Wir beraten Gemeinden beim Feuerwehrhausbau: Bei der Planung auf der sicheren Seite

04.09.2018

Damit beim Feuerwehrhausbau bereits im Vorfeld planerisch alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird, steht die HFUK Nord den Kommunen partnerschaftlich in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit beratend zur Seite.

Ärgerlich und mit Folgekosten verbunden: Ein falsch geplanter Alarmweg an einem neuen Feuerwehrhaus (Foto: Ingo Piehl / HFUK Nord)zoom
Ärgerlich und mit Folgekosten verbunden: Ein falsch geplanter Alarmweg an einem neuen Feuerwehrhaus (Foto: Ingo Piehl / HFUK Nord)

Es kommt in einer Stadt oder Gemeinde in der Regel nur alle paar Jahrzehnte vor, dass für die Feuerwehr ein neues Domizil errichtet wird. Entweder werden Feuerwehrhäuser neu errichtet oder bestehende Häuser werden umgebaut, ertüchtigt und erweitert. Damit bereits im Vorfeld planerisch alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird, steht die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord den Kommunen partnerschaftlich in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit beratend zur Seite.

Klar ist: Ein Feuerwehrhaus ist kein Objekt „von der Stange“, sondern immer etwas Besonderes. Der Bau soll möglichst lange halten, allen Anforderungen der Feuerwehr genügen und dabei sichere Arbeitsbedingungen für die Feuerwehrangehörigen bieten. Der nachfolgende Artikel befasst sich intensiv mit dem Thema Feuerwehrhaus-Bau und wie die HFUK Nord die Gemeinden dabei beratend unterstützen können.

HFUK Nord berät bei der Planung sicherer Feuerwehrhäuser
Der Neu- oder größere Umbau eines Feuerwehrhauses stellt für jede Stadt bzw. Gemeinde und für jede Wehrführung ein besonderes Ereignis dar. An Feuerwehrhäuser werden besondere Anforderungen gestellt, d.h. Planung und Bauausführung sind in der Regel anspruchsvoll. Ist das Werk vollbracht, übergibt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister das fertige Gebäude mit Stolz an die Feuerwehr. Solch ein Projekt stellt für die Gemeinde eine entsprechend bedeutende Investition und einen nicht unerheblichen finanziellen Posten dar. Gut ist es dann, wenn das Gebäude zukunftsfähig geplant wurde. Soll heißen, alle sicherheitstechnischen Aspekte wurden beachtet und eventuell später anstehende Erweiterungen oder Veränderungen wurden von vornherein, z.B. bei der Grundstücksauswahl, in die Planung einbezogen.

Offenbaren sich jedoch kurz nach dem Einzug der Feuerwehr Planungsfehler oder sicherheitstechnische Mängel, ist der Ärger groß. Mit Schlagzeilen wie „Neues Feuerwehrhaus platzt jetzt schon aus allen Nähten“, „Feuerwehr unzufrieden mit neuem Haus“ erscheint die Gemeinde in der lokalen Presse. Führt die HFUK Nord eine Besichtigung durch, bei der Mängel dokumentiert werden, die abzustellen sind, muss unter Umständen für teures Geld umgebaut werden. Neben dem Imageschaden entsteht zusätzlich ein finanzieller Schaden, was jedoch beides vermeidbar gewesen wäre. Mit einer durchdachten Planung lassen sich Fehler von vornherein vermeiden.

Diese Fehler werden durch den Präventionsdienst der HFUK Nord immer wieder festgestellt, teilweise auch bei neueren Gebäuden:
fehlende Parkplätze, Lage der Parkplätze führt zu Gefährdungen
Kreuzung der Verkehrswege
Hochborde, Schwellen, Podeste und Treppen im Alarmweg
Bewegungsfläche in der Feuerwehrausfahrt nicht berücksichtigt
Notöffnung der Tore unzureichend oder fehlt (Öffnung mindestens mit 25 cm/s)
Beleuchtung der Verkehrswege unzureichend oder fehlt
fehlende Absauganlagen oder Abgasschläuche bzw. Ladekabel im Verkehrsweg
unzureichende Fußbodenbeschaffenheit
fehlende Entwässerung
fehlende Schwarz-Weiß-Trennung
zu kleine Räume, insbesondere im Lager und Umkleideraum (z.B. Regale im Verkehrsweg)
unzureichende Planung der Räume hinsichtlich der Arbeitsabläufe

Die HFUK Nord bietet für die Gemeinden einen kostenlosen Beratungsservice bei Bauvorhaben an. In einigen Bundesländern muss die Feuerwehr-Unfallkasse zudem grundsätzlich im baurechtlichen Planungsverfahren eingebunden werden, andere Länder fordern dies, wenn z.B. Fördermittel gewährt werden sollen.

