25.06.2019
Die Manipulation oder das Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen kommt glücklicher- und lobenswerterweise im Feuerwehrbereich äußerst selten vor. Gelegentlich stellen die Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen dennoch Verstöße fest. Welche Rechtsfolgen dies für den Unternehmer sowie die einzelnen Feuerwehrangehörigen hat, möchten wir anhand eines aktuellen Falls verdeutlichen.
Die Manipulation oder das Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen kommt glücklicher- und lobenswerterweise im Feuerwehrbereich äußerst selten vor. Das zeigt, dass die Sicherheit allgemein und vor allem sicher funktionierende Gerätschaften einen hohen Stellenwert haben. Gelegentlich stellen die Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen dennoch Verstöße fest. Welche Rechtsfolgen dies für den Unternehmer sowie die einzelnen Feuerwehrangehörigen hat, möchten wir anhand eines aktuellen Falls verdeutlichen.
Die Sicherheit von Gebrauchsprodukten und Maschinen hat im europäischen Wirtschaftsraum einen hohen Stellenwert. In verschiedenen Stufen wird versucht, die Geräte sicher zu gestalten. Hersteller sind zunächst verpflichtet, schon bei der Konstruktion einer Maschine die Sicherheit mitzubetrachten und nach Möglichkeit sicher zu gestalten. Ist dies nicht vollumfänglich möglich, muss durch Sicherheitseinrichtungen versucht werden, die Lücke zu schließen. Um ein verbleibendes Restrisiko zu minimieren, kommt als dritte Stufe die Unterweisung und Schulung der Bedienenden hinzu. Als Nachweis für die Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien und Normen müssen die Hersteller mit ihren Geräten dann noch Zertifizierungs- und Konformitätsverfahren durchlaufen.
Leider kommt es dennoch immer wieder zu Unfällen oder sicherheitskritischen Situationen, weil Sicherheitseinrichtungen manipuliert oder außer Kraft gesetzt wurden. In den seltensten Fällen ist es ein ungewolltes Zustandekommen von Manipulationen. Kommt es zu ungewollten Manipulationen, so liegt es entweder an unzureichenden äußeren Arbeitsbedingungen oder an unzureichenden Kenntnissen der Bedienenden. Die Regel ist eher ein bewusster Verstoß. Hierbei erwarten sich die Manipulierenden entweder einen Vorteil oder sie schätzen die Nachteile als gering ein („Ist ja noch nie etwas passiert. Wird schon nicht so schlimm sein.“). Die häufigsten Gründe zeigt die unten abgebildete Tabelle vom Dachverband aller Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
Gurtschloss durch Dummy unbrauchbar gemacht
In
einem der HFUK Nord aktuell gemeldeten Fall steckten Feuerwehrangehörige
in die Gurtschlösser eines Einsatzfahrzeugs sogenannte „Dummies“, die
sie sich aus Schrottautos besorgt hatten. Sie besetzten damit das
Gurtschloss und „überlisteten“ das akustische Anschnallsignal, welches
nun außer Funktion war. Besonders dreist in dem Fall war, dass die
Manipulation schon einmal bei einer technischen Überprüfung des
Fahrzeugs aufgefallen und die Feuerwehr darauf hingewiesen worden war.
Dennoch stellte die Wehr das Fahrzeug ein Jahr später erneut mit Dummies
zur technischen Überprüfung vor. Gerade der Blick auf die geschehenen
Unfälle mit Einsatzfahrzeugen und den teils schweren Unfallfolgen durch
fehlendes Anschnallen, verdeutlichen die Notwendigkeit der Benutzung von
Rückhalteeinrichtungen.
Auch, wenn Feuerwehrangehörige gelegentlich der
Meinung sind, die Anschnallpflicht gelte für alle, nur nicht für sie,
so sei hier nochmals eindeutig klargestellt, dass auch auf
Einsatzfahrten die Anschnallpflicht gilt.
Rechtsfolgen
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie DGUV Vorschrift 71 „Fahrzeuge“ regeln den sicheren Betrieb von Fahrzeugen und auch, welche
Verstöße mit Bußgeldern belegt werden können. Verantwortlich für den
sicheren Betrieb sind zunächst der Unternehmer (Bürgermeister oder
Bürgermeisterin) sowie aufgrund der Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz
auch die Wehrführung. Während der Fahrt ist zusätzlich der Fahrer oder
die Fahrerin verantwortlich.
Im vorliegenden Fall gab es seitens der
Wehrführung und Gemeinde einen Verstoß gegen § 33 der UVV „Fahrzeuge“
(DGUV Vorschrift 71), welche einen sicheren Betrieb des Fahrzeugs
fordert. Durch die Manipulation war der sichere Betrieb nicht
gewährleistet. Diese UVV ist von der HFUK Nord erlassen und in Kraft
gesetzt worden.
Der Fahrer oder die Fahrerin hat in diesem Fall gegen
gleich drei Paragrafen selbiger UVV verstoßen. Neben § 33 waren dies die
§§ 36 und 43. § 36 fordert eine Abfahrtskontrolle, bei der die Funktion
und Wirksamkeit von Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren sind.
Treten Mängel auf, müssen diese gemeldet und behoben werden. Ist ein
Beheben des Mangels nicht möglich, ist die Fahrt einzustellen. Paragraf
43 behandelt die Anschnallpflicht auch in nicht öffentlichen Bereichen
und verweist zusätzlich auf die StVO für den öffentlichen Verkehr.
Die
Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen haben bei einem Verstoß
die Möglichkeit, eine Verwarnung auszusprechen und es bei einer
Belehrung zu belassen, ein Verwarngeld bis zu einer Höhe von 55 € zu
erheben oder ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Alle genannten Paragrafen
sind unter dem Punkt Ordnungswidrigkeiten in der UVV „Fahrzeuge“
benannt und können so mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe des
Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Vergehens und kann bis zu
10.000 € betragen. Zusätzlich ist eine Anordnung zu erlassen, die das
manipulierte Fahrzeug für die Zeit der Manipulation außer Dienst nimmt
und weitere Manipulationen untersagt.
In dem genannten Fall hat die HFUK
Nord ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Bürgermeister, den
Wehrführer sowie die Fahrerin eingeleitet. Da es sich um eine
Wiederholungstat handelt, kann zumindest in Zweifel gezogen werden, dass
eine Verwarnung und Belehrung ausreicht. Das Fahrzeug wurde per
Anordnung vorübergehend stillgelegt, bis die Manipulation beseitigt ist.
Wie können Manipulationen verhindert werden?
In erster Linie müssen
Geräte beschafft werden, die so funktionieren, dass es keinen Grund zur
Manipulation gibt oder Manipulationen unmöglich machen. Im zweiten
Schritt sollten sie Manipulationen zumindest erschweren. Im Weiteren
müssen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die Manipulationen und
Verstöße nicht notwendig machen und sicheres Arbeiten ohne z.B. Zeit und
Leistungsdruck ermöglichen. Neben den technischen und organisatorischen
Maßnahmen kommt dann die Schulung und Sensibilisierung der
Feuerwehrangehörigen hinzu. Hier spielt die Sicherheitskultur eine
Rolle. Man muss immer wieder verdeutlichen, welcher geringer Nutzwert
und welche hohe Gefahr mit der Manipulation einhergeht. Und dass ein
Anschnallgurt in einem Fahrzeug nur Leben retten kann, wenn er
bestimmungsgemäß benutzt wird und funktioniert, dürfte gerade
Feuerwehrleuten klar sein…
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
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