Rechtzeitiges und gewissenhaftes Ausfüllen spart viele Nachfragen: Die Unfallanzeige - ein wichtiges Dokument

17.04.2019

Ein Mitglied der Feuerwehr verunfallt während des Feuerwehrdienstes oder auf dem Weg dorthin bzw. zurück. Was ist nun zu tun? Nach dem Leisten der Ersten Hilfe und dem Transport ggf. zu einem Durchgangsarzt oder in ein Krankenhaus gilt es, möglichst zeitnah die Unfallanzeige auszufüllen.

Erste Seite der Unfallanzeige: Die Schilderung des Unfallherganges sollte so präzise wie möglich erfolgen. (Quelle: DGUV)zoom
Erste Seite der Unfallanzeige: Die Schilderung des Unfallherganges sollte so präzise wie möglich erfolgen. (Quelle: DGUV)

Ein Mitglied der Feuerwehr verunfallt während des Feuerwehrdienstes oder auf dem Weg dorthin bzw. zurück. Was ist nun zu tun? Zuerst einmal ist natürlich Erste Hilfe zu leisten und die verunfallte Person ggf. zu einem Durchgangsarzt oder in ein Krankenhaus zu transportieren. Ist die verunfallte Person versorgt, wird sich wieder dem eigentlichen Feuerwehrdienst gewidmet. Aber da war doch noch was!? Die Unfallanzeige!

Die Unfallanzeige ist möglichst zeitnah nach dem Unfall zu erstellen und der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) zuzuleiten. Bei tödlichen Unfällen oder sehr schweren Verletzungen ist die HFUK Nord sofort zu informieren. Dies ist wichtig, damit dafür gesorgt werden kann, dass das verunfallte Feuerwehrmitglied eine optimale Behandlung erhält und die anfallenden Kosten sofort durch die HFUK Nord übernommen werden. Denn die HFUK Nord bezahlt nicht nur die Rechnungen, sondern steuert auch die Behandlung und weitere notwendige Rehabilitationsmaßnahmen, die z.B. in speziellen Unfallkrankenhäusern stattfinden.

Verantwortung und Pflicht
Verantwortlich für die Fertigung der Unfallanzeige ist der Unternehmer, d.h. die Gemeinde bzw. Stadt als Träger des Brandschutzes. Der Bürgermeister, die Bürgermeisterin bzw. eine entsprechend bevollmächtigte Person haben die Unfallanzeige zu unterschreiben. Eine Unfallanzeige sollte möglichst am Unfalltag oder spätestens am darauffolgenden Tag erstellt werden. So kann auch die gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Tagen, bis zum Eintreffen der Unfallanzeige bei der HFUK Nord, eingehalten werden. Sollte bei dem verunfallten Feuerwehrangehörigen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen vorliegen, ist es gesetzliche Pflicht, eine Unfallanzeige an die HFUK Nord zu senden. Zudem kann die HFUK Nord die Zusendung einer Unfallanzeige verlangen.

Sollte es absehbar sein, dass sich das Versenden der Unfallanzeige an die HFUK Nord verzögert, weil z.B. die Unterschrift von der Wehrführung oder von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister nicht zeitnah eingeholt werden kann, kann die Unfallanzeige vorab an die HFUK Nord gesendet werden. Dies kann z.B. per Fax geschehen. Ein Hinweis, dass das unterschriebene Original später folgt, verhindert Nachfragen durch die HFUK Nord bezüglich der fehlenden Unterschriften.

Zeitnahe Übermittlung und präzise Schilderung
Das zügige Übermitteln der Unfallanzeige ist auch für den Technischen Aufsichtsdienst (TAD) der HFUK Nord wichtig, denn je nach Schwere des Unfalls müssen Ermittlungen zum Unfallhergang mitunter sofort eingeleitet und durchgeführt werden. Erkenntnisse aus solchen Unfallermittlungen stellen einen sehr wichtigen Bestandteil der Präventionsarbeit dar. Um die Ermittlungen zu vereinfachen, ist nicht nur eine zeitnah übermittelte, sondern auch eine gewissenhaft ausgefüllte Unfallanzeige sehr wichtig. Hierbei ist besonders die detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs von großer Bedeutung. Aussagen wie „Der Kamerad ist auf dem Weg zur PSA gestürzt.“ oder „Bei der Entnahme der Geräte vom Fahrzeug hat sich der Kamerad an der Hand verletzt.“ sind nicht sehr aufschlussreich. Es muss deutlich beschrieben werden, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Ist der Kamerad z.B. über eine Stufe gestolpert oder war der Fußboden rutschig? Ist die Handverletzung aufgrund scharfer Kanten oder sich plötzlich bewegender Teile entstanden und wurden Handschuhe getragen? Diese oder ähnliche Informationen (je nach Unfall) benötigt die HFUK Nord unbedingt.

Eine ausführliche Schilderung des Unfallhergangs erleichtert die Aufarbeitung, so dass ggf. keine weiteren Ermittlungen notwendig sind. Dies kann den Unfallverletzten, Wehrführungen und Sicherheitsbeauftragten zusätzliche Gespräche und Schriftverkehr ersparen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
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