14.08.2015
Viele Feuerwehren nutzen für Einsätze im Rahmen der Technischen Hilfeleistung spezielle Handschuhe, die nur einen Schutz gegenüber mechanischen Gefahren bieten. Aber welche Leistungsstufen sind hier erforderlich?
Viele Feuerwehren nutzen für Einsätze im Rahmen der Technischen
Hilfeleistung spezielle Handschuhe, die nur einen Schutz gegenüber
mechanischen Gefahren bieten. Aber welche Leistungsstufen sind hier
erforderlich?
Die Feuerwehrhandschuhe nach DIN EN 659 sind für den Brandeinsatz geeignet und bieten darüber hinaus den geforderten Mindestschutz gegen mechanische Gefahren nach DIN EN 388. Weiterhin bieten diese Handschuhe einen einfachen Schutz gegen verschiedene Flüssigkeiten. Die Feuerwehrhandschuhe haben einen mehrlagigen Aufbau und relativ hohe Anschaffungskosten. Daher versuchen Feuerwehren, die Feuerwehrhandschuhe zu schonen und nutzen für andere Tätigkeiten Handschuhe, die nur gegen mechanische Gefahren nach DIN EN 388 schützen. Verbreitet ist die Bezeichnung „Hilfeleistungshandschuh“ oder „TH-Handschuh“.
Da die Handschuhe nach DIN EN 388 wesentlich günstiger sind als die nach DIN EN 659, fällt es leichter, sie zu entsorgen. Diese Anwendungspraxis macht Sinn, so stehen intakte Feuerwehrhandschuhe nach DIN EN 659 für die Brandbekämpfung bereit und verschleißen langsamer. Die Feuerwehrhandschuhe nach DIN EN 659 sind jedoch Universalhandschuhe. Daher sind sie auch für die meisten anderen Gefahren im Feuerwehrdienst, wie z.B. die mechanischen Gefahren, nach DIN EN 388 geeignet. Sofern bei der Technischen Hilfeleistung nur mechanische Gefahren vorhanden sind, können auch Handschuhe eingesetzt werden, die nur gegen diese mechanischen Gefahren nach DIN EN 388 schützen. Dabei sollten jedoch die Mindestleistungsstufen erfüllt werden, die auch die Feuerwehrhandschuhe erfüllen. Der Name des Handschuhes sagt dazu leider nichts aus.
Hier muss man sich schon die Kennzeichnung auf dem Etikett näher ansehen, oder den Feuerwehrausstatter bei der Beschaffung danach befragen. Weiter müssen sich die Handschuhe mit den Ärmeln der Einsatzjacke ausreichend überdecken.
Die Mindestleistungsstufen für mechanische Gefahren nach EN 388 sind für Feuerwehrhandschuhe folgende:
Mechanische Anforderungen | Leistungsstufe |
---|---|
Abriebsfestigkeit | 3 |
Schnittfestigkeit | 2 |
Weiterreißfestigkeit | 3 |
Stichfestigkeit | 3 |
Beispiele
aus der Besichtigungstätigkeit von Feuerwehrhäusern haben gezeigt, dass
manchmal Handschuhe beschafft wurden, die die Mindestleistungsstufen
nicht erfüllen. Die oben stehenden Bilder zeigen ein Negativ- und ein
Positivbeispiel: Falls die Bezeichnung der Leistungsstufe auf dem
Etikett fehlt, werden die Ziffern von links nach rechts gelesen. Die
Reihenfolge ist dann wie angegeben. Ein „X“ besagt, dass der Handschuh
in diesem Punkt nicht geprüft wurde oder die Prüfung nicht anwendbar
war.
Auf dem Markt gibt es sogenannte TH-Handschuhe, die o.g. Mindestleistungsstufen der Feuerwehrhandschuhe unterschreiten. Es ist nicht verboten, für bestimmte Tätigkeiten Handschuhe mit geringeren Leistungsstufen einzusetzen, dies erfordert jedoch wiederum eine spezielle Gefährdungsbeurteilung, die auf die bestimmte Tätigkeit abgestimmt ist. In der Praxis bietet es sich an, für Arbeiten bei der Technischen Hilfeleistung mit ausschließlich mechanischen Gefährdungen die entsprechenden Mindestleistungsstufen für Feuerwehrhandschuhe nach DIN EN 659 zu beachten.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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