Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung von PSA
Die hier angegebenen Schäden stellen Beispiele und eine Handlungshilfe dar. Eine endgültige Entscheidung, ob eine Reparatur oder Aussonderung durchgeführt wird muss, muss gegebenenfalls mit dem Hersteller der PSA abgesprochen werden. Ebenso kann es weitere Gründe für eine Reparatur oder Aussonderung geben. Jeder Träger ist für die Funktion und Vollständigkeit seiner PSA selbst verantwortlich.
Eine Reparatur darf nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden.
Eine Überprüfung der PSA muss nach jeder Benutzung, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.
Stiefel:
Stiefel können ggf. repariert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:
Stiefel müssen ausgesondert werden, wenn sie folgende Beschädigungen aufweisen:
Weitere Informationen unter:
DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“
DGUV-Regel 112-003 „Benutzung von Schutzkleidung“
DGUV-Information 205-010 „Sicherheit im Feuerwehrdienst“
DGUV-Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr - Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung"
DGUV-Information 205-020 „Feuerwehrschutzkleidung – Tipps für Beschaffer und Benutzer"
DGUV-Information „Meine Feuerwehrschutzkleidung – Information für Einsatzkräfte“
Drägerwerke AG & Co KGaA Poster "Schadensbeurteilung HPS 4000er und 6000er"
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de
Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Institutionskennzeichen: 121 390 059