Fr, 26.03.2021 Hotel Holiday Inn Lübeck
Mo, 29.03.2021 Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V
Mi, 28.04.2021 Landessportschule Güstrow, Mecklenburg-Vorpommern
06.05.2020
Die HFUK Nord toleriert die Fristüberschreitung von Belastungsübungen in den Atemschutzübungsstrecken und für den Nachweis der gesundheitlichen Eignung unter Beachtung besonderer Voraussetzungen bis 31.07.2020.
Da sich abzeichnet, dass auf Grund der Verbreitung des Coronavirus die Kontaktverbote trotz Lockerungen weiterhin bestehen und nicht alle Ärzte und Feuerwehrtechnischen Zentralen kurzfristig ihre Kapazitäten wieder hochfahren können, wird durch die HFUK Nord die Tolerierung der Fristüberschreitung von Belastungsübungen in den Atemschutzübungsstrecken und für den Nachweis der gesundheitlichen Eignung unter Beachtung besonderer Voraussetzungen verlängert:
Es können Atemschutzgeräteträger*innen sowie Tauche*rinnen, deren Eignungsuntersuchung nach G26 bzw. G31 pandemiebedingt nicht zeitgerecht durchgeführt werden kann, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr als Atemschutzgeräteträger*in bzw. Taucher*in eingesetzt werden, wenn
Atemschutzgeräteträger*innen und Taucher*innen, die den Nachuntersuchungstermin bereits vor dem März 2020 verpasst haben und dadurch keine aktuelle Eignung nachweisen können, bleiben weiterhin nicht einsatztauglich für den Einsatz unter Atemschutz bzw. für das Tauchen, bis die Eignung wieder ärztlich bescheinigt wird.
Es obliegt den Städten und Gemeinden als Träger des Brandschutzes zu prüfen, ob tatsächlich pandemiebedingt keine Eignungsuntersuchung sowie die jährlich durchzuführende Belastungsübung, ggf. bei einer anderen geeigneten Stelle, durchgeführt werden kann und ob die Überschreitung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft erforderlich ist. Dabei ist ein strenger Maßstab anzuwenden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren. Gleichzeitig wird auf die Eigenverantwortung der Atemschutzgeräteträger und Taucher hingewiesen. Auch auf die Verantwortung der Führungskräfte, die vordringlich Atemschutzgeräteträger und Taucher mit gültiger G26 bzw. G31 für den Einsatz auswählen, wird hingewiesen.
Ausgefallene Eignungsuntersuchungen sind so schnell wie möglich nachzuholen.
Gleiches gilt für die jährliche Wiederholung der Belastungsübung in einer Atemschutzübungsstrecke. Ausgefallene Belastungsübungen sind so schnell wie möglich nachzuholen.
Die Überschreitung der Fristen wird bis zum 31.07.2020 durch die HFUK Nord toleriert.
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