Neue Kurzinformation der DGUV: Medizinische Überwachung bei Atemschutzübungen

07.08.2018

Die jährliche Übung in der Atemschutzstrecke ist für sämtliche Atemschutzgerätetragende Pflicht. Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV hat zur Medizinischen Überwachung bei Atemschutzübungen eine Kurzinformation herausgegeben.

Foto: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nordzoom
Foto: Jens-Oliver Mohr / HFUK Nord

Die jährliche Übung in der Atemschutzstrecke ist für sämtliche Atemschutzgerätetragende Pflicht. Bei Einsätzen, aber auch bei den genannten Übungen werden besondere Herausforderungen an die körperliche Eignung gestellt und so mancher gerät nicht nur ins Schwitzen, sondern erreicht möglicherweise schnell die persönliche Leistungsgrenze. In immer mehr Atemschutz-Übungsanlagen wird daher eine medizinische Überwachung während der Übung durchgeführt, um gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen. Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat zu dieser Thematik eine Kurzinformation herausgegeben.

In der Kurzinformation wird darauf hingewiesen, dass eine Überwachung der Herzfrequenz bzw. des Blutdrucks grundsätzlich nicht zwingend erforderlich ist, im Falle einer Erhebung von genannten Vitalparametern jedoch eine geeignete Technik und qualifizierte Bewertung vorauszusetzen sind. Aufgeführte Normwerte zu Herzfrequenz und Blutdruck dienen hier als Orientierung. Ebenso werden eindeutige Ausschlusskriterien für die Teilnahme wie auch Abbruchkriterien während der Atemschutzbelastungsübung genannt.

Darüber hinaus wird mit dem kompakten Fragebogen „Gesundheitliche Selbsteinschätzung“ im Anhang der Kurzinformation die Möglichkeit geboten, eine „medizinische Eingangskontrolle“ durchzuführen, die Rückschlüsse auf die momentane gesundheitliche Verfassung zulässt. Die regelmäßige ärztliche Eignungsuntersuchung ersetzt der Fragebogen jedoch selbstverständlich nicht.

Die Kurzinformation „Medizinische Überwachung bei Atemschutzübungen“ des Sachgebiets Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV kann unter dem Link zum Sachgebiet (DGUV-Webcode d133197) heruntergeladen werden.

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