Neue Systematik im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV

02.06.2014

Die DGUV hat zum 1.5.2014 eine längst fällige Überarbeitung der Regel- und Vorschriftenwerke durchgeführt und neu aufgestellt, um dessen Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit zu optimieren. Das gilt auch für das Vorschriften- und Regelwerk für Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen. Wir möchten hier die Hintergründe und Neuerungen erklären und darstellen.

Transferliste DGUV Regelwerkzoom

Die DGUV hat zum 1.5.2014 eine längst fällige Überarbeitung der Regel- und Vorschriftenwerke durchgeführt und neu aufgestellt, um dessen Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit zu optimieren. Das gilt auch für das Vorschriften- und Regelwerk für Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen. Wir möchten hier die Hintergründe und Neuerungen erklären und darstellen.

Im Jahr 2007 fusionierten der damalige Bundesverband der Unfallkassen (BUK) und der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Da aber eine Fusion ein langwieriger Umstellungsprozess ist, bestanden die bisherigen Vorschriften- und Regelwerke der jeweiligen Verbände nebeneinander weiter. Das führte leider zu Irritationen unter den Versicherten, da es ähnlich lautende Regelwerke unterschiedlicher Herausgeber und sogar gegenläufige Mehrfachregelungen gab.

Um das Vorschriftenwerk übersichtlich und anwenderfreundlich zu gestalten, beschloss der Vorstand der DGUV daher 2009, neue Bezeichnungen für die Schriften des Vorschriften- und Regelwerks herauszugeben. Kürzel wie BGV/ GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es deshalb in Zukunft nicht mehr geben. Durchgängig werden die Schriften in vier Kategorien eingeteilt werden: DGUV Vorschriften, DGUV Regeln, DGUV Informationen und DGUV Grundsätze.

Maßgebend wichtiger Meilenstein hierfür war jedoch zunächst, dass die Präventionsfachgremien des HVBG und des BUK durch Fachbereiche und Sachgebiete innerhalb der DGUV neu aufgestellt wurden. Im Bereich Feuerwehr ist der Fachbereich 05 „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ zuständig.

Die neu entstandenen Fachbereiche mit ihren Sachgebieten sind für die Überarbeitung des Vorschriften- und Regelwerkes zuständig, wodurch die Aktualität und fachliche Qualität gewährleistet werden soll. Bereits durch die Nummerierung wird somit auch deutlich, welcher Fachbereich („05“) zuständig ist und um welche Art der Schrift es sich handelt.

Weiterhin bestand die Forderung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)* nach einem überschaubaren und abgestimmten Regelwerk von staatlichen Regelungen und Vorschriften mit dem der Unfallversicherer, um Doppelregelungen zu vermeiden.

Die neuen Bezeichnungen und Nummerierungen lauten wie folgt:

Tabelle Neue Systematik im Vorschriften- und Regelwerk der DGUVzoom

Die UVV „Feuerwehren“, früher GUV-V C 53 wird die DGUV-Vorschrift 49.
Da die Anzahl der Regeln und Informationen zurzeit jeweils deutlich größer als 100 ist, gibt es zusätzliche Ziffern. Diese werden mit einem Bindestrich angefügt.
GUV-R = 100-xxx
GUV-I = 200-xxx
GUV-G = 300-xxx

Beispiel für die Schriften im Bereich Feuerwehr: Der Fachbereich für Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz hat die FB-Nummer 05.
Eine Regel für Feuerwehren wird somit lauten: 105-xxx.
Eine Information für Feuerwehren wird somit lauten: 205-xxx.
Ein Grundsatz für Feuerwehren wird somit lauten 305-xxx.
Die Ziffern nach dem Strich (xxx) werden noch festgelegt. Die Anzahl der maximalen Nummern (Bsp. 105-999 für GUV-R 999) gibt nicht die Anzahl der zu erwartenden Vorschriften, Regeln oder Informationen an, sondern bietet durch dieses System der Nummerierung Spielraum für Erweiterungen des bisherigen Regelwerkes.

Um die Vereinheitlichung sowie Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit weiter zu erhöhen, werden alle Schriften im einheitlichen Corporate Design der DGUV überarbeitet. Mit der Umstellung auf das neue System wird es eine Transferliste mit den alten und neuen Nummern geben. Die bisherigen Nummern werden für eine Übergangszeit auf der Schrift kenntlich gemacht.

Die Transferliste zum neuen DGUV Regelwerk steht hier zum Herunterladen bereit.

*Weitere Informationen zur GDA gibt es unter www.gda-portal.de.


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