26.06.2014
Eine mangelhafte Lagerung von Material in Regalen ist einer der häufigsten Punkte, die während einer Feuerwehrhausbesichtigung durch die Feuerwehr-Unfallkassen beanstandet werden.
Eine mangelhafte Lagerung von Material in Regalen ist einer der häufigsten Punkte, die während einer Feuerwehrhausbesichtigung durch die Feuerwehr-Unfallkassen beanstandet werden. Der Fokus der Unfallverhütung liegt bei der Feuerwehr in der Regel auf dem Übungs-und Einsatzdienst. Jedoch können auch im Lager eine Vielzahl an Gefährdungen auftreten, die es zu beachten gilt.
Die häufigsten Probleme bei der Regallagerung sind:
Durch die genannten Mängel kann es dazu kommen, dass Regale entweder komplett in sich zusammenfallen oder Gegenstände aus den Regalen stürzen und Personen verletzen. Ein weiteres Problem sind mangelnde Beschickungsmöglichkeiten. Oft finden die Aufsichtspersonen bei ihren Besichtigungen vor Ort ausgemusterte Steckleitern oder beschädigte Alu-Leitern vor, mit denen das Regal erklommen wird. Ein gefahrvolles Unterfangen, wie das Unfallgeschehen zeigt.
Aus den genannten Problemen ergeben sich folglich Anforderungen und Maßnahmen, die für sichere Nutzung der Regale sowie eine sichere Einlagerung erforderlich sind.
Maßnahmen
Es sollten nur Regale verwendet werden, für die eine Aufbau– und Betriebsanleitung vorliegt. Sollten Regale selbst gebaut werden, so ist der Errichter verpflichtet, die Standsicherheit nachzuweisen und die notwendige Aufbau- und Betriebsanleitung zu erstellen.
Die Regale sind nach der Aufbau- und Betriebsanleitung zu errichten und zu betreiben. Die Aufstellfläche muss die notwendige Traglast aufweisen. Alle Verbindungen der Bauelemente des Regals müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Die Regale müssen über eine Kennzeichnung verfügen, wenn die Fachlast 200 kg oder die Summe der Fachlasten in einem Feld über 1000 kg beträgt. Weiterhin sind der Hersteller bzw. der einführende Importeur, Typ sowie Baujahr des Regals deutlich erkennbar anzugeben.
Sollte das Regal nicht über die notwendige Standfestigkeit verfügen, kann es notwendig sein, das Regal an der Wand zu befestigen. Als standsicher gilt ein Regal, wenn die Höhe geringer als die fünffache Tiefe ist. Bei der Beschickung des Regals gilt der Grundsatz „Schweres nach unten, Leichtes nach oben“. Ab einer Höhe von 1,80 m muss ein geeignetes Steiggerät (Leiter, Tritt oder Podest) zur Verfügung stehen. Bei der Beschickung durch Gabelstapler muss vor den Stützen ein Anfahrschutz vorhanden sein. In der Vergangenheit wurde durch die Feuerwehr-Unfallkassen oft festgestellt, dass der notwendige Anfahrschutz fehlt.
Regelmäßige Prüfung
Müssen Regale regelmäßig überprüft werden? Die Antwort liefert § 10 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung:
„Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen zu lassen.“
Die Entscheidung obliegt also dem Unternehmer, ob das Regal geprüft werden muss oder nicht. Stellt er fest, dass eine Prüfung erforderlich ist, muss diese auch erfolgen.
Bei einer Überprüfung sollten folgende Punkte abgearbeitet werden:
Neben all den genannten Punkten sind ein ausreichend dimensioniertes sowie ein sauberes, aufgeräumtes Lager weitere Garanten für eine sichere Einlagerung.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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