Feuerwehrhelme nach DIN EN 443


Der Feuerwehrhelm muss bei Neubeschaffung der DIN EN 443 entsprechen. Alte Helme nach DIN 14940 dürfen weiterhin benutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Helme aus Textil-Phenolkunstharz (Kurzbezeichnung PF-SF, ist im Helm abgedruckt) für Atemschutzgeräteträger keinesfalls verwendet werden dürfen. Von Feuerwehrangehörigen, die nicht als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden, kann der Helm bedenkenlos getragen werden, sofern die Nutzungsdauer noch nicht überschritten wurde. Für vorhandene Feuerwehrhelme nach DIN 14940 aus Leichtmetall bestehen keine Nutzungsdauerbeschränkungen. Diese dürfen jedoch seit Dezember 1997 nicht mehr neu beschafft werden, da dann diese Norm durch die DIN EN 443 ersetzt wurde und die hinzugekommenen Anforderungen an die elektrische Leitfähigkeit nicht erfüllt werden. Dies führte bisher jedoch zu keinen Nutzungseinschränkungen (quasi Bestandsschutz).
An dem Feuerwehrhelm ist ein Nackenschutz befestigt, der aus verschiedenen Materialien bestehen kann und durch Herunterhängen den Jackenkragen überdeckt. Diese Eigenschaft darf nicht durch verkehrtes Lagern der Helme, insbesondere wenn der Nackenschutz aus Leder besteht, infrage gestellt werden.
Helme müssen zusätzlich mit einem Gesichtsschutz ausgerüstet sein, damit dieser jederzeit zur Verfügung steht wenn er benötigt wird.
Bei der Neubeschaffung muss der Feuerwehrhelm nach DIN EN 443, Ausgabe 2008, mindestens Typ A in leuchtgelber Farbe mit einem retroreflektierenden Streifen reflexreinweiß RAL 9019, 20 mm breit, ringförmig 50 mm vom unteren Rand mit Nackenschutz und Gesichtsschutz. Anstelle des einfachen Nackenschutzes kann ein besonders gestaltetes gegen Hitze hochbeständiges Tuch, das auch den Schutz von Hals-, Ohren- und Wangenbereich ermöglicht, am Helm befestigt werden.