02.07.2015
Wenn der Sommer naht, steigen die Temperaturen und das weckt die Lust auf Abkühlung. Daher stehen bei vielen Kinder- und Jugendfeuerwehren Badeausflüge auf dem Dienstplan.
Wenn der Sommer naht, steigen die Temperaturen und das weckt die Lust auf Abkühlung. Daher stehen bei vielen Kinder- und Jugendfeuerwehren Badeausflüge auf dem Dienstplan. Auch wenn der Spaß beim Baden und Schwimmen im Vordergrund stehen soll, gilt es einiges zu beachten, damit alle Beteiligten wieder gesund und unbeschadet nach Hause kommen. Für den Aufenthalt im Wasser sind besondere Anforderungen zu berücksichtigen. Den Aufsichtspersonen muss bekannt sein, welchen Schwimmstatus die Kinder und Jugendlichen besitzen. Dies muss im Vorfeld abgeklärt werden, z.B. mit einer Badeerlaubnis. Diese muss von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden, damit Minderjährige im Rahmen von Aktivitäten der Kinder-/ Jugendfeuerwehr am Wasserspaß teilnehmen dürfen. Eine Badeerlaubnis sollte neben der eigentlichen Erlaubnis auch Angaben über die Schwimmbefähigung und möglicherweise vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Loch im Trommelfell) beinhalten.
Diese Angaben sind frühzeitig einzuholen, denn sie sind schon bei der
Planung eines Badeausfluges wichtig, z.B. um ausreichend Betreuer
organisieren zu können.
Gibt es Schwimmanfänger oder gar Nichtschwimmer, sollten verschiedene
Gruppen gebildet werden. Unabhängig von der Größe einer Badegruppe
sollte eine Gruppe grundsätzlich von mindestens zwei Betreuern begleitet
werden. Bei größeren Gruppen empfiehlt es sich, je 6-7 Kinder eine
Aufsicht einzuplanen.
Auch wenn beim Baden an bewachten Badestellen, also in Schwimmhallen,
Schwimmbädern oder Naturbädern mit Rettungsschwimmer, die
Aufsichtspersonen keine Rettungsschwimmerqualifizierung aufweisen
müssen, so haben diese trotzdem die Verantwortung für ihre Gruppe und
dürfen ihre Aufsichtspflicht nicht an den Bademeister/Rettungsschwimmer
abtreten. Außerdem ist es bei größeren Gruppen ratsam, zusätzlich
„rettungsfähige“ Personen unter den Betreuern als Aufsicht zu haben.
Heranwachsende Kinder und Jugendliche kennen ihre eigene
Leistungsfähigkeit und Belastungsfähigkeit nicht oder können sie noch
nicht richtig einschätzen. Dazu gehört auch, dass die Badezeiten
begrenzt bzw. durch Pausen unterbrochen werden, um z.B. ein starkes
Auskühlen zu verhindern.
Sonnenschutz und Flüssigkeitsaufnahme nicht vergessen
Gern vergessen wird zum Beispiel der Sonnenschutz. Die Sommersonne
kann gerade der empfindlichen Kinderhaut stark zusetzen. Daher muss bei
längeren Aufenthalten in der Sonne unbedingt der individuellen
Sonnenempfindlichkeit angepasstes Sonnenschutzmittel auf alle nicht
bekleideten Hautstellen aufgetragen werden. Zudem sollte bei längeren
Aufenthalten in der Sonne für eine entsprechende Abschattung gesorgt
werden, z.B. mittels Sonnenschirm und Kopfbedeckungen.
Auch die Aufnahme von ausreichend Flüssigkeit ist bei hohen Temperaturen wichtig. Wer zu wenig trinkt und sich bei hohen Lufttemperaturen auch noch bei verschiedenen Aktivitäten im oder am Wasser betätigt, riskiert einen Kreislaufkollaps. Es ist die Pflicht der Kinder-/ Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer, dafür zu sorgen, dass die ihnen anvertrauten Kinder während des Badeausflugs keinen Schaden nehmen. Wenn Badeausflüge sorgfältig geplant werden und die genannten Hinweise beachtet werden, sollte dem vergnüglichen Badespaß nichts entgegen stehen.
Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)
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