Fragen & Antworten

 
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  • Jubiläumsfeier

  • Jugendfeuerwehr

    Nach den Brandschutzgesetzen der Länder im Geschäftsgebiet der HFUK Nord können Jugendliche in die Jugendfeuerwehr aufgenommen werden, die mindestens 10 Jahre alt sind. 

    Besteht auch für diejenigen Mitglieder der JF Versicherungsschutz, die an der feuerwehrtechnischen Ausbildung teilnehmen und noch nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben? 

    Angehörige der Jugendfeuerwehr sollen nicht jünger als 10 Jahre sein. Hier ist der besondere Schutz der Kinder zu sehen. Eine körperliche Belastung durch den Feuerwehrdienst für jüngere Kinder ist nicht zu empfehlen. 

    Kinder unter 10 Jahren können gegebenenfalls Mitglied einer sogenannten Kinderfeuerwehr bzw. Kinderabteilung sein. Dies regeln die landesrechtlichen Bestimmungen (Brandschutzgesetze der Länder). Lassen die landesrechtlichen Bestimmungen die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr zu, so besteht für deren Mitglieder Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass die Stadt bzw. Gemeinde als Träger des Brandschutzes der Einrichtung einer Kinderfeuerwehr vorher zugestimmt hat.

    Bei welchen Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz?

    Neben den reinen Ausbildungsmaßnahmen sind auch Tätigkeiten zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie zur Pflege des Gemeinschaftslebens wie Wanderungen, Bastelunterricht, Zeltlager usw. versichert. Vergleich aber auch eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und Dienstreisen. 

    Ist der Einsatz von Jugendfeuerwehrangehörigen z.B. zur Einweisung von Fahrzeugen bei Veranstaltungen versichert?

    Den Rahmen für die versicherten Tätigkeiten der Feuerwehren steckt das Brandschutzgesetz (BrSchG) ab. Für die Arbeit in der Jugendfeuerwehr kann auch die Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr (DJF) ergänzend herangezogen werden. In beiden Regelwerken wird den Jugendfeuerwehren nicht die Lenkung des Verkehrs bzw. die Einweisung von Fahrzeugen übertragen. Auch zählt die Einweisung von Fahrzeugen bei Großveranstaltungen nicht zu jugendpflegerischen Maßnahmen. Unbeachtet der hinzukommenden und unvertretbaren Unfallgefahren besteht für Angehörige der Jugendfeuerwehren kein Unfallversicherungsschutz für derartige Aktivitäten.

FAQ1
FAQ2

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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