Fragen & Antworten

 
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  • Neckerei, Spielerei, Streit

    Besteht bei Unfällen aus Anlass von Neckerei, Spielerei oder Streit Versicherungsschutz?

    Sind Verletzungen Folgen von Streit oder Neckerei und diese auf persönliche und feuerwehrfremde Gründe zurückzuführen, besteht kein Versicherungsschutz. Für Spielereien (z. B. an Betriebseinrichtungen) besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Etwas anderes kann nur für Kinder und Jugendliche gelten, denen natürlicher Spieltrieb oder typisches Gruppenverhalten sowie mangelnde Einsicht in die Gefährlichkeit des Handelns für sie eine Betriebsgefahr bildet, insbesondere wenn es sich um Betriebseinrichtungen handelt, die zum Spielen reizen und der Personenkreis nicht genügend beaufsichtigt wird.  

FAQ1
FAQ2

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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