Bartträger unter Atemschutz: Wenn die Maske nicht ganz dicht ist

22.11.2016

In der Feuerwehrwelt wird das Tragen eines Bartes unter Atemschutz immer wieder diskutiert. Verschiedene Veröffentlichungen und Anfragen zeigten uns auf, dass dieses Thema erneut zu Verunsicherungen geführt hat.

Zieht Nebenluft: Dieser Drei-Tage-Bart kann im Dichtbereich der Atemschutzmaske zu einer Undichtigkeit führen.zoom
Zieht Nebenluft: Dieser Drei-Tage-Bart kann im Dichtbereich der Atemschutzmaske zu einer Undichtigkeit führen.

In der Feuerwehrwelt wird das Tragen eines Bartes unter Atemschutz immer wieder diskutiert. Verschiedene Veröffentlichungen und Anfragen zeigten uns auf, dass dieses Thema erneut zu Verunsicherungen geführt hat. Daher fassen wir hier einige Aussagen zusammen, um zur Aufklärung in diesem Bereich beizutragen.

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“ regelt im Abschnitt 3 den Dichtsitz von Atemschutzmasken wie folgt: „Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen für die bei den Feuerwehren anerkannten Atemschutzgeräte ungeeignet. Ebenso sind Einsatzkräfte für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen, kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann, oder wenn Körperschmuck den Dichtsitz oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führt (z.B. Ohrschmuck).“

Was ist unter Bartwuchs zu verstehen? Dazu gibt es immer wieder verschiedene Auslegungen und Bewertungen. So wie es unterschiedliche Atemschutzmasken gibt, die einen Bartwuchs verschieden gut tolerieren können, so unterschiedlich sind die Haut- und Barthaartypen. Bei einem Träger wächst der Bart sehr stark und sind die Bartstoppeln sehr hart und bei dem anderen Träger ist die Geschwindigkeit des Bartwuchses gering und die Barthaare sind weicher. Dies wird nicht von den Vorschriften weiter ausgeführt und geregelt. Es kann ein Bartwuchs bereits nach 24 Stunden im Dichtlinienbereich zu Undichtigkeiten führen oder auch schon früher. Daher gibt es keine Abschwächungen oder Ausnahmen, auch ein Drei-Tage-Bart gilt als Bart. Neben der Bewertung „von Außen“ kommt es auch ganz entscheidend auf die Eigenverantwortung der Atemschutzgeräteträger an: Bei einem Einsatz mitten in der Nacht ist es von einem Gruppenführer wohl eher schwierig, den unterschiedlichen Stand des Bartwuchses seiner Besatzung zu beurteilen. Hier kommt es auch auf die eigene Einschätzung an, sich zum Atemschutzeinsatz „bereit“ zu melden.

Einheitliche Aussagen und Bewertungen zum Bartwuchs von Feuerwehrangehörigen sind sinnvoll und sollten gleichermaßen zur Anwendung kommen. Dazu gehört auch die Ablehnung von Atemschutzgeräteträgern, die mit einem Drei-Tage-Bart in eine Atemschutzübungsanlage zur Atemschutzwiederholungsübung gehen wollen. Generell sollten sich Feuerwehrangehörige mit stärkerem Bartwuchs einmal täglich rasieren, um diesen Zweifeln aus dem Weg zu gehen. In den Atemschutzübungsstrecken können für die Feuerwehrangehörigen, die vor der Übung nicht die Zeit fanden, den Bartwuchs einzudämmen, Einmalrasierer zur Verfügung gestellt werden. „Unbelehrbare“ Feuerwehrangehörige sind gegebenenfalls von der Übung (bzw. auch vom Einsatz!) auszuschließen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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