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01.08.2017
Im Dezember 2016 ist die neue DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben“ veröffentlicht worden. Sie löst die alte DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (GUV-I 8554) vom Juli 2008 ab. Feuerwehren aus dem Zuständigkeitsbereich der HFUK Nord erhalten die Broschüre auf Anfrage bei den jeweiligen Geschäftsstellen zugeschickt. Zudem ist die Schrift über diese Homepage unter „Prävention – Download“ als PDF-Datei zum Herunterladen verlinkt.
Im Dezember 2016 ist die neue DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus – Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben“ veröffentlicht worden. Sie löst die alte DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ (GUV-I 8554) vom Juli 2008 ab.
Feuerwehrhäuser sind Ausgangspunkt für die Dienste und Einsätze der Feuerwehren. Neben Sozial- und Schulungsräumen sowie Lagern und Werkstätten, z.B. für Atemschutz und Schlauchpflege, befinden sich hier insbesondere die Feuerwehrfahrzeuge mit der für den Einsatz benötigten Technik. Neben Feuerwehrfahrzeugen werden in Feuerwehrhäusern weitere Ausrüstungen und Geräte bereitgehalten und Feuerwehrangehörige sowie deren Technik auf Einsätze vorbereitet.
Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmerin bzw. Unternehmer für die sichere Gestaltung der baulichen und technischen Einrichtungen sowie die gesundheitsgerechten Bedingungen für die Feuerwehrangehörigen verantwortlich. Dazu müssen sowohl beim Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, als auch für den Betrieb die erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden. Zu diesen Aufgaben gehört u.a. die regelmäßige Begehung der Feuerwehrhäuser, bei der Gefährdungen erkannt und erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Die neu erschienene DGUV Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“
gibt Anregungen und Hinweise für den Neu- und Umbau sowie den sicheren
Betrieb von Feuerwehrhäusern. Sie soll helfen, die Sicherheit von
Feuerwehrangehörigen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen
der Feuerwehr weiter zu erhöhen. In den jeweiligen Kapiteln sind
Grundsätze zur Sicherheit im Feuerwehrhaus vorangestellt, die bei der
Festlegung der eigenen Schutzziele bei der Gefährdungsbeurteilung eine
Hilfestellung bieten. Als Entscheidungshilfe sind in der
Informationsschrift Lösungsvorschläge zur Sicherheit im Feuerwehrhaus
zusammengestellt.
Die DGUV Information 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ kann
sowohl bei Baumaßnahmen für Feuerwehrhäuser, als auch bei der zum
sicheren Betrieb erforderlichen Gefährdungsbeurteilung unterstützen und
richtet sich an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin, die mit der
Planung betrauten Personen sowie an die Leitung der Feuerwehr und nicht
zuletzt an Sicherheitsbeauftragte.
Feuerwehren aus dem Zuständigkeitsbereich der HFUK Nord erhalten die Broschüre auf Anfrage bei den jeweiligen Geschäftsstellen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zugeschickt. Zudem ist die Schrift hier als PDF-Datei und natürlich über die Internet-Seite www.hfuk-nord.de unter „Prävention – Download“ zum Herunterladen verlinkt.
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