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22.08.2017
Zum Ende des Jahres 2016 ist die neue DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ veröffentlicht worden. Sie löst die alte DGUV Information „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren“ ab und ist eine Weiterentwicklung der vfdb-Richtlinie 0805/BGI/GUV-I 8675 vom Juli 2008.
Zum Ende des Jahres 2016 ist die neue DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ veröffentlicht worden. Sie löst die alte DGUV Information „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren“ ab und ist eine Weiterentwicklung der vfdb-Richtlinie 0805/ BGI/GUV-I 8675 vom Juli 2008.
In der neuen DGUV Information 205-014 wurden folgende Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) berücksichtigt:
Die DGUV Information legt Gefährdungen, die bei der Brandbekämpfung im Innen- und Außenbereich, bei der technischen Rettung, den Einsätzen gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 500 sowie den sonstigen Hilfeleistungen anzunehmen und bei den Tätigkeiten der meisten Feuerwehren anzutreffen sind, zugrunde. Die neue Struktur der 148-seitigen Broschüre stellt die Anpassung des Regelwerkes an die Bedürfnisse und Fragestellungen der Feuerwehren als Anwender dar.
Einzelne Elemente der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) können für
den Feuerwehreinsatz nicht isoliert betrachtet werden. Umfassender
Schutz vor den Gefährdungen bei Feuerwehreinsätzen bietet nur ein
abgestimmtes, in sich kompatibles System, welches nach taktischen
Gegebenheiten zusammenzustellen ist. Die fortschreitende Differenzierung
von Schutzklassen und Anforderungen bei einzelnen Teilen der PSA
machten es erforderlich, verstärkt auf einzelne Module einzugehen. Daher
wurden dem allgemeinen Teil dieser DGUV Information 205-014 Anhänge
beigefügt, die spezifische Informationen zu Schutzmöglichkeiten und
Empfehlungen für die Auswahl von geeigneter PSA anbieten.
Der Träger der Feuerwehr muss vor der Beschaffung der jeweiligen PSA
eine Gefährdungsbeurteilung voranstellen. Für eine
Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst die Gefahren erfasst werden, die
im Einsatz und bei Übungen auftreten können. In der DGUV Information
wurden auf der Grundlage von Einsatzszenarien und mit Hilfe von
Erfahrungswerten Wahrscheinlichkeiten ermittelt, bei denen die einzelnen
Gefährdungen auftreten können. Die Zusammenstellung von Informationen
zu den unterschiedlichen PSA kann als Entscheidungshilfe für die Auswahl
dienen.
Verteilung: Feuerwehren aus dem Zuständigkeitsbereich der HFUK Nord erhalten die Broschüre DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ auf Anfrage bei den jeweiligen Geschäftsstellen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
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