05.10.2016
Das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV hat die Information 205-024 „Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben“ entwickelt und veröffentlicht. Wehren aus dem Geschäftsgebiet der HFUK Nord können die Schrift kostenlos anfordern.
Das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat unter Mitwirkung von Feuerwehren, Feuerwehrschulen, Hilfeleistungsorganisationen und verschiedener mit Unfallforschung und Verkehrssicherheit befasster Stellen die DGUV Information 205-024 „Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben“ entwickelt und veröffentlicht. Ziel der Unterweisungshilfen ist die Förderung und Unterstützung der Unterweisung für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben. Wehren aus dem Geschäftsgebiet der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord können die Schrift kostenlos bei uns in gedruckter Form anfordern oder herunterladen.
Jedes Jahr werden die etwas über eine Million Aktiven der freiwilligen und der Berufsfeuerwehren mit rund 85.000 Fahrzeugen deutschlandweit zu ca. 3,5 Millionen Einsätzen gerufen. Eines haben all diese Einsätze – ob Brand, technische Hilfeleistung oder medizinischer Notfall – gemeinsam: Es fährt mindestens ein Fahrzeug mit Einsatzkräften und Geräten Richtung Einsatzstelle. Die Fahrerinnen und Fahrer tragen hierbei besondere Verantwortung für die Mannschaft und das Fahrzeug.
Das allgemeine Unfallrisiko ist bei Alarmfahrten 17 Mal und für einen
tödlichen Unfall 4 Mal höher als im normalen Straßenverkehr. Die
Realität beweist dies leider immer wieder. Unaufmerksamkeit, zu hohe
Geschwindigkeit, zu geringe Abstände nach vorn und seitlich sind
Hauptunfallursachen.
Die Ausbildung zur Einsatzkraft mit Fahraufgaben beinhaltet die
fachspezifische Ausbildung am technischen Gerät und eine grundlegende
Ausbildung in der Fahrzeugtechnik. Dazu kommt eine verkehrsrechtliche
Unterweisung zu Sonderrechtsfahrten. Eine fahrerische Ausbildung bzw.
Fortbildung ist meist nach der Fahrschule nicht mehr vorgesehen. Aber
auch für Fahrzeugführer und –führerinnen gilt die Unterweisungspflicht
durch den Unternehmer. Die Häufigkeit (mindestens einmal jährlich nach §
4 (1) Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“
(GUV-V A1)) und den Inhalt legt der Unternehmer anhand der mit der
Tätigkeit verbundenen Gefährdungen fest.
Einsatzfahrzeuge werden nahezu permanent im Grenzbereich bewegt.
Gerade bei ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften kann nicht immer von
einer regelmäßigen und intensiven Fahrpraxis ausgegangen werden. Zudem
stellt eine Einsatzsituation immer einen zusätzlichen Stresszustand dar,
dessen Auswirkungen nicht zu unterschätzen sind. Die Fahrer und
Fahrerinnen von Einsatzfahrzeugen müssen daher ihre Fahrzeuge, auch bei
häufigem Wechsel, „blind“ beherrschen, um bei Fahrten unter hoher
Dringlichkeit ihre volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr und die anderen
Verkehrsteilnehmer richten zu können und nicht mit der Tätigkeit des
Fahrens vollends ausgelastet zu sein. Dafür ist eine umfassende Einweisung und fahrerische Fortbildung zwingend notwendig.
Unterweisungshilfen zur Unterstützung der Aus- und Fortbildung vor dem Hintergrund der oben geschilderten Situation hat das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV die Information 205-024 „Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben“ veröffentlicht. Die Schrift ist modulartig aufgebaut und kann somit abschnittsweise von den für die Ausbildung bzw. Unterweisung zuständigen Ausbildern eingesetzt werden. Sie enthält die drei folgenden Module:
Auf
der der Unterweisungshilfe beigefügten CD-Rom sind neben der
Präsentation mit eingebetteten Videosequenzen eine Vielzahl von
vertiefenden Informationen und Literatur zum Thema zu finden.
Die Verteilung erfolgt in begrenzter Stückzahl und ausschließlich auf
Anforderung bei der für Sie zuständigen Geschäftsstelle der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord.
Die Unterweisungshilfen stehen auch zum Download zur Verfügung - entweder über den direkten Link der DGUV http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/205-024.pdf oder über die Sonderseite der HFUK Nord zum Thema „Fahrsicherheit“.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
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