Neues Angebot der HFUK Nord: Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst

23.06.2015

Für die Gemeinden in Schleswig-Holstein besteht mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes zum 1. Januar 2015 die Möglichkeit, die HFUK Nord mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die aktiven Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.

Landesbrandmeister Detlef Radtke freut sich gemeinsam mit der Geschäftsführerin der HFUK Nord, Gabriela Kirstein, über die ersten Beauftragungen der Kommunen zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden.zoom
Landesbrandmeister Detlef Radtke freut sich gemeinsam mit der Geschäftsführerin der HFUK Nord, Gabriela Kirstein, über die ersten Beauftragungen der Kommunen zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden.

Für die Gemeinden in Schleswig-Holstein besteht mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes zum 1. Januar 2015 die Möglichkeit, die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die aktiven Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen. „Das Land Schleswig-Holstein hat mit der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für diese Entschädigung eine Vorreiterrolle eingenommen“, freut sich der schleswig-holsteinische Landesbrandmeister Detlef Radtke, gemeinsam mit der HFUK-Nord-Geschäftsführerin Gabriela Kirstein über die ersten Beauftragungen der Kommunen, die in den vergangenen Tagen bei der HFUK Nord eingegangen sind.  

Arbeitsunfall oder nicht?
„Nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden von Feuerwehrangehörigen sind solche Schäden, die zwar im Rahmen des Feuerwehrdienstes passiert sind oder sich verschlimmert haben, jedoch nicht ursächlich auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen sind“, erläutert Gabriela Kirstein. „Um einen Unfall im Betrieb der Feuerwehr anzuerkennen, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die in § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) definiert sind. Tritt ein Gesundheitsschaden nur anlässlich des Feuerwehrdienstes ein und wurde nicht durch den Feuerwehrdienst verursacht, darf dieser Gesundheitsschaden durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, in diesem Fall durch die HFUK Nord, nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden“, erklärt die Geschäftsführerin der Feuerwehr-Unfallkasse weiter.

Ablehnung führt zu Unverständnis
„Die Ablehnung eines Arbeitsunfalls bei der Feuerwehr führt in den meisten Fällen zu Unverständnis bei den versicherten Feuerwehrangehörigen, oftmals auch bei den Kostenträgern, den Kommunen. Obwohl der Gesundheitsschaden im Feuerwehrdienst eingetreten ist, war er doch kein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall. Das ist für Betroffene nur schwer zu verstehen“, schildert Detlef Radtke. „In solchen Fällen können nun die Leistungen aus dem Entschädigungsfonds einen gewissen Ausgleich schaffen“, lobt der Landesbrandmeister.

Gabriela Kirstein erklärt die Vorteile der neuen Entschädigungsmöglichkeit: „In Schleswig-Holstein wurde mit dem seit 1. Januar 2015 gültigen Brandschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden die HFUK Nord mit der Entschädigung der Gesundheitsschäden beauftragen können. Wird nach Abschluss des Feststellungsverfahrens entschieden, dass bei dem gemeldeten Ereignis kein Arbeitsunfall vorliegt, besteht für die Feuerwehrangehörigen, deren Gemeinden die HFUK Nord entsprechend beauftragt haben, die Möglichkeit, Leistungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten. Die Entschädigung erfolgt nach drei Fallgruppen und richtet sich nach der Schwere der Unfallfolgen und Länge der Arbeitsunfähigkeit“, erläutert die Geschäftsführerin. „Der Vorteil ist, dass die Feuerwehrangehörigen die Leistung aus einer Hand von der HFUK Nord beziehen. Da dort bereits alle notwendigen Daten vorliegen, entfällt ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Beantragung.“

Besondere Würdigung des Ehrenamtes
Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein können die HFUK Nord ab sofort mit der Entschädigung der nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden beauftragen. Die Kosten werden in Form einer Umlage erhoben. Für eine Gemeinde mit 500 Einwohnern wäre nach Berechnung der HFUK Nord ein jährlicher Betrag von 12,54 Euro fällig. „Ein vergleichsweise kleiner, aber dennoch sehr gut angelegter Betrag“, findet Landesbrandmeister Detlef Radtke. „Auch das ist eine besondere Würdigung des ehrenamtlichen, gefahrvollen Einsatzes in der Freiwilligen Feuerwehr durch die Gemeinde“.

Alle weiteren Informationen sind auf der Internetseite der HFUK Nord hier abrufbar.

Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sowie die Freie und Hansestadt Hamburg im Geschäftsgebiet der HFUK Nord sind seitens der Landesregierungen Lösungen in Vorbereitung, so dass in diesen Ländern zukünftig ebenfalls die Möglichkeit besteht, die HFUK Nord mit der Entschädigung der nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden für die Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
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