DGUV Vorschrift 1). Dabei sind besonders Nässe, Kälte, Wärme und UV-Strahlung zu beachten. Hierzu werden in der Regel unterschiedliche Kleidungsstücke zur Verfügung gestellt und auf die jeweilige Situation angepasst. Dies verbessert die notwendige Trageakzeptanz. Während bei winterlichen Verhältnissen die Akzeptanz der PSA meist außer Frage steht, neigen die Feuerwehrangehörigen im Sommer dazu, z.B. durch Hochkrempeln der Hosen oder Weglassen von Jacken eine „Anpassung“ zu warmer PSA vorzunehmen.

Durch eine Kombination von Kleidungsteilen mit Warnelementen, wie beispielsweise Warnweste Kl. II und Feuerwehrschutzhose mit retroreflektierenden Streifen nach DIN EN ISO 20471, erreicht man ebenso eine höhere Warnwirkung. Die PSA muss bestimmungsgemäß verwendet werden. Wenn beispielsweise die Warnweste nach Kl. II offen und locker umherflatternd getragen wird, kann auch die Warnfunktion darunter leiden; mithin die notwendige Sichtbarkeit, mangels Rundumreflexion im Bauchbereich, nicht erreicht werden. Die Beschäftigten sind daher in die korrekte Nutzung der PSA zu unterweisen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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