04.09.2018
Damit beim Feuerwehrhausbau bereits im Vorfeld planerisch alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird, steht die HFUK Nord den Kommunen partnerschaftlich in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit beratend zur Seite.
Es kommt in einer Stadt oder Gemeinde in der Regel nur alle paar Jahrzehnte vor, dass für die Feuerwehr ein neues Domizil errichtet wird. Entweder werden Feuerwehrhäuser neu errichtet oder bestehende Häuser werden umgebaut, ertüchtigt und erweitert. Damit bereits im Vorfeld planerisch alles in die richtigen Bahnen gelenkt wird, steht die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord den Kommunen partnerschaftlich in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit beratend zur Seite.
Klar ist: Ein Feuerwehrhaus ist kein Objekt „von der Stange“, sondern immer etwas Besonderes. Der Bau soll möglichst lange halten, allen Anforderungen der Feuerwehr genügen und dabei sichere Arbeitsbedingungen für die Feuerwehrangehörigen bieten. Der nachfolgende Artikel befasst sich intensiv mit dem Thema Feuerwehrhaus-Bau und wie die HFUK Nord die Gemeinden dabei beratend unterstützen können.
HFUK Nord berät bei der Planung sicherer Feuerwehrhäuser
Der Neu- oder größere Umbau eines Feuerwehrhauses stellt für jede Stadt bzw. Gemeinde und für jede Wehrführung ein besonderes Ereignis dar. An Feuerwehrhäuser werden besondere Anforderungen gestellt, d.h. Planung und Bauausführung sind in der Regel anspruchsvoll. Ist das Werk vollbracht, übergibt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister das fertige Gebäude mit Stolz an die Feuerwehr. Solch ein Projekt stellt für die Gemeinde eine entsprechend bedeutende Investition und einen nicht unerheblichen finanziellen Posten dar. Gut ist es dann, wenn das Gebäude zukunftsfähig geplant wurde. Soll heißen, alle sicherheitstechnischen Aspekte wurden beachtet und eventuell später anstehende Erweiterungen oder Veränderungen wurden von vornherein, z.B. bei der Grundstücksauswahl, in die Planung einbezogen.
Offenbaren sich jedoch kurz nach dem Einzug der Feuerwehr Planungsfehler oder sicherheitstechnische Mängel, ist der Ärger groß. Mit Schlagzeilen wie „Neues Feuerwehrhaus platzt jetzt schon aus allen Nähten“, „Feuerwehr unzufrieden mit neuem Haus“ erscheint die Gemeinde in der lokalen Presse. Führt die HFUK Nord eine Besichtigung durch, bei der Mängel dokumentiert werden, die abzustellen sind, muss unter Umständen für teures Geld umgebaut werden. Neben dem Imageschaden entsteht zusätzlich ein finanzieller Schaden, was jedoch beides vermeidbar gewesen wäre. Mit einer durchdachten Planung lassen sich Fehler von vornherein vermeiden.
Diese Fehler werden durch den Präventionsdienst der HFUK Nord immer wieder festgestellt, teilweise auch bei neueren Gebäuden: |
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fehlende Parkplätze, Lage der Parkplätze führt zu Gefährdungen |
Kreuzung der Verkehrswege |
Hochborde, Schwellen, Podeste und Treppen im Alarmweg |
Bewegungsfläche in der Feuerwehrausfahrt nicht berücksichtigt |
Notöffnung der Tore unzureichend oder fehlt (Öffnung mindestens mit 25 cm/s) |
Beleuchtung der Verkehrswege unzureichend oder fehlt |
fehlende Absauganlagen oder Abgasschläuche bzw. Ladekabel im Verkehrsweg |
unzureichende Fußbodenbeschaffenheit |
fehlende Entwässerung |
fehlende Schwarz-Weiß-Trennung |
zu kleine Räume, insbesondere im Lager und Umkleideraum (z.B. Regale im Verkehrsweg) |
unzureichende Planung der Räume hinsichtlich der Arbeitsabläufe |
Die HFUK Nord bietet für die Gemeinden einen kostenlosen
Beratungsservice bei Bauvorhaben an. In einigen Bundesländern muss
die Feuerwehr-Unfallkasse zudem grundsätzlich im baurechtlichen
Planungsverfahren eingebunden werden, andere Länder fordern dies, wenn
z.B. Fördermittel gewährt werden sollen.
Erste Schritte
Als ersten Schritt in der
Bauplanung muss die Gemeinde genau ermitteln, welchen Raumbedarf die
Feuerwehr hat. Grundlage ist z.B. die Feuerwehrbedarfsplanung und die
örtliche Risikoanalyse. Dabei müssen auch Fragen zur Zukunft der
Gemeinde und damit der Feuerwehr (personell und technisch) betrachtet
werden: Wird z.B. geplant, die Gemeinde um neue Wohngebiete oder
Gewerbeflächen zu erweitern? Werden hohe Gebäude errichtet oder wird es
Schwerpunktobjekte geben wie Schulen oder Pflegeheime? Gibt es in
Zukunft eine neue Autobahn oder Schnellstraße im Zuständigkeitsbereich?
