23.11.2016
Die Funde toter Vögel, welche nachweislich mit dem H5N8-Virus (Vogelgrippe) infiziert sind, häufen sich.
Die Funde toter Vögel, welche nachweislich mit dem H5N8-Virus (Vogelgrippe) infiziert sind, häufen sich. Nach anfänglichen Meldungen aus Schleswig-Holstein sind inzwischen Fälle aus fast allen deutschen Bundesländern und auch aus einigen Nachbarstaaten bekannt. Neben Wildvögeln sind nun auch erste Nutzgeflügelbestände in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betroffen.
Mit zunehmender Ausbreitung des Erregers steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Feuerwehren mit dieser Problematik konfrontiert werden, wenn sie z.B. zur Hilfeleistung bei der Bergung toter Vögel herangezogen werden.
Aus diesem Grund geben wir den Feuerwehren hiermit Hinweise zum Eigenschutz beim Umgang mit möglicherweise infizierten Vögeln:
Jeglicher Kontakt mit verdächtigem Geflügel ist zu vermeiden. Daher sollten Hilfsmittel wie z.B. Schaufeln oder Greifzangen verwendet werden. Desweiteren ist, wie bei allen Tätigkeiten der Feuerwehr, eine den Anforderungen entsprechende Schutzausrüstung zutragen.
Geeignete PSA zum Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen, wozu das Vogelgrippe-Virus zählt, sind:
Nachdem die Vögel in dicht schließende, desinfizierbare Behälter bzw. Einwegbehälter (Tüten) verpackt wurden, muss die PSA vorsichtig abgelegt, ebenfalls in dicht schließende, desinfizierbare Behälter bzw. Einwegbehälter (Tüten) verpackt und der Entsorgung bzw. einer fachgerechten Desinfektion mit anschließender Reinigung zugeführt werden. Nach dem Ablegen der Schutzkleidung sollten noch am Einsatzort die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Eine Verschleppung von Krankheitserregern soll so vermieden werden.
Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) zusammengestellt.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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