Tore in Feuerwehrhäusern: Pflege, Prüfung und Wartung nicht vergessen!

07.07.2014

In jedem Feuerwehrhaus gibt es ein oder mehrere Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge. Die dafür notwendigen Öffnungen werden mit Hilfe von Toren verschlossen

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Feuerwehrhaus mit normgerecht dimensionierten Toren

In jedem Feuerwehrhaus gibt es ein oder mehrere Stellplätze für die Einsatzfahrzeuge. Die dafür notwendigen Öffnungen werden mit Hilfe von Toren verschlossen. Obwohl die Tore bei nahezu jedem Dienst benutzt werden, wird ihnen nur wenig Beachtung geschenkt. Sie werden geöffnet und wieder geschlossen und müssen einfach funktionieren. Wie bei Besichtigungen bereits mehrfach festgestellt wurde, werden Wartung und Pflege oft vernachlässigt.

Die Tore in Feuerwehrhäusern müssen speziellen Bestimmungen entsprechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tore hand- oder kraftbetätigt sind. Die Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörige Technische Regel für Arbeitsstätten „ASR A1.7 - Türen und Tore" sowie die DIN EN 132411 „Tore - Produktnorm - Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften“ definieren allgemeine Anforderungen an Tore. Zusätzliche Anforderungen speziell für den Feuerwehrdienst sind in der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser - Teil 1: Planungsgrundlagen“ zu finden. Dementsprechend müssen die Tore in Feuerwehrhäusern jeweils mit einem unabhängigen Antrieb ausgestattet sein. Kraftbetätigte Feuerwehrtore müssen zusätzlich ohne technische Hilfsmittel von Hand zu öffnen und zu schließen sein. Die dafür notwendige Notentriegelung muss vom Boden aus ohne Hilfsmittel zu betätigen sein. Aufgrund der Gefahren, die durch sich kreuzende Verkehrsströme entstehen, sind Tore von Fahrzeughallen nicht als Verkehrswege für Personen geeignet. Die immer wieder vorgefundenen Schlupftüren in den Toren verbieten sich daher. Zudem können Schlupftüren meist nicht barrierefrei ausgeführt werden. Die aus konstruktiven Gründen notwendigen Türschwellen stellen Stolperstellen dar. Derartige Gefahrenstellen sind zu vermeiden oder müssen mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehen werden.

Die Torhöhen wurden den unterschiedlichen Fahrzeugen angepasst.zoom
Die Torhöhen wurden den unterschiedlichen Fahrzeugen angepasst.

Bauplanung
Bereits bei der Planung von Feuerwehrhäusern muss an die Auswahl der richtigen Tore gedacht werden. Einerseits müssen die minimalen Durchfahrtsmaße B x H 3,6 x 4,0 m (bei sehr großen Fahrzeugen H = 4,5 m) gemäß Norm bzw. Unfallverhütungsvorschrift Beachtung finden und andererseits muss die passende Bauform ausgewählt werden. Als praktikabel und sicher haben sich Tore bewährt, die nach oben hin öffnen, also z. B. Sektionaltore oder Rolltore. Im Gegensatz zu beispielsweise Faltflügeltoren besteht bei diesen Torausführungen nicht die Gefahr des Einklemmens oder Quetschens von Körperteilen. Damit keine Gefährdungen von den Toren ausgehen, müssen diese entsprechend ausgerüstet sein: mit Fangvorrichtungen, die ein Abstürzen der Torflügel beim Versagen der Tragmittel verhindern; mit Sicherungen, die verhindern, dass Torflügel die Führungseinrichtungen verlassen und es muss sichergestellt sein, dass Tore nicht unbeabsichtigt ganz oder teilweise schließen. Bei handbetätigten Toren wird das unbeabsichtigte Schließen der Tore durch die richtige Federspannung und bei kraftbetätigten Toren durch technische Einrichtungen erreicht.

Betrieb vorhandener Tore
Natürlich müssen nicht nur neue Tore mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein. Auch von bereits seit vielen Jahren betriebenen Toren dürfen keine Gefährdungen für Personen ausgehen. Fehlende Sicherheitseinrichtungen sind gegebenenfalls nachzurüsten. Auch die Durchfahrtsmaße müssen eingehalten werden, so ist gemäß Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen zu beiden Seiten ein Mindestabstand von 0,50 m sowie zwischen Oberkante Fahrzeug und Unterkante Torkonstruktion ein Mindestabstand von 0,20 m erforderlich.

Das Tor ist so schmal, dass das Fahrzeug kaum hindurch passt.zoom
Das Tor ist so schmal, dass das Fahrzeug kaum hindurch passt.

Werden bei bestehenden Toren die notwendigen Sicherheitsabstände in den Tordurchfahrten nicht mehr eingehalten, weil z.B. das neue Fahrzeug größer ist als das vorherige, so soll die Gefahrenstelle übergangsweise durch eine gelb-schwarze Gefahrenkennzeichnung markiert werden. Die Gefahr, dass Feuerwehrangehörige zwischen Fahrzeug und Gebäudeteilen im Torbereich eingeklemmt und verletzt werden, ist damit jedoch nicht gebannt. Eine solche Gefahrenkennzeichnung stellt daher nur eine vorübergehende Entschärfung der Gefährdung dar. Um dauerhaft ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen zu ermöglichen, sind bauliche Veränderungen unabdingbar, so sind z. B. die Durchfahrtsmaße zu vergrößern und ein neues passendes Tor einzubauen. Um die allgemeinen und sicherheitsrelevanten Funktionen der Tore zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung und Pflege der Tore Pflicht. Dabei müssen sowohl kraftbetätigte als auch handbetätigte Tore nach den Vorgaben des Herstellers wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Wir empfehlen diese Prüfungen mindestens einmal im Jahr, wie auch durch die ASR A 1.7 vorgegeben, durchzuführen.

Dieses Tor ist nach dem Öffnen nicht in der Endstellung geblieben.zoom
Dieses Tor ist nach dem Öffnen nicht in der Endstellung geblieben.

Immer wieder stellen die Aufsichtspersonen der Feuerwehr-Unfallkassen bei ihren Besichtigungen fest, dass Feuerwehren und Kommunen sich nicht ausreichend darum kümmern. Erst wenn sich das Tor nicht mehr richtig bewegen lässt oder die Blaulichter vom Fahrzeug abgefahren wurden, weil das Tor nicht in der komplett geöffneten Stellung stehen geblieben ist, wird ein Techniker beauftragt, den Fehler zu beheben.

Dass sich z.B. ein Tor ungewollt ganz oder wie im Bild dargestellt teilweise schließt ist leider keine Seltenheit. Grund dafür können Konstruktionsfehler sein, meist ist aber die mangelhafte Pflege und Wartung ursächlich. Wenn ein Tor regelmäßig überprüft wird, werden Ermüdungs- oder Verschleißerscheinungen frühzeitig erkannt und behoben. Oftmals reicht das Nachstellen der Federspannung oder das Schmieren beweglicher Teile, um das einwandfreie Funktionieren der Tore zu gewährleisten.

Um Unfälle und damit verbundene Personen- oder Sachschäden zu vermeiden, ist daher zum einen auf die richtige Konstruktion und zum anderen auf eine sachgerechte Instandhaltung zu achten. Durch eine regelmäßige und fachgerechte Wartung von Toren werden Störungen vermieden, Verschleiß verringert, der Nutzungszeitraum verlängert und vor allem Gefährdungen für die Feuerwehrangehörigen weitestgehend ausgeschlossen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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