Redaktionelle Änderungen der Satzung treten in Kraft

25.02.2013

Die von der Vertreterversammlung am 14. November 2012 einstimmig beschlossenen redaktionellen Änderungen der Satzungsbestimmungen können nunmehr in Kraft treten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat am 31. Januar 2013 die Genehmigung als Aufsichtsbehörde erteilt.

Satzung

Die von der Vertreterversammlung am 14. November 2012 einstimmig beschlossenen redaktionellen Änderungen der Satzungsbestimmungen können nunmehr in Kraft treten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein hat am 31. Januar 2013 die Genehmigung als Aufsichtsbehörde erteilt. 

Die Satzungsänderungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.  

Die aktuelle Fassung unserer kompletten Satzung finden Sie als PDF-Datei auf unserer  Homepage  (Allgemeines -> Selbstverwaltung -> Satzung) 

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