Fragen & Antworten

 
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  • Informationsfahrten

  • Innere Ursache

    Ist ein Unfall aufgrund innerer Ursache als Arbeitsunfall zu entschädigen?

    Ein Unfall, den Feuerwehrangehörige bei dem Dienst erleiden, ist kein Arbeitsunfall, wenn die Ursache des Unfalls nicht in seiner versicherten (dienstlichen) Tätigkeit, sondern allein in seiner körperlichen Konstitution begründet ist und der Unfall in gleicher Weise auch außerhalb der versicherten Tätigkeit hätte eintreten können. Ist der Unfall rechtlich wesentlich sowohl durch innere Ursache als auch durch die Feuerwehrtätigkeit verursacht, besteht Unfallversicherungsschutz. Beispiel: Aufregung während der Einsatzes bei bestehendem Bluthochdruck und nachfolgend Herzinfarkt. 

    Wie ist die Rechtslage, wenn bei einem Unfall aus innerer Ursache die Art oder Schwere der Verletzung durch feuerwehrbezogene Verhältnisse bedingt ist? 

    Ausnahmsweise liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn die Art oder Schwere der Verletzung durch besondere Gefahrenmomente bedingt ist, denen Feuerwehrangehörige durch ihre Tätigkeit im Feuerwehrdienst ausgesetzt waren. Als solche Gefahrenmomente kommen auch Einrichtungen, wie z. B. laufende Maschinen oder Leitern, in Betracht. Beispiel: Ein/e Feuerwehrangehörige/r leidet an Bluthochdruck. Dadurch fällt er/sie infolge eines Schwindelanfalles beim Löscheinsatz von der Drehleiter.  

  • Internet

    Die Internetadresse der HFUK Nord lautet: www.hfuk-nord.de. Die E-Mail Adresse ist: info@hfuk-nord.de.  

FAQ1
FAQ2

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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