Feuerwehrüberhosen: Für wen sind sie notwendig?

19.11.2014

Während der Besichtigungstätigkeit des Aufsichts- und Beratungsdienstes der HFUK Nord fallen hin und wieder Feuerwehren auf, deren Atemschutzgeräteträger nicht mit Feuerwehrüberhosen ausgestattet waren. Wir erklären, wann und warum die Überhosen erforderlich sind.

Die Feuerwehrüberhose - bei möglicher Stichflammenbildung Pflicht!zoom
Die Feuerwehrüberhose - bei möglicher Stichflammenbildung Pflicht!

Während der Besichtigungstätigkeit des Aufsichts- und Beratungsdienstes der HFUK Nord fallen hin und wieder Feuerwehren auf, deren Atemschutzgeräteträger nicht mit Feuerwehrüberhosen ausgestattet waren. Wir erklären, wann und warum die Überhosen erforderlich sind.

Gesetzliche Regelungen
Der Unternehmer (Träger der Feuerwehr) ist nach der UVV „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Abwehr möglicher Unfall- und Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen. Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes ist die in der UVV „Feuerwehren“ bezeichnete Persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf die Gefahren abgestimmt sind.
Feuerwehrüberjacken und Feuerwehrüberhosen nach DIN EN 469 und HuPF (Teil 1 und Teil 4) bieten neben anderen Ausrüstungsteilen einen wirksamen Schutz vor den Gefahren einer Stichflammenbildung. Sie stellen den Stand der Technik dar. Während Feuerwehrüberjacken für Atemschutzgeräteträger überall vorhanden sind, gibt es noch Lücken in der Ausstattung der Feuerwehren mit Feuerwehrüberhosen.

Wann müssen Feuerwehrüberhosen getragen werden?
Grundsätzlich ist es von der Gefährdungsbeurteilung abhängig, wann Feuerwehrüberhosen bei Feuerwehrangehörigen einzusetzen sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Atemschutzgeräteträger bei der Brandbekämpfung im Innenangriff eingesetzt werden und dort mit einer Stichflammenbildung zu rechnen ist. Für den Einsatzleiter ist es oft schwierig einzuschätzen, wann mit einer Stichflammenbildung gerechnet werden muss und wann nicht. Daher empfehlen wir, dass die Feuerwehrüberhose von den Atemschutzgeräteträgern bei jeder Brandbekämpfung im Innenangriff getragen wird. In der Praxis rüsten sich alle Atemschutzgeräteträger für die Brandbekämpfung im Innenangriff bereits im Feuerwehrhaus mit der Feuerwehrüberhose aus. Wenn eine einfache Feuerwehrhose vorhanden ist, so könnte sie später für Arbeiten in Bereichen, in denen mit der Gefahr einer Stichflammenbildung nicht gerechnet werden muss, gegen die Feuerwehrüberhose getauscht werden. Insbesondere bei großer körperlicher Anstrengung und höheren Außentemperaturen stellt die dicke Schutzkleidung auch eine große Belastung dar. Wenn jetzt auch noch die körperliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen eingeschränkt ist, kann das Tragen dieser Schutzausrüstung auch zu einer Überbelastung der Einsatzkräfte führen. Daher sollte der Einsatzleiter prüfen, welche Einsatzkräfte er in diesen Bereichen wie lange oder wie oft einsetzt und ob der Einsatz unter diesen Umständen überhaupt erforderlich ist.

Was ist, wenn die Feuerwehrüberhose nicht zur Verfügung steht?
Steht eine Feuerwehrüberhose nicht zur Verfügung, dürfen Feuerwehrangehörige grundsätzlich nicht der Gefahr einer Stichflammenbildung ausgesetzt werden, da sie sonst nicht ausreichend geschützt sind. Sie haben dann auch selbst darauf zu achten, dass sie nicht in Bereiche gelangen, wo mit entsprechenden Gefahren zu rechnen ist. Über die Einsatzgrenzen sind die Feuerwehrangehörigen in jedem Fall zu unterweisen.

Beschaffung
Bei der Beschaffung von Feuerwehrüberhosen ist u.a. darauf zu achten, dass diese auch zur Feuerwehrüberjacke und zu den Feuerwehrstiefeln passen. Wichtig ist dabei, dass hier eine Überdeckung der Isolation der verschiedenen Ausrüstungsteile bei allen Bewegungen gegeben ist. Häufig ist die Feuerwehrüberjacke damit gekennzeichnet, welche Feuerwehrüberhose dazu passt. Weitere Hinweise zu Beschaffung findet man bei dem „Interaktiven Feuerwehrmann“ der HFUK Nord unter: www.hfuk-nord.de, oben rechts in das Suchfeld den Webcode IAFM eingeben.

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord)

Kontakt und Ansprechpersonen
Email: info@hfuk-nord.de

Zentrale Postadresse: Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin

Institutionskennzeichen: 121 390 059