Erste Schritte
Als ersten Schritt in der Bauplanung muss die Gemeinde genau ermitteln, welchen Raumbedarf die Feuerwehr hat. Grundlage ist z.B. die Feuerwehrbedarfsplanung und die örtliche Risikoanalyse. Dabei müssen auch Fragen zur Zukunft der Gemeinde und damit der Feuerwehr (personell und technisch) betrachtet werden: Wird z.B. geplant, die Gemeinde um neue Wohngebiete oder Gewerbeflächen zu erweitern? Werden hohe Gebäude errichtet oder wird es Schwerpunktobjekte geben wie Schulen oder Pflegeheime? Gibt es in Zukunft eine neue Autobahn oder Schnellstraße im Zuständigkeitsbereich? Da mit der Weiterentwicklung einer Gemeinde häufig auch der Ausbau und die Erweiterung der Feuerwehr einhergeht, weil z.B. zusätzliche Fahrzeuge beschafft werden, spielen diese Fragen bei der planerischen Betrachtung des Feuerwehrhauses eine große Rolle.

Sceenshot der Zeichnungsfläche von "www.feuerwehrhaus-onlineplanung.de" (Abbildung: HFUK Nord)zoom
Sceenshot der Zeichnungsfläche von "www.feuerwehrhaus-onlineplanung.de" (Abbildung: HFUK Nord)

Software „Feuerwehrhausplanung online“
Mit einem einfachen Hilfsmittel können dann erste Zeichnungen erstellt werden: das Programm www.feuerwehrhaus-onlineplanung.de der HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg. Um den Feuerwehren, Gemeinden und Architekten den Beratungsservice der HFUK Nord näher zu bringen, aber auch um eine Vielzahl von Fragen schon im Vorwege zu klären, gibt es mit dem Programm ein Instrument, mit dem ein an die örtlichen Gegebenheiten angepasster Gebäudeplan erstellt werden kann. Nach einer kurzen Abfrage von Grunddaten bietet das Programm die Möglichkeit, in einer Zeichenfläche Räume anzulegen, frei zu verschieben und so ein Feuerwehrhaus zu planen. Die mit „Feuerwehrhausplanung online“ angefertigten Zeichnungen eignen sich bestens, um erste Planungen z.B. vor dem Gemeinderat oder anderen Gremien anschaulich zu präsentieren. Wie heißt es doch so schön: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“.

Darüber hinaus liefert das Programm wichtige Hinweise zu den sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzelnen Räume im Feuerwehrhaus. In dieser frühen Planungsphase kann der erste Kontakt zur HFUK Nord aufgenommen werden. Diese versendet kostenlos Schriften mit allen wichtigen Informationen zur Planung eines sicheren Feuerwehrhauses. Damit können sich bereits jetzt die Planer in der Gemeinde und das beauftragte Architekturbüro auseinandersetzen. In die weiterführende Planung müssen dann Fachleute einbezogen werden. Da ein Feuerwehrhaus ein besonderes Objekt ist, empfiehlt es sich, bei der Auswahl der Architektinnen und Architekten nach Referenzobjekten zu fragen und diese sogar gegebenenfalls zu besichtigen. Dabei können z.B. Feuerwehrhäuser mit ähnlicher Größe wichtige Hinweise und Anregungen für eine durchdachte Raumanordnung liefern.

Die Planung des Feuerwehrhauses muss nach dem Stand der Technik erfolgen. Dazu sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV „Grundsätze der Prävention“ und UVV „Feuerwehren) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten einzuhalten. Die Planungsgrundlagen liefert die DIN 14092 Teil 1. Die Norm berücksichtigt die wichtigsten Anforderungen an ein zeitgemäßes Feuerwehrhaus. Architekten sollten diese Vorgaben kennen und sich bei der Planung daran halten. Eine große Hilfe bietet die neue DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“.

In diesen Unterlagen sind alle wichtigen und relevanten Informationen enthalten:
UVV „Grundsätze der Prävention“ und UVV „Feuerwehren“
DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“
DIN 14092 Teil 1 Ausgabe 2012
Technische Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A1.5/1,2 Fußböden, ASR A1.8 Verkehrswege, ASR A4.1 Sanitärräume, ASR V3a.2 Barriere - freie Gestaltung von Arbeitsstätten usw.)
Planungssoftware Feuerwehrhäuser www.feuerwehrhaus- onlineplanung.de

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Beratungsservice der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Werden die Planungen dann konkreter und die ersten Entwürfe liegen auf dem Tisch, bietet die HFUK Nord die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem Bauvorhaben. Diese wird sehr gerne von Architekten, aber auch von den Bauämtern der Kreise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens genutzt.

In der Stellungnahme bewerten die Präventionsfachleute die sicherheitsgerechte Gestaltung des Feuerwehrhauses, der einzelnen Räumlichkeiten und der Umgebung und geben Empfehlungen für die weitere Planung und Umsetzung. In einem nächsten Schritt gibt es zudem die Möglichkeit der Bauplanungsberatung. Diese erfolgt entweder bei der HFUK Nord oder, beispielsweise bei Umbaumaßnahmen, auch direkt bei der Feuerwehr vor Ort.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

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