Fragen & Antworten

 
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  • Dienstreisen, Dienstgänge

    Besteht bei Dienstgängen und auf Dienstreisen Versicherungsschutz?

    Dienstgänge und auf Dienstreise sind Teil der versicherten Tätigkeit und stehen daher unter Versicherungsschutz. 

    Wie ist die Rechtslage, wenn Feuerwehrangehörige die Dienstgeschäfte beendet haben und sich der Freizeitgestaltung zuwenden? 

    Auf Dienstreisen besteht kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr". Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen, sind keine Arbeitsunfälle. 

    Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn auf einer Dienstreise oder einem Dienstgang private Tätigkeiten verrichtet werden? 

    Wenn der Weg in einen den Interessen der Feuerwehr und in einen privaten Interessen dienenden Teil aufgeteilt werden kann, ist nur der Teil des Weges unfallgeschützt, der den Interessen und Belangen der Feuerwehr dient. 
     

  • Durchgangsarzt/Unfallarzt

    Wie kann ich den Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin in meiner näheren Umgebung finden? 

    Mehr Informationen sowie eine Möglichkeit zur Durchgangsarztsuche in der Nähe erhalten Sie hier unter

    https://www.hfuknord.de/hfuk/leistungen/rehabilitation/aerztliche-behandlung.php

    https://www.dguv.de/landesverbaende/de/index.jsp .

FAQ1
FAQ2

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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