Sehhilfen: Im Atemschutzeinsatz den Durchblick bewahren

09.02.2015

Auch Feuerwehrangehörige, deren Sehkraft eingeschränkt ist, können als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Eine reduzierte Sehfähigkeit lässt sich durch das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen ausgleichen. Nur lassen sich diese Sehhilfen nicht uneingeschränkt mit dem Tragen von Atemschutzmasken vereinbaren.

Maskenbrille, in die Atemschutzmaske eingesetztzoom
Maskenbrille, in die Atemschutzmaske eingesetzt

Auch Feuerwehrangehörige, deren Sehkraft eingeschränkt ist, können als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Eine reduzierte Sehfähigkeit lässt sich durch das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen ausgleichen. Nur lassen sich diese Sehhilfen nicht uneingeschränkt mit dem Tragen von Atemschutzmasken vereinbaren.

Die Gemeinde ist nicht nur für den Brandschutz allgemein, sondern auch für die sächliche Ausstattung der Feuerwehr verantwortlich. Hierzu zählt auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Nun ist es mit dem zur Verfügung stellen der PSA alleine nicht getan. Die persönliche Schutzausrüstung muss auf den Träger zugeschnitten und für die jeweilige Aufgabe geeignet sein, sowie auch auf körperliche Einschränkungen des Trägers eingehen. So ist es zum Beispiel erforderlich, dass für Feuerwehrangehörige spezielle Schuhe oder, bei Verlust von Fingern, spezielle Handschuhe angefertigt und beschafft werden.

Feuerwehreinsatzkräfte mit reduzierter Sehfähigkeit, die unter Atemschutz eingesetzt werden sollen, benötigen eine Maskenbrille, die in die Atemschutzmaske eingesetzt wird. Diese Maskenbrille ist durch den Unternehmer bereitzustellen und persönlich zuzuteilen. Eine ausreichende Sehkraft wird vor allem benötigt, um den Druck auf dem Manometer oder bei einer Erkundung zum Beispiel Schilder ablesen zu können.

Eine Maskenbrille ist auf einem Halter befestigt, der direkt hinter der Sichtscheibe der Atemschutzmaske geklemmt wird. Dadurch wird die Dichtlinie der Atemschutzmaske nicht beeinträchtigt und Undichtigkeiten werden ausgeschlossen. Die entsprechende Maskenbrille muss im Einsatz und bei Übungen getragen werden.

Es besteht zwar keine Forderung, jedem Atemschutzgeräteträger mit Maskenbrille eine persönliche Maske zu stellen, es ist im Einsatz jedoch aus Zeitgründen vorteilhaft, eine persönliche Maske mit vorbereiteter Maskenbrille zu haben. Dies vermeidet Hektik auf der Einsatzfahrt.

Brillen, die den Dichtsitz der Maske beeinflussen oder über diesen hinaus gehen, sind im Feuerwehrdienst nicht zugelassen. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Hersteller der Masken beachtet werden. Die Maskenbrille muss zur jeweiligen Maske passen.

Tragen von Kontaktlinsen
Eine Möglichkeit seine Sehkraft zu korrigieren, besteht im Tragen von Kontaktlinsen. Zu beachten ist: Sollte eine Kontaktlinse im Atemschutzeinsatz verrutschen oder es zu Augenreizungen kommen, ist ein Zugriff, um die Störung zu beheben, nicht möglich. Bei nächtlichen Einsätzen verzögert sich die Ausrückzeit des Feuerwehrangehörigen unter Umständen durch das Einsetzen der Kontaktlinsen. Nur ganz auf die Sehhilfe verzichten darf man nicht: Funktionieren die Kontaktlinsen nicht, dann ist wieder eine Maskenbrille erforderlich.

Augenbehandlung durch Lasern
Die heutige Medizin bietet ebenso die Möglichkeit, die Sehfähigkeit der Augen durch Laserbehandlung verbessern zu lassen. Dadurch lässt sich unter Umständen die Sehkraft erheblich verbessern. Es kann möglich sein, dass wieder ausreichend Sehvermögen vorhanden ist und auf eine Maskenbrille verzichtet werden kann. Jedoch muss hier beachtet werden, dass es sich hierbei um einen operativen Eingriff in den Körper handelt und nur ein Arzt die Aussage treffen kann, ob auf die Maskenbrille verzichtet werden kann.

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