Badeausflüge mit der Kinder-/ Jugendfeuerwehr: Mit Sicherheit ins kühle Nass

02.07.2015

Wenn der Sommer naht, steigen die Temperaturen und das weckt die Lust auf Abkühlung. Daher stehen bei vielen Kinder- und Jugendfeuerwehren Badeausflüge auf dem Dienstplan.

Mit der Jugendfeuerwehr beim Badeausflugzoom
Mit der Jugendfeuerwehr beim Badeausflug

Wenn der Sommer naht, steigen die Temperaturen und das weckt die Lust auf Abkühlung. Daher stehen bei vielen Kinder- und Jugendfeuerwehren Badeausflüge auf dem Dienstplan. Auch wenn der Spaß beim Baden und Schwimmen im Vordergrund stehen soll, gilt es einiges zu beachten, damit alle Beteiligten wieder gesund und unbeschadet nach Hause kommen. Für den Aufenthalt im Wasser sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen. Den Aufsichtspersonen muss bekannt sein, welchen Schwimmstatus die Kinder und Jugendlichen besitzen. Dies muss im Vorfeld abgeklärt werden, z.B. mit einer Badeerlaubnis. Diese muss von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden, damit Minderjährige im Rahmen von Aktivitäten der Kinder-/ Jugendfeuerwehr am Wasserspaß teilnehmen dürfen. Eine Badeerlaubnis sollte neben der eigentlichen Erlaubnis auch Angaben über die Schwimmbefähigung und möglicherweise vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Loch im Trommelfell) beinhalten.

Diese Angaben sind frühzeitig einzuholen, denn sie sind schon bei der Planung eines Badeausfluges wichtig, z.B. um ausreichend Betreuer organisieren zu können.

Gibt es Schwimmanfänger oder gar Nichtschwimmer, sollten verschiedene Gruppen gebildet werden. Unabhängig von der Größe einer Badegruppe sollte eine Gruppe grundsätzlich von mindestens zwei Betreuern begleitet werden. Bei größeren Gruppen empfiehlt es sich, je 6-7 Kinder eine Aufsicht einzuplanen.

Auch wenn beim Baden an bewachten Badestellen, also in Schwimmhallen, Schwimmbädern oder Naturbädern mit Rettungsschwimmer, die Aufsichtspersonen keine Rettungsschwimmerqualifizierung aufweisen müssen, so haben diese trotzdem die Verantwortung für ihre Gruppe und dürfen ihre Aufsichtspflicht nicht an den Bademeister/Rettungsschwimmer abtreten. Außerdem ist es bei größeren Gruppen ratsam, zusätzlich „rettungsfähige“ Personen unter den Betreuern als Aufsicht zu haben. Heranwachsende Kinder und Jugendliche kennen ihre eigene Leistungsfähigkeit und Belastungsfähigkeit nicht oder können sie noch nicht richtig einschätzen. Dazu gehört auch, dass die Badezeiten begrenzt bzw. durch Pausen unterbrochen werden, um z.B. ein starkes Auskühlen zu verhindern.

Sonnenschutz und Flüssigkeitsaufnahme nicht vergessen
Gern vergessen wird zum Beispiel der Sonnenschutz. Die Sommersonne kann gerade der empfindlichen Kinderhaut stark zusetzen. Daher muss bei längeren Aufenthalten in der Sonne unbedingt der individuellen Sonnenempfindlichkeit angepasstes Sonnenschutzmittel auf alle nicht bekleideten Hautstellen aufgetragen werden. Zudem sollte bei längeren Aufenthalten in der Sonne für eine entsprechende Abschattung gesorgt werden, z.B. mittels Sonnenschirm und Kopfbedeckungen.

Auch die Aufnahme von ausreichend Flüssigkeit ist bei hohen Temperaturen wichtig. Wer zu wenig trinkt und sich bei hohen Lufttemperaturen auch noch bei verschiedenen Aktivitäten im oder am Wasser betätigt, riskiert einen Kreislaufkollaps. Es ist die Pflicht der Kinder-/ Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer, dafür zu sorgen, dass die ihnen anvertrauten Kinder während des Badeausflugs keinen Schaden nehmen. Wenn Badeausflüge sorgfältig geplant werden und die genannten Hinweise beachtet werden, sollte dem vergnüglichen Badespaß nichts entgegen stehen.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

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