Weitreichende Rechtsfolgen für Unternehmer und Feuerwehrangehörige: Manipulation von Sicherheitseinrichtungen geht gar nicht

25.06.2019

Die Manipulation oder das Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen kommt glücklicher- und lobenswerterweise im Feuerwehrbereich äußerst selten vor. Gelegentlich stellen die Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen dennoch Verstöße fest. Welche Rechtsfolgen dies für den Unternehmer sowie die einzelnen Feuerwehrangehörigen hat, möchten wir anhand eines aktuellen Falls verdeutlichen.

Ein Dummy im Gurtschloss schaltet den Warnton aus, verhindert aber die Nutzung des Sicherheitsgurtes. (Bild: Sven Thoke / KFV Steinburg)zoom
Ein Dummy im Gurtschloss schaltet den Warnton aus, verhindert aber die Nutzung des Sicherheitsgurtes. (Bild: Sven Thoke / KFV Steinburg)

Die Manipulation oder das Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen kommt glücklicher- und lobenswerterweise im Feuerwehrbereich äußerst selten vor. Das zeigt, dass die Sicherheit allgemein und vor allem sicher funktionierende Gerätschaften einen hohen Stellenwert haben. Gelegentlich stellen die Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen dennoch Verstöße fest. Welche Rechtsfolgen dies für den Unternehmer sowie die einzelnen Feuerwehrangehörigen hat, möchten wir anhand eines aktuellen Falls verdeutlichen.

Die Sicherheit von Gebrauchsprodukten und Maschinen hat im europäischen Wirtschaftsraum einen hohen Stellenwert. In verschiedenen Stufen wird versucht, die Geräte sicher zu gestalten. Hersteller sind zunächst verpflichtet, schon bei der Konstruktion einer Maschine die Sicherheit mitzubetrachten und nach Möglichkeit sicher zu gestalten. Ist dies nicht vollumfänglich möglich, muss durch Sicherheitseinrichtungen versucht werden, die Lücke zu schließen. Um ein verbleibendes Restrisiko zu minimieren, kommt als dritte Stufe die Unterweisung und Schulung der Bedienenden hinzu. Als Nachweis für die Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien und Normen müssen die Hersteller mit ihren Geräten dann noch Zertifizierungs- und Konformitätsverfahren durchlaufen.

Leider kommt es dennoch immer wieder zu Unfällen oder sicherheitskritischen Situationen, weil Sicherheitseinrichtungen manipuliert oder außer Kraft gesetzt wurden. In den seltensten Fällen ist es ein ungewolltes Zustandekommen von Manipulationen. Kommt es zu ungewollten Manipulationen, so liegt es entweder an unzureichenden äußeren Arbeitsbedingungen oder an unzureichenden Kenntnissen der Bedienenden. Die Regel ist eher ein bewusster Verstoß. Hierbei erwarten sich die Manipulierenden entweder einen Vorteil oder sie schätzen die Nachteile als gering ein („Ist ja noch nie etwas passiert. Wird schon nicht so schlimm sein.“). Die häufigsten Gründe zeigt die unten abgebildete Tabelle vom Dachverband aller Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

Die häufigsten Gründe für ein bewusstes Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen (Grafik: DGUV)zoom
Die häufigsten Gründe für ein bewusstes Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen (Grafik: DGUV)

Gurtschloss durch Dummy unbrauchbar gemacht
In einem der HFUK Nord aktuell gemeldeten Fall steckten Feuerwehrangehörige in die Gurtschlösser eines Einsatzfahrzeugs sogenannte „Dummies“, die sie sich aus Schrottautos besorgt hatten. Sie besetzten damit das Gurtschloss und „überlisteten“ das akustische Anschnallsignal, welches nun außer Funktion war. Besonders dreist in dem Fall war, dass die Manipulation schon einmal bei einer technischen Überprüfung des Fahrzeugs aufgefallen und die Feuerwehr darauf hingewiesen worden war. Dennoch stellte die Wehr das Fahrzeug ein Jahr später erneut mit Dummies zur technischen Überprüfung vor. Gerade der Blick auf die geschehenen Unfälle mit Einsatzfahrzeugen und den teils schweren Unfallfolgen durch fehlendes Anschnallen, verdeutlichen die Notwendigkeit der Benutzung von Rückhalteeinrichtungen.