Da mit der Weiterentwicklung einer Gemeinde häufig auch der Ausbau und
die Erweiterung der Feuerwehr einhergeht, weil z.B. zusätzliche
Fahrzeuge beschafft werden, spielen diese Fragen bei der planerischen
Betrachtung des Feuerwehrhauses eine große Rolle.
Software „Feuerwehrhausplanung online“
Mit einem
einfachen Hilfsmittel können dann erste Zeichnungen erstellt werden: das
Programm www.feuerwehrhaus-onlineplanung.de der HFUK Nord, FUK Mitte
und FUK Brandenburg. Um den Feuerwehren, Gemeinden und Architekten den
Beratungsservice der HFUK Nord näher zu bringen, aber auch
um eine Vielzahl von Fragen schon im Vorwege zu klären, gibt es mit dem Programm ein Instrument, mit dem ein an die örtlichen Gegebenheiten angepasster Gebäudeplan erstellt werden kann. Nach einer kurzen Abfrage von Grunddaten bietet das Programm die Möglichkeit, in einer Zeichenfläche Räume anzulegen, frei zu verschieben und so ein Feuerwehrhaus zu planen. Die mit „Feuerwehrhausplanung online“ angefertigten Zeichnungen eignen sich bestens, um erste Planungen z.B. vor dem Gemeinderat oder anderen Gremien anschaulich zu präsentieren. Wie heißt es doch so schön: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“.
Darüber hinaus liefert das Programm wichtige Hinweise zu den sicherheitstechnischen Anforderungen an die einzelnen Räume im Feuerwehrhaus. In dieser frühen Planungsphase kann der erste Kontakt zur HFUK Nord aufgenommen werden. Diese versendet kostenlos Schriften mit allen wichtigen Informationen zur Planung eines sicheren Feuerwehrhauses.
Damit können sich bereits jetzt die Planer in der Gemeinde und das
beauftragte Architekturbüro auseinandersetzen. In die weiterführende
Planung müssen dann Fachleute einbezogen werden. Da ein Feuerwehrhaus
ein besonderes Objekt ist, empfiehlt es sich, bei der Auswahl der
Architektinnen und Architekten nach Referenzobjekten zu fragen und diese
sogar gegebenenfalls zu besichtigen. Dabei können z.B. Feuerwehrhäuser
mit ähnlicher Größe wichtige Hinweise und Anregungen für eine
durchdachte Raumanordnung liefern.
Die Planung des Feuerwehrhauses
muss nach dem Stand der Technik erfolgen. Dazu sind die
Unfallverhütungsvorschriften (UVV „Grundsätze der Prävention“ und
UVV „Feuerwehren) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten
einzuhalten. Die Planungsgrundlagen liefert die DIN 14092 Teil 1. Die
Norm berücksichtigt die wichtigsten Anforderungen an ein zeitgemäßes Feuerwehrhaus. Architekten sollten diese Vorgaben kennen und sich bei der Planung daran halten. Eine große Hilfe bietet die neue DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“.
In diesen Unterlagen sind alle wichtigen und relevanten Informationen enthalten: |
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UVV „Grundsätze der Prävention“ und UVV „Feuerwehren“ |
DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ |
DIN 14092 Teil 1 Ausgabe 2012 |
Technische Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A1.5/1,2 Fußböden, ASR A1.8 Verkehrswege, ASR A4.1 Sanitärräume, ASR V3a.2 Barriere - freie Gestaltung von Arbeitsstätten usw.) |
Planungssoftware Feuerwehrhäuser www.feuerwehrhaus- onlineplanung.de |
Systemvoraussetzung: übliche Browser wie Google-Chrome, Firefox oder Internet-Explorer in aktueller Version
Beratungsservice der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Werden
die Planungen dann konkreter und die ersten Entwürfe liegen auf dem
Tisch, bietet die HFUK Nord die Möglichkeit einer
Stellungnahme zu dem Bauvorhaben. Diese wird sehr gerne von Architekten,
aber auch von den Bauämtern der Kreise im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens genutzt.
In der Stellungnahme bewerten die Präventionsfachleute die sicherheitsgerechte Gestaltung des Feuerwehrhauses, der einzelnen Räumlichkeiten und der Umgebung und geben Empfehlungen für die weitere Planung und Umsetzung. In einem nächsten Schritt gibt es zudem die Möglichkeit der Bauplanungsberatung. Diese erfolgt entweder bei der HFUK Nord oder, beispielsweise bei Umbaumaßnahmen, auch direkt bei der Feuerwehr vor Ort.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059