Warnhinweis: Hitzeschutzkleidung erfüllt Anforderungen nicht

22.08.2013

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Produktwarnung, für die bei der Feuerwehr gebräuchliche Hitzeschutzkleidung der Firma Kontex-GmbH rausgegeben.

Warnhinweis: Hitzeschutzkleidung erfüllt Anforderungen nicht

Das Sachgebiet "Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen" unseres Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Produktwarnung herausgegeben. Hiernach hat das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV festgestellt, dass eine in den Feuerwehren gebräuchliche Hitzeschutzkleidung der Firma Kontex-GmbH, Olgastraße 46-48, 73614 Schorndorf mit der Bezeichnung "Art. FW Typ 3" nach DIN EN 1486:2008 die Mindestanforderungen "Wärmeübergang Strahlung" und "Wärmeübergang Flamme" nicht erfüllt und damit normative Mindestwerte erheblich unterschreitet. Die genannte Firma vertreibt die Hitzeschutzkleidung mit einer offenkundig gefälschten EG-Baumuster-Prüfbescheinigung gemäß DIN EN 1486:2008.

Bis eine offizielle Untersagungsverfügung vorliegt wird von Seiten der HFUK Nord dringend davon abgeraten, diese Schutzkleidung einzusetzen, da mit ernsthaften Gesundheitsschäden bei einer Beflammung oder thermischen Belastung zu rechnen ist. 

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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