27.11.2013
Die Unfallverhütungsvorschrift ist in Gänze durch eine staatliche Vorschrift, also eine Technische Regel für Arbeitsstätten ersetzt worden
Die Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (GUV-V A 8) wurde durch die Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord auf Ihrer Sitzung vom 14.11.2013 zurückgezogen.
Die Unfallverhütungsvorschrift ist in Gänze durch eine staatliche Vorschrift, also eine Technische Regel für Arbeitsstätten ersetzt worden:
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
Sie finden die aktuelle Regel sowie die dazugehörigen Ergänzungen im Internet auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Wir haben den entsprechenden Link hier angefügt:
www.baua.de
Bitte beachten Sie, dass weitere Dateien mit Änderungen dazugehören und separat heruntergeladen werden müssen.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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