Auch, wenn Feuerwehrangehörige gelegentlich der Meinung sind, die Anschnallpflicht gelte für alle, nur nicht für sie, so sei hier nochmals eindeutig klargestellt, dass auch auf Einsatzfahrten die Anschnallpflicht gilt.

Rechtsfolgen
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie DGUV Vorschrift 71 „Fahrzeuge“ regeln den sicheren Betrieb von Fahrzeugen und auch, welche Verstöße mit Bußgeldern belegt werden können. Verantwortlich für den sicheren Betrieb sind zunächst der Unternehmer (Bürgermeister oder Bürgermeisterin) sowie aufgrund der Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz auch die Wehrführung. Während der Fahrt ist zusätzlich der Fahrer oder die Fahrerin verantwortlich.

Im vorliegenden Fall gab es seitens der Wehrführung und Gemeinde einen Verstoß gegen § 33 der UVV „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 71), welche einen sicheren Betrieb des Fahrzeugs fordert. Durch die Manipulation war der sichere Betrieb nicht gewährleistet. Diese UVV ist von der HFUK Nord erlassen und in Kraft gesetzt worden.

Der Fahrer oder die Fahrerin hat in diesem Fall gegen gleich drei Paragrafen selbiger UVV verstoßen. Neben § 33 waren dies die §§ 36 und 43. § 36 fordert eine Abfahrtskontrolle, bei der die Funktion und Wirksamkeit von Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren sind. Treten Mängel auf, müssen diese gemeldet und behoben werden. Ist ein Beheben des Mangels nicht möglich, ist die Fahrt einzustellen. Paragraf 43 behandelt die Anschnallpflicht auch in nicht öffentlichen Bereichen und verweist zusätzlich auf die StVO für den öffentlichen Verkehr.

Die Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen haben bei einem Verstoß die Möglichkeit, eine Verwarnung auszusprechen und es bei einer Belehrung zu belassen, ein Verwarngeld bis zu einer Höhe von 55 € zu erheben oder ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Alle genannten Paragrafen sind unter dem Punkt Ordnungswidrigkeiten in der UVV „Fahrzeuge“ benannt und können so mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Vergehens und kann bis zu 10.000 € betragen. Zusätzlich ist eine Anordnung zu erlassen, die das manipulierte Fahrzeug für die Zeit der Manipulation außer Dienst nimmt und weitere Manipulationen untersagt.

In dem genannten Fall hat die HFUK Nord ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Bürgermeister, den Wehrführer sowie die Fahrerin eingeleitet. Da es sich um eine Wiederholungstat handelt, kann zumindest in Zweifel gezogen werden, dass eine Verwarnung und Belehrung ausreicht. Das Fahrzeug wurde per Anordnung vorübergehend stillgelegt, bis die Manipulation beseitigt ist.

Wie können Manipulationen verhindert werden?
In erster Linie müssen Geräte beschafft werden, die so funktionieren, dass es keinen Grund zur Manipulation gibt oder Manipulationen unmöglich machen. Im zweiten Schritt sollten sie Manipulationen zumindest erschweren. Im Weiteren müssen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die Manipulationen und Verstöße nicht notwendig machen und sicheres Arbeiten ohne z.B. Zeit und Leistungsdruck ermöglichen. Neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen kommt dann die Schulung und Sensibilisierung der Feuerwehrangehörigen hinzu. Hier spielt die Sicherheitskultur eine Rolle. Man muss immer wieder verdeutlichen, welcher geringer Nutzwert und welche hohe Gefahr mit der Manipulation einhergeht. Und dass ein Anschnallgurt in einem Fahrzeug nur Leben retten kann, wenn er bestimmungsgemäß benutzt wird und funktioniert, dürfte gerade Feuerwehrleuten klar sein…

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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