Neuer Aushang "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz" im aktuellen Sicherheitsbrief

04.11.2014

Für die Feuerwehren im Geschäftsgebiet der HFUK Nord (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein) liegt im aktuell versendeten Sicherheitsbrief ein neuer Aushang zum Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei. Sollten Sie weitere Exemplare benötigen, kontaktieren Sie bitte die jeweilig zuständige Landesgeschäftsstelle der HFUK Nord.

Aushang zum "Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz"zoom

Für die Feuerwehren im Geschäftsgebiet der HFUK Nord (Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein) liegt im aktuell versendeten Sicherheitsbrief ein neuer Aushang zum Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei. Da sich Einiges, wie z.B. die Telefonnummern der Landesgeschäftsstelle Kiel geändert hat, wurde er neu gedruckt.

Der alte Aushang ist nun durch den neuen zu ersetzen und in jedem Feuerwehrhaus auszuhängen. Nach § 15 Abs. 5 SGB VII besteht eine Pflicht zur Unterrichtung der Versicherten.

Pro Sendung eines Sicherheitsbriefes liegt ein Aushang bei. Sollten Sie weitere Exemplare benötigen, kontaktieren Sie bitte die jeweilig zuständige Landesgeschäftsstelle der HFUK Nord in Hamburg, Kiel oder Schwerin.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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