Broschüre zu Eignungsuntersuchungen: Erst zum Arzt, dann in den Atemschutzeinsatz

18.08.2020

Die Kooperationsgemeinschaft der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der FUK Mitte und der FUK Brandenburg hat eine Informationsbroschüre herausgegeben, die über Eignungsuntersuchungen für ehrenamtliche Angehörige öffentlicher freiwilliger Feuerwehren zum Tragen von Atemschutzgeräten informiert.

Broschüre Eignungsuntersuchungzoom

Die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat in Kooperation mit der FUK Mitte und der FUK Brandenburg eine Informationsbroschüre herausgegeben, die über Eignungsuntersuchungen für ehrenamtliche Angehörige öffentlicher freiwilliger Feuerwehren zum Tragen von Atemschutzgeräten informiert.

Für die Durchführung von Eignungsuntersuchungen bedarf es einer Rechtsgrundlage. Für Beschäftigte gibt es entweder Vorschriften oder der Arbeitgeber muss eine arbeitsrechtliche Regelung für die Eignungsuntersuchung schaffen, wenn er eine solche für erforderlich hält.

Für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist eine solche Rechtsvorschrift die u.a. von der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord im letzten Jahr in Kraft gesetzte DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“. Sie regelt verbindlich, dass sich die Unternehmerin oder der Unternehmer (Stadt bzw. Gemeinde) für die Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an die körperliche Eignung von Feuerwehrangehörigen stellen, deren Eignung ärztlich bescheinigen lassen muss. Dies geschieht durch Eignungsuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit und weiterhin in regelmäßigen Abständen. Dies gilt für Tätigkeiten unter Atemschutz und das Tauchen. Die Vorschrift regelt auch, dass die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge im Zuge der Eignungsuntersuchung auch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden kann, die keine Arbeits- oder Betriebsmediziner sind.

Praktische Atemschutzvorführung im Rahmen eines Ärzteseminares. (Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord)zoom
Praktische Atemschutzvorführung im Rahmen eines Ärzteseminares. (Bild: Jürgen Kalweit / HFUK Nord)

Die neue Broschüre enthält Informationen für geeignete Ärzte, die Eignungsuntersuchungen bei Angehörigen freiwilliger Feuerwehren für das Tragen von Atemschutz durchführen, sowie für die Städte und Gemeinden als Trägerinnen des Brandschutzes über:

  • Eignungsuntersuchungen Eine Eignungsuntersuchung ist eine medizinische Untersuchung, bei der festgestellt wird, ob die jeweilige Person die gesundheitlichen Anforderungen an die vorgesehene Tätigkeit erfüllt.

 
 
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
    Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nicht gleichzusetzen mit Eignungsuntersuchungen, denn sie ist primär auf die Beratung von Beschäftigten ausgerichtet. Sie dient u.a. der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit, der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen und der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht.
  • Rechtsgrundlagen
    Im Einvernehmen mit dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie den Sozialministerien der Länder konnten mit der DGUV Vorschrift 49 (UVV „Feuerwehren“) besondere Regelungen für ehrenamtliche Angehörige öffentlicher freiwilliger Feuerwehren getroffen werden.
  • Pflichten der Trägerin des Brandschutzes
    Die Trägerin des Brandschutzes hat gem. § 6 DGUV Vorschrift 49 Eignungsuntersuchungen von geeigneten Ärztinnen oder Ärzten durchführen zu lassen. Sie trägt die Verantwortung für die Auswahl einer geeigneten Ärztin bzw. eines geeigneten Arztes.

Die Broschüre „Eignungsuntersuchungen für ehrenamtliche Angehörige öffentlicher freiwilliger Feuerwehren für das Tragen von Atemschutzgeräten“ ist im Geschäftsgebiet der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit dem letzten Sicherheitsbrief Nr. 47 verteilt worden. Falls Sie weitere Exemplare benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Geschäftsstelle der HFUK Nord.

Natürlich steht die neue Informationsbroschüre auch im Downloadbereich - Prävention der Homepage der HFUK Nord unter dem Stichwort "Gesundheitliche Eignung" (Download nach Themen geordnet) sowie bei unseren Informationsschriften und -Broschüren (nach Art der Medien geordnet) zur Verfügung.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

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